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Vorsatz Garagenmord?

Dieses Thema im Forum "Small Talk" wurde erstellt von Eike, 30. April 2014.

  1. Eike

    Eike von Repgow Premium

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    War ja gestern groß in den Medien...
    Tragisches Unglück oder Mord?: Deutscher Austauschschüler in USA erschossen - Wollte der Schütze töten? - Aus aller Welt - FOCUS Online - Nachrichten

    Was ich nicht begreife, ist eine offene Garage, diese Intention hatte ja der Hausbesitzer, gerade eine Einladung zu einem Diebstahl und daher, auf Grund der dortigen Gesetze, auch eine Einladung zum Mord?


    Allgemein wird ja angenommen das die Garage tatsächlich eine "Ratten"falle war. Die funktioniert ja ähnlich: Käse fängt Mäuse.

    Ob der Junge nun Schuld war oder nicht - ich finde den Vorfall unglaublich.
     
    Zuletzt bearbeitet: 30. April 2014
  2. Badula82

    Badula82 Platin Member

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    AW: Vorsatz Garagenmord?

    Sowas passiert auf den Garagentorinseln bestimmt noch viel häufiger...
     
  3. emtewe

    emtewe Lexikon

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    AW: Vorsatz Garagenmord?

    Das gehört auch zu den Dingen die mir am amerikanischen Rechtssystem ein absolutes Rätsel sind. Da war doch auch mal der Fall wo jemand auf der Strasse einen unbewaffneten dunkelhäutigen Jungen erschossen hatte, und mit der Ausrede durchkam er hätte sich bedroht gefühlt und geglaubt in Notwehr zu handeln.
     
  4. Lt_Spock

    Lt_Spock Board Ikone

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    AW: Vorsatz Garagenmord?

    Du machst einen Denkfehler! Ein offenes Garagentor stellt keine Exkulpation für einen möglichen Diebstahl dar. Wenn ich in der Stadt ein Fahrrad sehe das nicht abgeschlossen ist, dann ist es trotzdem Diebstahl wenn ich es in meinen Besitz nehme. Denn mit oder ohne Schloss bin ich nicht der Eigentümer des Fahrrades.

    Wenn die Berichte stimmen, dass der deutsche Jugendliche die fremde Garage betreten hat um etwas zum Trinken zu suchen, dann ist das rein formal der Vorsatz zu einem minderschweren Diebstahl gewesen. Die Schwere des Diebstahls kann der Eigentümer aber schlecht vorab abschätzen, zumal er ja in der näheren Vergangenheit schon von Diebstählen betroffen war.

    Eine Einladung zum Diebstahl/Mord kann eine offene Garage deshalb nicht darstellen, da es überall auf der Welt üblich ist sich (ohne Not) nicht an fremden Eigentum zu vergreifen. Es gibt lediglich normative Unterschiede mit welchen Mitteln man sein Eigentum schützen darf. Und da ist die Rechtslage zuerst einmal eindeutig auf der Seite des Schützen.

    Ich denke wenn man in ein fremdes Land reist sollte man sich vorher auch gründlich über die rechtliche Situation informieren, zumal die Amis als Waffennarren mehrmals im Jahr weltweit in den Medien mit diversen Amokläufen und anderen Tötungsdelikten für Aufsehen sorgen.

    Die USA sind nun mal das Land der unbegrenzten Möglichkeiten und das gilt heute mehr denn je im negativen Sinn.
     
    Zuletzt bearbeitet: 30. April 2014
  5. Eike

    Eike von Repgow Premium

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    AW: Vorsatz Garagenmord?

    Na wenn die Berichte stimmen, wollte der Hausbesitzer mit der offenen Garage jemanden anlocken. Den vermeintlichen Dieb, der da in der Umgebung schön öfter Einbrüche getätigt hat.
     
  6. Lt_Spock

    Lt_Spock Board Ikone

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    AW: Vorsatz Garagenmord?

    Das ändert aber einerseits nichts an der Rechtslage und dass der Junge das Grundstück/Garage widerrechtlich betreten hat!

    Wenn ich eine Rolex absichtlich auf mein Gartenmäuerchen lege und es nimmt sie jemand im Vorbeigehen mit, dann ist das ein lupenreiner Diebstahl und wenn der Dieb überführt werden kann wird er auch entsprechend verurteilt.

    Ich habe es schon mal hier im Forum inkl. Urteil geschrieben: Es wurde in D schon ein Müllfahrer wegen Diebstahl fristlos entlassen, weil er aus dem Müll eine Puppenbettchen für seine Tochter mitgenommen hat. Der Müll wird vom Eigentümer am Strassenrand nur für den Müllverwerter bereitgestellt. Wer sich am Müll bedient begeht Diebstahl, wenn er vorher nicht den Eigentümer fragt.


    Der Vorfall ist tragisch und das Rechtssystem in den USA ist unter aller Sau. Aber wenn ich in die USA reise muss ich mich kundig machen und nach den dortigen Gesetzen leben.

    Die Hauptschuld sehe ich beim Gastgeber und der Gastschule, da diese wohl keine präventive Aufklärung über lokale Gesetze bzw. "dos and donts" durchgeführt hat.
     
    Zuletzt bearbeitet: 30. April 2014
  7. hart_aber_fair

    hart_aber_fair Senior Member

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    AW: Vorsatz Garagenmord?

    Doch, ein Notwehrrecht wäre damit verwirkt, wenn man das Tor offen lässt, um einen Dieb anzulocken und zu erschießen. Dass der Täter sich ggfs. eines versuchten Diebstahls strafbar gemacht hat, ändert daran nichts. Der Bewohner hätte ihn nicht mehr erschießen dürfen. Die Polizei oder seine Frau, die nichts vom teuflichen Plan wussten, hingegen ggfs. schon.
     
    Zuletzt bearbeitet: 30. April 2014
  8. hart_aber_fair

    hart_aber_fair Senior Member

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    AW: Vorsatz Garagenmord?

    Nein, wenn Du wolltest, dass es jemand "stiehlt" liegt kein Diebstahl vor; nur ein Versuch.
     
  9. hart_aber_fair

    hart_aber_fair Senior Member

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    AW: Vorsatz Garagenmord?

    Naja; als Austauschschüler aus Deutschland sollte man -auch ohne Aufklärung des Gastgeber/der Gastschule- schon wissen, dass viele Amerikaner sehr schießwütig sind. Eine Schuld des Gastgebers/der Gastschule sehe ich daher nicht.
     
  10. emtewe

    emtewe Lexikon

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    AW: Vorsatz Garagenmord?

    Es gibt ja auch Leute die zuhause eine Selbstschussanlage installieren, und diese dann vergessen...:eek:
    Klick

    Ist es eigentlich ungewöhnlich bei so einem Fall eine gewisse Schadenfreude zu empfinden?