1. Cookies optimieren die Bereitstellung unserer Dienste. Mit der Nutzung unserer Dienste erklärst Du dich damit einverstanden, dass wir Cookies verwenden. Weitere Informationen
    Information ausblenden
  2. Willkommen im Forum von DIGITAL FERNSEHEN - dem führenden Portal für digitales Fernsehen, Medien und Entertainment. Wenn du hier neu bist, schau dich ruhig etwas um und melde dich an, um am Forengeschehen teilnehmen zu können.
    Information ausblenden

Erfahrungsbericht: Support von Samsung bei Defekt

Dieses Thema im Forum "Plasma, LCD, OLED & Projektor" wurde erstellt von wolfgang.meier, 30. Januar 2006.

  1. pvrtoni

    pvrtoni Junior Member

    Registriert seit:
    12. Dezember 2005
    Beiträge:
    20
    Zustimmungen:
    0
    Punkte für Erfolge:
    1
    Anzeige
    AW: Unglaublich aber wahr! Erfahrungsbericht: Support von Samsung bei Defekt

    Hallo,
    ich hätte einfach mal ein paar Digitale Fotos gemacht. Am besten Makroaufnahmen sowohl dann auch bei den mitgebrachten TV. Das währe dann mal Intressant wie Sie die Hirngespenster der Digikam erklärt hätten. Gruß Toni
     
  2. wolfgang.meier

    wolfgang.meier Junior Member

    Registriert seit:
    16. Dezember 2005
    Beiträge:
    46
    Zustimmungen:
    0
    Punkte für Erfolge:
    6
    AW: Unglaublich aber wahr! Erfahrungsbericht: Support von Samsung bei Defekt

    Hätte ich mal machen sollen, aber ich war in dieser Situation derart perplex, dass ich an sowas nicht gedacht habe...Beim nächsten Mal ist man schlauer. :cool:

    MfG
     
  3. wolfgang.meier

    wolfgang.meier Junior Member

    Registriert seit:
    16. Dezember 2005
    Beiträge:
    46
    Zustimmungen:
    0
    Punkte für Erfolge:
    6
    AW: Unglaublich aber wahr! Erfahrungsbericht: Support von Samsung bei Defekt

    Neuigkeiten

    Ich habe heute mal Samsung anstatt der Vertragswerkstatt kontaktiert und wie es aussieht , wurde ?tatsächlich? ab Werk ein falsches Frontgehäuse, welches aufgrund falscher Maße einen minimalen Teil der Maske verdeckt, verbaut (!!!). Ich sei der erste Kunde dem dieser ?Produktionsfehler? aufgefallen sei.

    Klingt zwar etwas utopisch, kann ich mir schwer vorstellen - aber mal schauen... [​IMG]

    Jedenfalls soll der TV diese Woche (dritte Woche) fertig werden, da bin ich mal gespannt.

    MfG
     
  4. dkh99

    dkh99 Junior Member

    Registriert seit:
    10. Februar 2006
    Beiträge:
    94
    Zustimmungen:
    0
    Punkte für Erfolge:
    16
    AW: Unglaublich aber wahr! Erfahrungsbericht: Support von Samsung bei Defekt

    nimms mir nicht übel @wolfgang: aber wieso machst du in der situation nicht von deinen gewährleistungsrechten ggü. deinem händler gebrauch... bin selbst jurist, so dass ich dir gerne für rat und tat zur verfügung stehe... wenn du dich an samsung und deren vertragswerkstatt wendest, so machst du gerade von der herstellergarantie gebrauch, die i.d.R. nicht so weit geht wie die gewährleistungsrechte...
    ist das gerät nicht älter als 6 monate, würde ich nie von einer herstellergarantie gebrauch machen, sondern mich immer an den händler wenden... erst wenn dich nach den 6 monaten die beweislastpflicht trifft, dass der mangel bereits bei gefahrübergang vorlag, würde ich mich an den hersteller wenden... aber innerhalb der gewährleistung hast du ein wahlrecht... du kannst wählen, ob im rahmen der nacherfüllung eine nachbesserung willst oder die lieferung eines neuen mangelfreien gerätes...
    ich kann dir selbstverständlich das ganze hier nicht ausführlich erklären... aber wenn noch fragen sind, dann einfach PN... selbstverständlich rein privat...
     
  5. wolfgang.meier

    wolfgang.meier Junior Member

    Registriert seit:
    16. Dezember 2005
    Beiträge:
    46
    Zustimmungen:
    0
    Punkte für Erfolge:
    6
    AW: Unglaublich aber wahr! Erfahrungsbericht: Support von Samsung bei Defekt

    @dkh99

    Hallo!

    Ich habe selbstverständlich versucht den LCD zuvor umzutauschen -allerdings hatte der Händler sich quergestellt. Das habe ich natürlich nicht einfach so hingenommen, bin aber dabei mit bitterem Nachgeschmack auf folgenden Paragraphen gestoßen;

    Daraus entnehme ich, dass wenn ein Umtausch für den Händler/Hersteller kostenaufwendiger ist als die Reparatur, er das Recht hat auf maximal zwei Nachbesserungen des selbigen Sachmangels.

    Sicher gibt es auch den Fall der Kulanz, ich habe schon desöfteren in diversen Foren mitbekommen, dass einige Händler anstandslos umtauschen. Und das obwohl eine Nachbesserung eventuell kostengünstiger gewesen wäre...

    Ich bin nicht unbedingt sehr bewandert in juristischen Fragen aber diese Regelung erscheint mir doch recht nachvollziehbar. Ansonsten belehre mich bitte eines besseren.

    MfG
     
    Zuletzt bearbeitet: 14. Februar 2006
  6. dkh99

    dkh99 Junior Member

    Registriert seit:
    10. Februar 2006
    Beiträge:
    94
    Zustimmungen:
    0
    Punkte für Erfolge:
    16
    AW: Unglaublich aber wahr! Erfahrungsbericht: Support von Samsung bei Defekt

    ist die von dir gewählte art der nacherfüllung vom händler nur mit unverhältnismäßigen kosten verbunden, so kann er die von dir gewählte art der nacherfüllung verweigern. in dem falle würde sich die nacherfüllung auf die andere art der nacherfüllung beschränken... soweit ist der paragraph von dir richtig ausgelegt worden...
    allerdings hängt die bewertung der unverhältnismäßigkeit nicht nur von einer bewertung aus sicht des händlers ab... zunächst einmal muss man eine absolute unverhältnismäßigkeit immer dann annehmen: wenn die nacherfüllungskosten
    mehr als 150% des Wertes der mangelfreien Sache,
    mehr als 130% des erzielten Kaufpreises oder
    mehr als 200% des mangelbedingten minderwertes betragen...
    aber allein diese faktoren reichen zur bewertung nicht aus... vielmehr muss man auch deine interessen berücksichtigen... wenn du ein berechtigtes und besonderes interesse an die von dir gewählte art der nacherfüllung hast, muss dies berücksichtigt werden... es ist dir doch einfach nicht zuzumuten, dass du 2,3 wochen auf einen neuen fernseher verzichten musst, wenn du dir z.b. für einen besonderen anlass den fernseher geholt hast...
    aber ich weiss: das ganze ist schwer dem händler außergerichtlich einzureden... leider sind die meisten händler juristisch gesehen nieten, weil die juristische abteilung der händler ihnen oft etwas erklären, was die nicht kapieren und so falsch umsetzen...
    traurig aber wahr...

    aber auch sonst, würde ich niemals innerhalb der ersten 6 monate, in denen ohnehin der händler in der beweispflicht ist, von meiner herstellergarantie gebrauch machen...
    gehst du zum händler und lässt das gerät 2 mal reparieren, so kannst du bei nem erneuten defekt vom vertrag zurücktreten...
    nun hast du dein gerät über die herstellergarantie reparieren lassen... das zählt z.b. nicht als nachbesserungsversuch i.S.d. gewährleistungsrechts... d.h. wenn das gerät nun erneut defekt ist und du diesmal zum händler gehst, so gilt das als ersten vom händler unternommener nachbesserungsversuch...

    also mein tipp als jurist an die verbraucher:
    innerhalb der ersten 6 monate immer zum händler...
    hinterher die garantie nutzen, falls man den mangel bei gefahrübergang nicht beweisen kann...
    auch das kann ich euch erklären... die gewährleistung und die garantie ist zu unterscheiden... bei der gewährleistung ist es so, dass der sachmangel bei gefahrübergang, also seit erwerb der sache vorgelegen haben muss... nur dann hat man 2 jahre gewährleistung... der verbraucher muss allerdings beweisen, dass der mangel bereits von anfang an vorhanden war... innerhalb der ersten 6 monate muss der verbraucher aber nichts beweisen. es wird vielmehr wiederlegbar vermutet, dass der mangel bereits bei gefahrübergang vorlag...
    nach den ersten 6 monaten muss der verbraucher den mangel bei gefahrübergang beweisen...

    bei der garantie ist es anders... der hersteller garantiert, dass die sache während der gesamten garantiezeit eine bestimmte eigenschaft aufweist...
    der verbraucher muss also nichts beweisen...

    und genau aus dem grund ist es blödsinnig die ersten 6 monate von der herstellergarantie gebrauch zu machen...

    hoffe konnte etwas licht ins dunkle bringen...
     
  7. Gag Halfrunt

    Gag Halfrunt Lexikon

    Registriert seit:
    26. November 2001
    Beiträge:
    22.635
    Zustimmungen:
    9
    Punkte für Erfolge:
    48
    AW: Unglaublich aber wahr! Erfahrungsbericht: Support von Samsung bei Defekt

    Zu diesem Thema hätte ich mal eine Frage, weil mir die Formulierung "zum Zeitpunkt des Gefahrenübergangs" immer sauer aufstößt.

    Ist es als Mangel, der schon beim Kauf voehanden war, anzusehen, wenn das Gerät zwar anfangs einwandfrei funktioniert hat, aber innerhalb der Gewährleistungsfrist kaputt geht?

    Also wenn z.B. ein Kondensator auf einer Platine nach drei Monaten das Leben aushaucht -- anfangs hat er ja noch einwandfrei funktioniert.

    Jetzt ist die Frage, ob es sich bei einem Bauteil, das -- aus welchen Gründen auch immer -- innerhalb der Gewährleistungsfrist durch den normalen, sachgerechten Gebrauch ohne schuldhaftes Verhalten des Kunden kaputt geht, um einen Mangel handelt, der schon bei Gefahrenübergang vorhanden war?

    Also ist ein anfangs funktionierendes Teil, das aufgrund eines nicht ersichtlichen Konstruktions- oder Produktionsfehlers kaputt geht, ein Mangel im Sinne des Gewährleistungsrechts?
    Und wie sieht es mit Verschleißteilen aus, die einem untypisch hohen Verschleiß ausgesetzt sind? Ein Messer, das schon nach kurzem Gebrauch stumpf wie ein Zahnbürstenstiel ist?

    Ich musste z.B. bei meinem BMW nach eineinhalb Jahren und 45.000 km schon die Achsquerlenker auswechseln lassen, da die Traggelenke ausgeschlagen waren. Hier hat BMW aus Kulanz die gesamten Kosten übernommen.

    Gag
     
  8. dkh99

    dkh99 Junior Member

    Registriert seit:
    10. Februar 2006
    Beiträge:
    94
    Zustimmungen:
    0
    Punkte für Erfolge:
    16
    AW: Unglaublich aber wahr! Erfahrungsbericht: Support von Samsung bei Defekt

    nein, ist es nicht... die gewährleistungsfrist bedeutet nur, dass du 2 jahre zeit hast einen mangel, der wirklich bei gefahrübergang vorlag, geltend zu machen...

    hier wird ohnehin vermutet, dass die platine bereits von anfang an kaputt war.. aber sagen wir es anders... die platine geht nach 7 monaten kaputt: du musst beweisen, dass die platine bereits bei gefahrübergang kaputt war...


    ein mangelndes verschulden ist hier ohne bedeutung... es kommt wirklich immer darauf an, ob die sache bei gefahrübergang mangelfrei war oder nicht...

    du musst den konstruktionsfehler nachweisen... wie oben bereits geschrieben: innerhalb der ersten 6 monate wird der mangel vermutet... nach 6 monaten musst du beweisen, dass ein konstruktionsfehler vorhanden ist...

    voll und ganz korrekt... mehr als kulanz kannst du nicht erwarten... es sei denn, du kannst beweisen, dass die achsquerlenker schon von anfang an im eimer waren...
    aber zur autobranche kann ich immer nur sagen: selbst nach 8 monaten, nach 1 jahr, nach 18 monaten werden die autos anstandslos repariert...
    kenn das aus meinem golf 5, obwohl dieser noch keine garantie hatte (die garantie wurde erst vor 1 jahr wieder eingeführt)... noch nie hat mein händler gesagt: ja ihr gurt hat doch am anfang noch nicht geklappert, oder ihr radio hat doch am anfang noch funktioniert...
    aber diese anstandslose reparatur ist juristisch betrachtet eine reine kulanz... auch innerhalb der gewährleistungsfrist
     
  9. Berliner

    Berliner Lexikon

    Registriert seit:
    15. Januar 2001
    Beiträge:
    63.606
    Zustimmungen:
    24.661
    Punkte für Erfolge:
    273
    AW: Unglaublich aber wahr! Erfahrungsbericht: Support von Samsung bei Defekt

    "Sachmangel" und "Gebrauchsdefekt" wird gern miteinander vermischt, hat aber nix miteinander zu tun. Gewährleistung zieht nur bei "Sachmangel", nicht bei "Gebrauchsdefekten".

    Das Schuldrecht empfinde ich aus der Sicht auch als Verbraucherveräppelung. Denn Stand der Dinge ist doch...als Kunde steh ich ab dem 7. Monat nach Kauf dumm da. Zu dem Zeitpunkt zu beweisen, dass es sich um einem im Zeitpunkt des Verkaufes schon vorliegenden Defekt gehandelt ist, ist praktisch unmöglich, ausser der Hersteller gibt einen Konstruktionsmangel zu, der zu dem Defekt geführt hat. Dann kann man auch noch nach 7 Monaten vorgesagtes unterstellen. In allen anderen Fällen winkt der Händler ab. Insofern sind die "2 Jahre" nur auf dem Papier, in der Realität sind es 6 Monate.

    Die Autobranche finde ich als Beispiel nicht so passend, denn angesichts des knallharten Wettbewerbs und sinkender Absatzzahlen kann es sich kaum ein Händler erlauben, dem Kunden dumm zu kommen, auch wenn er eigentlich Recht hätte und Gewährleistung nach 7 Monaten verweigern könnte. In Branchen, wo die Händler es nicht "nötig" haben, wird man dagegen schön abgewiesen.
     
    Zuletzt bearbeitet: 14. Februar 2006
  10. Gag Halfrunt

    Gag Halfrunt Lexikon

    Registriert seit:
    26. November 2001
    Beiträge:
    22.635
    Zustimmungen:
    9
    Punkte für Erfolge:
    48
    AW: Unglaublich aber wahr! Erfahrungsbericht: Support von Samsung bei Defekt

    Aufgrund der Beweislastumkehr ist meiner Ansicht nach das neue Gewährleistungsrecht ein zahnloser Tiger, denn kaum einer wird sich bei Gebrauchsgütern durchnittlichen Werts die finanziell sehr kostspielige Mühe machen, durch einen Gutachter nachweisen zu lassen, dass der Mangel tatsächlich schon vorher vorhanden war.

    Ein Fernseher, bei dem nach 9 Monaten der Zeilentrafo abraucht, kann in meinen Augen nicht normal sein. Daher stellt sich mir die Frage, ob es in der Rechtspraxis eine Rolle spielt, wie lange bestimmte Gebrauchsgüter unter normalen Bedingungen fehlerfrei funktionieren und ob bei einem unverhältnismäßig frühen Ableben von einem Mangel ausgegangen werden kann.
    Wie gesagt: Gerade bei BMW sind die Traggelenke der Achsquerlenker schon immer sehr anfällig gewesen. Warum das so ist, konnte mir noch keiner sagen. Autos anderer Hersteller fahren Jahrzehnte mit dem Originalsatz, bei jedem meiner BMWs hab ich bisher schon einen Satz austauschen müssen. Mittlerweile weiß ich das, dass das anscheinend ein Verschleißteil ist.
    Aber im obigen Fall nach 18 Monaten war das dann schon echt die Härte -- aber das haben die auch selber eingesehen.
    Beim sechs Monate später durchgebrannten Luftmengenmesser -- auch eine sehr beliebte Sollbruchstelle bei Turbodieseln -- wurde immerhin das Ersatzteil nicht berechnet.

    Gag