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Kabelstreit: Analogverbreitung fällt Netzbetreibern auf die Füße

Dieses Thema im Forum "DF-Newsfeed" wurde erstellt von DF-Newsteam, 15. April 2013.

  1. DF-Newsteam

    DF-Newsteam Moderator Mitarbeiter

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    Im Kabelstreit zwischen den großen Netzbetreibern und den öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten könnte ausgerechnet die analoge Kabelverbreitung zum Knackpunkt für die Kabelanbieter werden. Zu dieser Ansicht kam unter anderem das Kölner Landgericht beim Prozess KDG gegen WDR. Sollten andere Gerichte der Argumentation folgen, dürfte es für die Kabelanbieter eng werden.

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  2. DT125R-Tom

    DT125R-Tom Gold Member

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    AW: Kabelstreit: Analogverbreitung fällt Netzbetreibern auf die Füße

    Hahaha eine ordentliche Klatsche für die KNBs.
    Nun haben die sich mit ihrer sinnlosen Reanalogisierung selbst ein Bein gestellt.
    So wie man das rausliest gilt die Must Carry Regelung auch nur Digital. Na dann schmeißt endlich die analogsender der ÖRs aus dem Kabel KDG und Unitymedia.
     
  3. Terranus

    Terranus ErdFuSt Premium

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    AW: Kabelstreit: Analogverbreitung fällt Netzbetreibern auf die Füße

    Das Urteil könnte ich geschrieben haben, das erzähle ich seit Monaten :D
     
  4. Patrick S.

    Patrick S. Senior Member

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    AW: Kabelstreit: Analogverbreitung fällt Netzbetreibern auf die Füße

    Eine kleine Anmerkung:

    Die Must-Carry-Regelung gilt auch analog - sofern der Netzbetreiber weiterhin Analogfernsehen anbietet. Sollten die KNBs sich zu einer generellen Analogabschaltung entscheiden, bräuchten sie auch die ÖRs nicht mehr analog einzuspeisen. So lange sie aber Analogfernsehen anbieten, muss auch ein Grundangebot der Öffentlich-Rechtlichen dabei sein.
     
  5. »»-MiB-««

    »»-MiB-«« Institution

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    AW: Kabelstreit: Analogverbreitung fällt Netzbetreibern auf die Füße


    Ich mußte euch schon einmal nahelegen besser zu recherchieren bevor ihr solche Artikel vom Stapel laßt!




    Im TV in NRW gilt das für folgende Sender.
    1. Das Erste
    2. ZDF
    3. WDR Fernsehen
    4. 3sat
    5. arte
    6. KiKa
    7. Phoenix
    Quelle : Must-Carry
    Was soll der KNB denn eurer Meinung nach bewerkstelligen?

    Die analoge Einspeisung der Sender ist per Gesetz vorgeschrieben!
     
  6. Terranus

    Terranus ErdFuSt Premium

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    AW: Kabelstreit: Analogverbreitung fällt Netzbetreibern auf die Füße

    Aber das ist der Knackpunkt - das müssten sie eben nicht. Sie könnten wie bei der Satellitenübertragung sagen: ab 1.1.2015 schalten wir alle analogen Sender ab. Bis dahin müssen alle Kabelnutzer eine digitale Box bzw. einen TV mit DVB_C Tuner anschaffen.
    Es ist ihre unternehmerische Entscheidung, dies nicht zu tun. Die ÖR aber würden einer Abschaltung zustimmen, wenn man eben alle analogen Sender abschaltet, wie eben bei der Satverbreitung auch.
     
  7. Gorcon

    Gorcon Kanzler Premium

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    AW: Kabelstreit: Analogverbreitung fällt Netzbetreibern auf die Füße

    Das war sie, jetzt ist sie das eben nicht mehr da die verträge gekündigt wurden! Per Sat wird auch nicht mehr analog gesendet, daher braucht man das per Kabel auch nicht!
     
  8. Terranus

    Terranus ErdFuSt Premium

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    AW: Kabelstreit: Analogverbreitung fällt Netzbetreibern auf die Füße

    @Gorcon: die Einspeiseverpflichtung besteht auch ohne Verträge. Aber eben nur solange wie man analoges TV anbietet. Das muss man nicht.
     
  9. chrissaso780

    chrissaso780 Wasserfall

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    AW: Kabelstreit: Analogverbreitung fällt Netzbetreibern auf die Füße

    Theoretisch ja aber man weis nicht wie die Vertragliche Situation zwischen den KNB und den Genossenschaften aussehen.

    Vielleicht wird da die Analoge Verbreitung zugesichert dann kann man die nicht so einfach abschalten.

    Sondern da müsste erstmal alle Verträge abgeändert werden und dann kann man erst absxhalten.
    Immer das Problem wenn irgendwelche Verträge existieren.

    Die ÖR haben solange es kein Einspeisvertrag mit den KNB existiert überhaupt kein Mitsprache recht bezüglich der Einspeisung.
     
  10. Terranus

    Terranus ErdFuSt Premium

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    AW: Kabelstreit: Analogverbreitung fällt Netzbetreibern auf die Füße

    ja, richtig. Und hier zeigt sich deutlich: die Kabelbetreiber sind Dienstleister für die Empfängerseite, sie bieten ihren Service den Hausverwaltungen und Kabelkunden an. Eben NICHT den TV Sendern. Was für Verträge die Kabelnetzbetreiber mit Genossenschaften etc abschließen ist nicht Sache der TV Sender. Dementsprechend kann man sich auch nicht verpflichten dafür zu zahlen.
    Wenn sich die Kabelbetreiber da zur analogen Einspeisung verpflichtet haben, müssen sie diese eben auf ihre eigenen Kosten aufrecht erhalten.

    Stimmt auch. Die Einspeisung regeln nicht die TV Sender, sondern die Landesmedienanstalten, die die Einspeisung vorschreiben.