1. Cookies optimieren die Bereitstellung unserer Dienste. Mit der Nutzung unserer Dienste erklärst Du dich damit einverstanden, dass wir Cookies verwenden. Weitere Informationen
    Information ausblenden
  2. Willkommen im Forum von DIGITAL FERNSEHEN - dem führenden Portal für digitales Fernsehen, Medien und Entertainment. Wenn du hier neu bist, schau dich ruhig etwas um und melde dich an, um am Forengeschehen teilnehmen zu können.
    Information ausblenden

Bestandskunde

Dieses Thema im Forum "Unitymedia (Kabel BW)" wurde erstellt von MHP, 28. September 2013.

  1. MHP

    MHP Senior Member

    Registriert seit:
    26. September 2013
    Beiträge:
    266
    Zustimmungen:
    39
    Punkte für Erfolge:
    38
    Anzeige
    Ich habe mal eine Nachfrage, ich bin zur Zeit Kunde bei Unitymedia mit einem 3 Play Vertrag, wenn ich jetzt Wechsel in das neue 3 Play Premium 150 wird ja der Vertrag neu verlängert um 24 Monate.
    Und bei diesem neuen Angebot von 3 Play steht ja auch dieses dabei

    Unser Highspeednetz-Versprechen

    Wenn Sie mit unserem HighSpeed nicht zufrieden sind, können Sie innerhalb der ersten 2 Monate wieder kündigen.



    Kann ich dieses dann einfach nutzen, bzw. wird dann mein alter Vertrag reaktiviert??


    Danke für eine Antwort
     
  2. chrissaso780

    chrissaso780 Wasserfall

    Registriert seit:
    10. Januar 2008
    Beiträge:
    7.682
    Zustimmungen:
    147
    Punkte für Erfolge:
    73
    Technisches Equipment:
    Technisat Cabelstar HD2 inc. AC Modul
    AW: Bestandskunde

    Nee den alten Vertrag bekommst du dann nicht mehr wieder.
    Dieses High Speed Netzversprechen gilt wahrscheinlich für uns Bestandkunden nicht.

    Das ist eher an die Neukunden gerichtet.

    Das wäre ja dann zu einfach aus den Vertrag rauszukommen obwohl man vielleicht zig Monate hätte länger Bezahlen müssen.
     
  3. MHP

    MHP Senior Member

    Registriert seit:
    26. September 2013
    Beiträge:
    266
    Zustimmungen:
    39
    Punkte für Erfolge:
    38
    Zuletzt bearbeitet: 28. September 2013