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Kläger wollen Rundfunkbeitrag gerichtlich kippen

Dieses Thema im Forum "DF-Newsfeed" wurde erstellt von DF-Newsteam, 17. März 2016.

  1. DF-Newsteam

    DF-Newsteam Moderator Mitarbeiter

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    Sie haben keinen Fernseher und sollen dennoch den Rundfunkbeitrag zahlen. Das Verwaltungsgericht Leipzig verhandelt über die Klage, ob es sich bei dem Rundfunkbeitrag um eine Steuer handelt. Als nächsten Schritt wollen die Kläger vor das Bundesverfassungsgericht ziehen.

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  2. Lt_Spock

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    Deutsches Kulturgut - Weg mit dem Muselmannkram
    Jedem Kläger sein eigner Thread!:D
     
    suniboy gefällt das.
  3. yoshi2001

    yoshi2001 Board Ikone

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    Die Möglichkeit ist zwar gegeben aber wenn man das nicht will wird man trotzdem dazu gezwungen diese zu Bezahlen ob wohl man die Möglichkeit erst gar nicht in Anspruch nimmt!
    Und schon gar nicht wenn sich keinerlei Geräte (TV, Radio, PC, Tablet und Handy) in der Wohnung befinden.
     
  4. mass

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    Mal angenommen du hast zwei Wohnungen und bist dabei in die 2. selber Neu einzuziehen und lässt
    die 1. Wohnung erst mal Leerstehen weil du die Renovierst anschließend verkaufen willst oder Mieter suchst musste auf ein mal für 2 Wohnungen zahlen, ist auch so ein Beispiel.
    Hoffentlich kommen die nicht noch auf die Absurde Idee, das man für eine Garage auch GEZ noch mal zahlen muss weil man in der Garage Radio hören könnte im Auto.
     
  5. KTP

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    Ich benutze fast alle von dir genannten Geräte,- nur ich klage nicht und bezahle auch nichts, und zwar seit meinem 18. Lebensjahr !
     
  6. yoshi2001

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    Dann müsste bei dir eine Befreiung vorliegen.
     
  7. Onkelhenry

    Onkelhenry Silber Member

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    Meine Güte. Ich habe zwei "ü14er" zu Hause und die kommen zusammengerechnet nicht mal auf ne halbe Stunde am Tag. Die haben ganz andere Sachen im Kopf, als lineares Fernsehen.
    Soweit mir bekannt, sieht das bei deren Freunden auch nicht viel anders aus.


    Was für ein jämmerliches Argument. Betrachtet man es so, dann gibt es überhaupt keine Steuern.
    Irgendeine "Gegenleistung" gibt es immer, auch wenn man selbst nicht unmittelbar profitiert.

    Wird eine so weitreichende Verhandlung tatsächlich auf so einem niedrigen Niveau geführt?! Echt?
     
  8. K0900

    K0900 Senior Member

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    Könnte eigentlich nur eine Befreiung wg. Armut etc. sein oder evtl. Umgehung der Meldepflicht, z.B. Rückgabe Personalausweis und entsprechender Esta-Eintrag ( Wohnsitz nach BGB statt Meldeadresse (BRD) ). Ansonsten könnte ich mir nicht vorstellen, dass auf Dauer jemand im System durchrutscht und "übersehen" wird. :cool:
     
  9. rolaf

    rolaf Gold Member

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    Bring die nicht auf Ideen, sonst mußt du fürs Außenklo auch Gebühren zahlen. Immerhin könnte man da Radio hören oder fernsehen übers Handy. :ROFLMAO:
     
  10. liebe_jung

    liebe_jung Foren-Gott

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    Ein Schuss ins Knie!

    Eine leerstehende Wohnung ist beitragsfrei.


    Ein privat genutztes Autos ist ebenfalls beitragsfrei.


    Also ein wenig informieren könnte man sich ja schon! o_O