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Gutschein - Gegenwert - Nachzahlung??

Dieses Thema im Forum "Small Talk" wurde erstellt von Schanarri, 14. September 2015.

  1. Schanarri

    Schanarri Gold Member

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    Hallo zusammen! Mir brennt da eine Frage unter den Nägeln und scheinbar ist die Fragestellung zu komplex für Google ;-)
    Beispiel: Jemand kauft zu Weihnachten 2014 einen Gutschein für ein 4-Gänge-Menü für 2 Personen. Dieser Gutschein kostet im Dezember 2014 198€. Auf dem Gutschein steht: "4-Gänge-Menü für 2 Personen" , also nicht der Preis des Gutscheins aber sein Wert, wenn ich das richtig verstehe.
    Im April 2015 wird der Preis für das 4-Gänge-Menü auf 108€ p. P. angehoben.
    Im September 2015 kommen die Beschenkten zur Einlösung des Gutscheins. Anweisung der Buchhaltung: 10€ p. P. nachberechnen.
    Das kann doch eigentlich nicht rechtens sein, oder?
    Wenn ich für 100€ Aktien kaufe und die um 50€ zulegen, will ich ja auch für 150€ verkaufen können und bin da nicht an den Ausgabepreis gebunden.
    Und: Spielt es eine Rolle, dass die Schenkenden beim Gutscheinerwerb auf die bevorstehende Preisanpassung hingewiesen worden sind?
    Danke :)
     
  2. suniboy

    suniboy Talk-König

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    AW: Gutschein - Gegenwert - Nachzahlung??

    Wie (was genau) wurde auf eine bevorstehende Preisanpassung hingewiesen?

    Die normale Verjährungsfrist richtet sich nach BGB (3 Jahre) und somit sollte der Gutschein auch 3 Jahre gültig sein. Mal abgesehen davon finde ich es äußerst unseriös, wenn man in der gehobenen Klasse sich mit solchen Tricks der Imbis-Industrie bedient..:(
     
  3. Fliewatüüt

    Fliewatüüt Guest

    AW: Gutschein - Gegenwert - Nachzahlung??

    Na klar. Das ist mit Sicherheit keine sittenwidrige Klausel und damit rechtswirksam.

    Ich würde mal im Netz die AGB der ausgebenden Firma raussuchen und nachlesen. Beim Kauf des Gutscheins hat man denen nämlich zugestimmt.
     
    Zuletzt von einem Moderator bearbeitet: 14. September 2015
  4. KlausAmSee

    KlausAmSee Wasserfall

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    AW: Gutschein - Gegenwert - Nachzahlung??

    Wenn der Gutschein damals bezahlt wurde, dann wurde die Leistung ja schon erworben. Das Geschäft konnte also seit dem mit dem Geld arbeiten und hat dadurch einen Vorteil erziehlt. Nun Nachforderungen zu stellen halte ich für plump und dämlich, da ich bei der Nachforderung garantiert kein Trinkgeld geben würde (was leider den Angestellten und nicht den Chef träfe).
     
  5. Fliewatüüt

    Fliewatüüt Guest

    AW: Gutschein - Gegenwert - Nachzahlung??

    Aber der Gutschein ist mit seinem damaligen Gegenwert verkauft worden. Wenn es die Leistung für diesen Wert nicht mehr gibt, ist halt Zuzahlen angesagt. Für mich recht logisch.
    Und wie gesagt, das Prozedere steht mit Sicherheit in den AGB und wurde dem TE beim Kauf ja sogar erläutert. Wem das nicht gefällt, sollte bei der Firma halt keinen Gutschein erwerben.
     
  6. Wali

    Wali Junior Member

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    AW: Gutschein - Gegenwert - Nachzahlung??

    Der Wirt hat damals ein 4 Gänge Menü verkauft und das Geld eingenommen und zugesichert, dass der Gutscheinempfänger gegen diesen Gutschein ein solches erhält innerhalb der Gutscheingültigkeit.
    Erhöht er zwischendurch seine Preise ist es sein Problem, der Gast (Gutscheinempfänger) muss meiner Meinung nach nicht aufzahlen.
    Ich würde den Wirt darauf ansprechen und notfalls einmal nett die Verbraucherzentrale auf das Gebaren der Wirtes aufmerksam machen.
     
  7. Berliner

    Berliner Lexikon

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    AW: Gutschein - Gegenwert - Nachzahlung??

    Im Ausgangspost ist ein Schreibfehler. Menü wird auf 208 und nicht 108 angehoben ;). Hat mich erstmal verwirrt.

    Der Punkt mit "auf Preisanpassung hingewiesen" wird hier wohl die Stolperfalle für den Gutscheinerwerber (wie lautet die denn nu genau?), ausser die Klausel ist ansich bei Gutscheinen rechtswidrig, was juristisch zu klären wäre.
     
  8. Fliewatüüt

    Fliewatüüt Guest

    AW: Gutschein - Gegenwert - Nachzahlung??

    Nee, neu auf 108,- p.P. (pro Person). Macht also für Zwei eine Erhöhung von den ursprünglichen 198 auf neue 216. So habe ich das verstanden.
     
  9. Berliner

    Berliner Lexikon

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    AW: Gutschein - Gegenwert - Nachzahlung??

    Ja stimmt, hab das "p.P." übersehen. Bleibt aber trotzdem irgendwie falsch ;). Vorher pro Person 99 Euro, jetzt 108 Euro und pro Person 10 Euro nachkassieren? ;) Wird ja immer besser.

    Na egal, es geht ja vor allem ums Grundprinzip. Hier sehe ich nach wie vor die Preisanpassungsklausel als das Problem für die Gutscheininhaber.
     
  10. horud

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    AW: Gutschein - Gegenwert - Nachzahlung??

    Nein, der Wirt darf schlicht und einfach keine Nachzahlung verlangen, wenn das tatsächlich nur drin steht, dass es ein Gutschein für ein 2-Personen-Menü ist, ohne Wertaufdruck. Das ist dann sein persönliches Risiko als Gutscheinaussteller.

    Das ginge nur, wenn ein genauer Wert drin stehen würde. Also bspw. "Gutschein für ein 4-Gänge-Menü für 2 Personen im Wert von 198 €". Dann dürfte der Wirt eine Nachzahlung verlangen, wenn das 2-Personen-Menü jetzt 216 € kostet.
     
    Zuletzt bearbeitet: 14. September 2015