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ebay betrug wie weiter vorgehen?

Dieses Thema im Forum "Small Talk" wurde erstellt von kabelanschluss, 18. November 2013.

  1. kabelanschluss

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    Hallo,
    Habe mal eine Frage,
    Hab vor über 2 Wochen 2 ps3 spiele
    bei ebay von einem Verkäufer gekauft.
    Einmal für 60 und das andere für 35€.

    Kohle direkt überwiesen was ich wegen
    so Typen auch nicht mehr machen werde!!!
    Jedenfalls bekam ich dann ein paar Tage
    später die e-mail vom Verkäufer
    das er angeblich zu wenig Porto auf
    den Post Brief geklebt hat und nun
    beides einzeln verschickt.
    (Sry aber wie doof kann man eigentlich sein?)
    Ein paar Tage später kam dann auch das
    günstigere Spiel.
    Auf das andere warte ich immer noch
    und habe mich deshalb letzten Freitag an
    ebay gewandt und einen Fall eröffnet
    wo ich dem eine Frist bis zum nächsten Mittwoch
    gesetzt habe und sonst mein Geld
    zurück fordere.
    Das verweigert er und behauptet noch
    ich wolle ihn betrügen.
    Er behauptet zwar er hat einen Beleg,
    Will mir aber keine Auskunft geben.
    Da er es unversichert geschickt hat
    für 1.45€ kann man das doch gar nicht
    nachverfolgen?

    Frag mich was ich da machen kann.
    Weiter bei ebay beschweren wenn sich nichts
    tut oder gar betrugsanzeige machen?
    Geld zurück holen dürfte ja nicht mehr möglich sein.
    Jedenfalls lass ich mir für 60euro
    sowas nicht gefallen.
     
  2. Solmyr

    Solmyr Guest

    AW: ebay betrug wie weiter vorgehen?

    Zuwenig Porto? Was für eine dämliche und faule Ausrede. Sollte sowas mal passieren, wird das von der Post trotzdem befördert und der Empfänger muss nachzahlen. Nur wenn der dies ablehnt, geht das zurück.
     
  3. Thunderball

    Thunderball Foren-Gott

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    AW: ebay betrug wie weiter vorgehen?

    Die Post sortiert schon seit längerem im startzentrum aus und schickt es sofort zurück an dem Absender...

    Allerdings geht es hier ja um was anderes...
     
  4. Solmyr

    Solmyr Guest

    AW: ebay betrug wie weiter vorgehen?

    Theoretisch wäre aber auch denkbar, das jemand den Brief abgefangen hat. Dann wird es schwer, da wieder an sein Geld zu kommen, sollte der Absender einen Einlieferungsbeleg vorlegen können. Da wirst du da auf dem Schaden leider sitzen bleiben.
     
  5. Berliner

    Berliner Lexikon

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    AW: ebay betrug wie weiter vorgehen?

    Ja, ist mir auch mal passiert, hatte mich da bei der Dicke verschätzt. Bei 2 Spielen hat der sich wahrscheinlich auch verschätzt, das ist kein 1,45 Euro Maxibrief mehr von der Höhe, falls er es damit versucht hat. 2,20 Euro für das nächsthöhere wäre aber immer noch billiger als 2 x 1,45 Euro.

    Ansonsten hat er bei unversichertem Versand natürlich keinen Beleg, allenfalls einen dass er 1,45 Euro bei der Post bezahlt hat, der taugt natürlich nichts. Und wie immer in dem Fall muss nicht der Käufer beweisen dass er nichts bekommen hat (so wie der Verkäufer es hier gern möchte), sondern der Verkäufer zunächst mal beweisen, dass er die fragliche Sendung überhaupt auf den Weg geschickt hat, damit der Käufer ggf. nichts bekommen kann. Wenn er deswegen nichts bekommen hat, weil nie was abgeschickt wurde, kann dem Käufer schlecht Betrug unterstellt werden.

    Geld zurückholen bei Überweisung geht nicht. Ebay wird den Verkäufer nur ermahnen, mehr nicht. Geht also nur privat vs. privat auf juristischem Weg, wenn der Verkäufer nicht einlenken will.
     
  6. Gag Halfrunt

    Gag Halfrunt Lexikon

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    AW: ebay betrug wie weiter vorgehen?

    Handelt es sich um einen privaten oder gewerblichen Verkäufer?
     
  7. Gast 140698

    Gast 140698 Guest

    AW: ebay betrug wie weiter vorgehen?

    Die Frage ist, in der Tat: Handelt es sich um einen privaten oder einen gewerblichen Verkäufer ... bei einem Händler (gewerblichen Verkäufer) hast Du bessere Karten, denn ein Händler haftet für den Versand, bis die Ware bei Dir ist (Gefahrenübergang heißt das im Juristendeutsch) ... wenn es eine Privatperson ist, haftet der Verkäufer tatsächlich nur bis zu dem Zeitpunkt, an dem die Ware auf den Weg gebracht wurde ... sprich, bei der Post abgegeben wurde oder in den Kasten gesteckt wurde! Dann hast Du in der Tat 'Pech gehabt' ... es sei denn, in der Auktion wurde etwas von 'versicherter Versand' erwähnt ... oder von Euch per Mail vereinbart ... dann (und nur dann) haftet der Verkäufer wie ein Händler ... sprich, er muss nachweisen, daß Du die Ware bekommen hast, sonst gibt es das Geld zurück!

    Darum mein Rat für die Zukunft: Immer darauf bestehen, daß die Sachen versichert verschickt werden ... als Paket oder als Einschreiben bzw. Wertbrief!
     
  8. Berliner

    Berliner Lexikon

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    AW: ebay betrug wie weiter vorgehen?

    Jaein..hab ich doch geschrieben. Genau DAS, also dass die Sendung überhaupt auf den Weg gegeben wurde (um ggf. auf dem Versandweg überhaupt abhanden kommen zu können) muss der Verkäufer erstmal beweisen. Schon DAS kann er garnicht, damit Pech für den Verkäufer und schadenersatzpflichtig. Im Unterschied zum Händler haftet er nicht für die Spedition wenn die Mist baut, richtig. Aber wenn er den Versand nicht mal nachweisen kann, besteht damit auch die Möglichkeit, dass er nie was abgeschickt hat. Das kann ja schlecht dem Käufer in der Beweisführung zum Nachteil gereichen.

    Der priv. Verkäufer muss daher immer ein Interesse am versicherten Versand haben, nicht der Käufer.
     
  9. Televisio

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    AW: ebay betrug wie weiter vorgehen?

    Könnt ja auch sein, dass das Anschriftetikett abgefallen ist und nun der Adressat noch ermittelt wird. Das dauert vielleicht... (Nur sone Idee). Bei Ebay kannste dich ja trotzdem melden.
     
  10. onzlaught

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    AW: ebay betrug wie weiter vorgehen?

    Sollte paypal nicht beteiligt gewesen sein,
    kannste zwar einen Fall bei ebay eröffnen
    und wahrscheinlich Recht kriegen.
    Eine negative Bewertung schreiben,
    aber Deine Kohle wäre nur auf dem Rechtsweg wiederzuholen,
    mit allen Details (Screenshots etc.) ab zum Fachanwalt.

    Sollte der unversicherte Versand Deine Idee gewesen sein,
    bzw. Dir vorher ausdrücklich bekannt gemacht worden sein
    oder Dir die Wahl zwischen versichert / unversichert gestellt worden sein
    = Mitschuld

    Bei unversicherten Sendungen bekommt der Sender natürlich
    ein Quittung über den Betrag und die Art der Sendung.
    Dieser hat aber keinerlei Verfolgerfunktion.