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Kirchensteuer per Lastschriftverfahren?

Dieses Thema im Forum "Small Talk" wurde erstellt von suniboy, 8. Februar 2014.

  1. suniboy

    suniboy Talk-König

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    Hallo,

    ein ähnliches Thema hatten wir hier mal, aber nun taucht das Thema auch auf Kontoauszüge auf -es wird also ernst. Der Punkt ist aber, ich gehöre keiner Kirche an und habe noch nie Kirchensteuer gezahlt. Das ganze Prozedere wie auf den Kontoauszügen kommuniziert erscheint mir sehr dubios und fraglich.

    Wie geht ihr damit um?
     
  2. Gorcon

    Gorcon Kanzler Premium

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    AW: Kirchensteuer per Lastschriftverfahren?

    Also ich brauche keine Kirchensteuer bezahlen. Auf meinen Kontoauszügen steht auch nichts davon.
     
  3. R2-D2

    R2-D2 Silber Member

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    AW: Kirchensteuer per Lastschriftverfahren?

    Ich gehöre auch keiner Kirche an ,also brauch ich mir über sowas wie Kirchensteuer keine Gedanken machen !
     
  4. Gast 140698

    Gast 140698 Guest

    AW: Kirchensteuer per Lastschriftverfahren?

    Als Arbeitnehmer wird die Kirchensteuer direkt vom Lohn abgezogen ...

    Da ich in keiner Kirche bin, habe ich auch als Selbständiger nie gezahlt ...

    Wenn da jemand einfach was abbucht, wovon Du keine Kenntnis, keinen Bescheid hast, zurückbuchen und Strafanzeige stellen.
     
  5. KlausAmSee

    KlausAmSee Wasserfall

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    AW: Kirchensteuer per Lastschriftverfahren?

    Das ganze Thema gibts ja nur, weil wohl zu viele von den ach so guten Christen, die in einer Kirche organisiert sind, das Finanzamt und damit auch ihre eigene Kirche be-schissen haben. Und unsere aus christlichen Lemmingen bestehende Regierung hat natürlich von oben herab etwas dagegen unternommen.
    Es ist schon schlimm genug, dass vom Arbeitslosengeld pauschal Kirchensteuer abgezogen wird, auch wenn man konfessionslos ist. Dass die Banken nun auch pauschal Kirchensteuer abziehen ist eine Fechheit.
    Einige Kirchen erheben eine Kirchensteuer auf das Einkommen der Kirchenmitglieder. Das dürfen sie auch gerne tun, schließlich wird ja niemand gezwungen, so einer Kirche anzugehören. Eine Frechheit ist es aber, dass man pauschal unter den Verdacht gestellt wird, einer steuererhebenden Kirche anzugehören. Es geht niemanden, also auch nicht das Finanzamt, irgendeine Bank oder Verwaltung, etwas an, ob ich eine, und falls ja, welche Konfession ich habe. Ich bin der Meinung, dass hier die Kirchen aktiv werden und die Namen der Mitglieder nennen müssten und eben nicht umgekehrt man erst belegen muss, dass man kein Mitglied ist.
     
  6. horud

    horud Digi-Liga-Legende Premium

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    AW: Kirchensteuer per Lastschriftverfahren?

    Nein, seit diesem Jahr sind die Banken verpflichtet, die Kirchensteuer auf die KapESt einzubehalten, dafür müssen die beim Bundeszentralamt für Steuern die Kirchensteuerabzugsmerkmale des Kunden anfragen. Vorher war das eine freiwillige Sache des Kunden, ob er das meldet oder nicht.

    Wird bei einem konfessionslosen Kunden die Kirchensteuer abgezogen, dann stimmen die Merkmale nicht. Entweder ist das ein Übertragungsfehler oder aus welchen Gründen auch immer ist in den Steuerdaten des Kunden ein Kirchensteuermerkmal enthalten (bspw. weil man das nach dem Austritt nicht dem Finanzamt mitgeteilt hat).

    Einen pauschalen Abzug auf Verdacht gibt es nicht.

    Bei Verheirateten ist es auch möglich, wenn das Konto auf beide Ehegatten läuft, aber nur ein Ehegatte noch in der Kirche ist, dann wird für diesen Ehegatte anteilig auch die Kirchensteuer auf die KapESt abgezogen.
     
    Zuletzt bearbeitet: 8. Februar 2014
  7. suniboy

    suniboy Talk-König

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    AW: Kirchensteuer per Lastschriftverfahren?

    Genau so sehe ich das auch und deshalb lade ich das mal hier hoch.

    [​IMG]
     
  8. horud

    horud Digi-Liga-Legende Premium

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    AW: Kirchensteuer per Lastschriftverfahren?

    Natürlich geht das das Finanzamt etwas an, wenn du kirchensteuerpflichtig bis :eek:
     
  9. hart_aber_fair

    hart_aber_fair Senior Member

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    AW: Kirchensteuer per Lastschriftverfahren?

    Was für mich aber nicht nachvollziehbar ist, ist das eingescannte Schreiben des TE. Wieso muss man, wenn man Widerspruch einreicht, bei der Steuererklärung die Anlage KAP einreichen? Schließlich gibt man ja schon im Mantelbogen der Einkommenssteuererklärung an, ob man einer kirchensteuerpflichtigen Religion angehört und wenn man dieser nicht angehört, ist es nicht nachvollziehbar, dass man die Anlage KAP einreichen muss.

    Ich denke, dass Schreiben ist schlampig formuliert und sie meinten, wenn man den kirchensteuerpflichtig ist und Widerspruch einlegt, dann muss man eine Steuererklärung inkl. der Anlage KAP einreichen.

    Ist man nicht kirchensteuerpflichtig, muss man trotz Widerspruch weder eine EST-Steuererklärung mit Anlage KAP noch überhaupt eine EST-Steuererklärung einreichen (außer wenn man, unabhängig vom WIderspruch bereits vom FA zur Abgabe verpflichtet wurde).
     
    Zuletzt bearbeitet: 8. Februar 2014
  10. KlausAmSee

    KlausAmSee Wasserfall

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    AW: Kirchensteuer per Lastschriftverfahren?

    Nur, weil es in Deutschland das Gekungel der Kirchensteuereintreibung durch die Finanzämter gibt. Dieses gehört in meinen Augen abgeschafft. Hier werden Staat und Arbeitgeber für einen Dienst herangezogen, der weder einer staatlichen oder hoheitlichen Aufgabe dient, noch kostendeckend ist. Zwar erhalten die Finanzämter einen kleinen Obolus dafür, die Arbeitgeber bleiben jedoch auf den Verwaltungskosten sitzen. Und soll mir jetzt keiner mit "das spuckt der Computer automatisch aus" kommen, denn letztendlich kostet dieser Teil der Software auch Geld und muß gewartet werden.
    Wenn ein Anstreicher nicht nur die Wände, sondern auch die Decke streicht, macht er das auch nicht kostenlos "weil er sowieso da ist".