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Übergangsgeld

Dieses Thema im Forum "Small Talk" wurde erstellt von electrohunter, 9. Januar 2015.

  1. electrohunter

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    Hallo,

    gibt es jemanden hier, der sich mit Übergangsgeld von der Deutschen Rentenversicherung auskennt?

    Beispiel: Person X macht eine Maßnahme (Teilhabe am Arbeitsleben) und bekommt Übergangsgeld von, zum Beispiel: 1100 €. Nach der Maßnahme muss er sich aber leider arbeitslos melden. Sein Arbeitslosengeld beträgt dann nur nun 800 €.

    Dazu habe ich nun diesen Abschnitt auf der Website der DRV gefunden:

    Wie versteht ihr das genau? Denn ich verstehe das so, wenn jemand sich nach der Maßnahme arbeitslos melden muss, dann bekommt er danach noch weitere drei Monate Übergangsgeld. Doch auch nur, wenn er kein Arbeitslosengeld bekommen würde. Stimmt das so?

    Wenn das so wäre, wäre das für Person X sehr schlecht, denn er würde ja dann 300 € weniger bekommen. Oder passiert das nur, wenn das Arbeitslosengeld mehr als das Übergangsgeld wäre?

    Ich wäre euch echt dankbar über Antworten. (Übrigens, es geht nicht um mich).