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Nicht bekömmlich

Dieses Thema im Forum "Small Talk" wurde erstellt von th60, 25. August 2015.

  1. th60

    th60 Gold Member

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    Ds Landgericht Ravensburg hat entschieden: Bier darf nicht als bekömmlich beworben werden, weil das eine nach EU-Recht untersagte gesundheitsbezogene Angabe ist.

    Dann halt doch der klebrige Lecithintrunk aus der Apotheke: "Für mehr Energie und Leistungsfähigkeit", 16,4 Vol% Alkohol.

    Prost! ;)

    Gruß
    th60
     
  2. Martyn

    Martyn Institution

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    AW: Nicht bekömmlich

    Persönlich kann ich das Urteil nicht nachvollziehen, denn "bekömmlich" würde ich jetzt nicht als gesundheitsbezogene Werbung betrachten.

    Denn "bekömmlich" bedeutet für mich eher "mild im Geschmack" oder "dem Massengeschmack älterer Leute entsprechend", "ohne ausgesprochenen Charakter", ...
     
  3. Gorcon

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    AW: Nicht bekömmlich

    bekömmlich hat meiner Meinung nichts mit dem Geschmack zu tun sondern ob es einem gut bekommt. (also man davon weder Magen noch Kopfschmerzen bekommt).
    letzteres ist von der Menge abhängig.
     
  4. Nelli22.08

    Nelli22.08 Lexikon

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    AW: Nicht bekömmlich

    Bier und andere Alkoholische Getränke sollten grundsätzlich nicht beworben werden.
     
  5. atomino63

    atomino63 Board Ikone

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    AW: Nicht bekömmlich

    aber eben auch grundsätzlich bekömmlich sein...:p
     
  6. DrHolzmichl

    DrHolzmichl Talk-König

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    AW: Nicht bekömmlich

    Die Masse der deutschen Industriebiere würde ich auch nicht als bekömmlich bezeichnen, allen voran Pils. Meist erheblich zu sauer und damit schlecht für den Magen. Dann noch dieses Hopfenextrakt...:(
    Aber es gibt durchaus eine Menge Biere, die ich als bekömmlich einstufen würde. Nun hat jeder Mensch aber unterschiedliche Befindlichkeiten was die Verdauung betrifft, von Erkrankungen mal ganz abgesehen. Und die Menge spielt natürlich auch immer eine Rolle. Von daher: richtige Entscheidung!

    Gruß Holz ;)
     
  7. NFS

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    AW: Nicht bekömmlich

    Werft alle euer Bier weg - es ist nicht bekömmlich! :LOL::D
     
  8. Martyn

    Martyn Institution

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    AW: Nicht bekömmlich

    Finde das hat schon was mit dem Geschmack zu tun. Typische Beispiele für "bekömmlich" wären z.B. milder Filterkaffee oder Helles Bier.

    Ein Espresso oder auch ein Pils darf aber per Definition nicht bekömmlich sein sonst ist der Name nicht gerechtfertigt, denn ein Espresso oder auch ein Pils müssen einfach eine bestimmte Intensität haben.

    Das heisst aber nicht das man davon wirklich Magen- oder Kopfschmerzen bekommen würde, sondern die Leute denken nur meist das alles was schwach schmeckt im Gegenzug wenigstens magenfreundlich ist.

    Nur ist es nicht so, sondern es hängt eher von der Menge und Qualität ab.
     
  9. tschippi

    tschippi Board Ikone

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    AW: Nicht bekömmlich

    In der Urteilsbegründung heißt es, dass der Begriff "bekömmlich" in jedem Fall einen Gesundheitsbezug habe und deshalb verboten ist. Nach EU-Recht gilt ein entsprechendes Werbeverbot für alle Getränke mit mehr als 1,2 Prozent Volumenalkohol.

    Es geht also nicht darum, ob das Bier der Brauerei magenfreundlich ist oder ob man davon Kopfweh bekommt. Es geht darum, dass man alkoholische Getränke nicht mit "bekömmlich" bewerben darf.

    Die verklagte Brauerei hat sich auf die Fahnen geschrieben, ein wirkliches Bio-Bier zu brauen. Zum Beispiel bezieht die Brauerei ausschließlich biologisch angebaute Gerste. Das Bier ist aus diesem Grund relativ teuer, schmeckt aber wirklich sehr gut.

    Was ich sagen will, mit so einem Schwachsinn müssen sich heute unsere Gerichte beschäftigen. Der Verbraucher soll von den EU-Bürokraten von hinten bis vorne bevormundet werden. Jeder weiß doch, dass ein Glas Bier "bekömmlich" sein kann. Der täglich Konsum von 10 Flaschen Bier dagegen nicht.

    Die EU hat wirklich andere Baustellen zu schließen.
     
  10. Fliewatüüt

    Fliewatüüt Guest

    AW: Nicht bekömmlich

    Der Begriff klingt eh wie für eine Opa-Bier-Plörre aus der Eck-Kneipe. Die Brauerei kann doch froh sein, dass sie den nicht mehr benutzen darf.