| | #1 (permalink) |
| Gold Member Registriert seit: 12.2011 Ort: zuhause
Beiträge: 1.495
| Vater erschlägt vergewaltiger Ich würde zu diesem "delikaten" Thema gerne mal Eure Meinung lesen. Auf der einen Seite kann ich den Vater sehr gut verstehen, aber auf der anderen Seite ist es dann doch Totschlag. Das Gericht in Texas wertete das aber als Notwehr. Aus moralischer und aus rechtstaatlicher Sicht verdammt schwer zu beurteilen.
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| News | |
| | #2 (permalink) |
| Foren-Gott Registriert seit: 04.2009
Beiträge: 12.779
| AW: Vater erschlägt vergewaltiger
Ich würde das schon als Notwehr sehen... Notwehr "Notwehr ist die Verteidigung, die erforderlich ist, um einen gegenwärtigen rechtswidrigen Angriff von sich oder einem anderen abzuwenden (vgl. § 227 Abs. 2 BGB, § 32 Abs. 2 Strafgesetzbuch, § 15 Abs. 2 OWiG)."
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| | #3 (permalink) | |
| Gold Member Registriert seit: 12.2011 Ort: zuhause
Beiträge: 1.495
| AW: Vater erschlägt vergewaltiger Zitat:
Auch ist der Vater für den Tot eines Menschen verantwortlich und diese "Schuld" ist schwer aufzuarbeiten. Wäre es meine Tochter gewesen, hätte ich sicher auch rot gesehen, menschlich denke ich von jedem nachzuvollziehen.
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| | #4 (permalink) |
| Lexikon Registriert seit: 11.2001 Ort: Geldspeicherstadt
Beiträge: 20.715
| AW: Vater erschlägt vergewaltiger
Es stellt sich die Frage, ob es hier wirklich "erforderlich" war, den Kerl umzubringen. Die Beurteilung der "erforderlichen" Gefalt in einer Notwehr- und Nothilfesituation ist immer sehr heikel. Die Informationen, die zu dem Fall vorliegen, sind zu spärlich, um dazu irgend etwas sagen zu können. Ohne die genauen Hintergründe zu kennen: Angenommen, der Vater hätte den Vergewaltiger umgehauen und dann noch weiter auf ihm eingeprügelt, nachdem er bereits wehrlos am Boden lag (und dies auch erkennbar war). Das würde hierzulande nicht mehr als Notwehr/Nothilfe gewertet.
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| | #5 (permalink) |
| Foren-Gott Registriert seit: 04.2009
Beiträge: 12.779
| AW: Vater erschlägt vergewaltiger
Natürlich rechtfertigt das nicht unbedingt den Tod des Täters. Ist aber eben die Frage wie das Gericht das werten würde. Und das Gericht in Amerika hat es eben als Notwehr gewertet. Ist halt eben die Frage. Es ist sicherlich gerechtfertigt den Täter von der Tochter runterzuzerren und außer Gefecht zu setzen. Wenn dadurch der Tod eintritt. Ist es dann wirklich gewollt gewesen? Das ist eben die Frage. Man muss ja dabei nur irgendwas treffen, was man nicht treffen darf. Ein Tritt in den Kehlkopf kann z.B. schon zum Tod führen... Mal davon abgesehen handelt es sich hier ja um die USA. Da sind auch Waffen zur Verteidigung erlaubt...
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| | #6 (permalink) |
| Gesperrt Registriert seit: 01.2005 Ort: Hannover
Beiträge: 16.538
| AW: Vater erschlägt vergewaltiger
eine gerechte strafe für vergewaltiger wäre (theoretisch), sie auch vergewaltigen zu lassen. nur leider fürchte ich, daß solche gestörten menschen daran auch noch gefallen finden würden.
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| | #7 (permalink) | |
| Foren-Gott Registriert seit: 04.2009
Beiträge: 12.779
| AW: Vater erschlägt vergewaltiger Zitat:
.Macht sich am Ende nicht dann auch der strafbar, der den Straftäter vergewaltigt? Für mich ist das immer eine Zwickmühle. Ein Henker ist für mich genauso ein Mörder... Aber ja, da gerade Männer diejenigen sind die vergewaltigen. Würde ich da jetzt ehrlich gesagt nicht sehen, warum er das schlecht finden sollte? Außer er wird von einem Mann bestraft .
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| | #8 (permalink) | |
| Silber Member Registriert seit: 02.2012 Ort: Klingenstadt
Beiträge: 624
| AW: Vater erschlägt vergewaltiger Zitat:
Der Vater hat in einer Notsituation gehandelt, Ich kann ehrlich nicht sagen wie Ich an seiner stelle reagiert hätte.
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| | #9 (permalink) | |
| Senior Member Registriert seit: 06.2011 Ort: Lembach
Beiträge: 267
| AW: Vater erschlägt vergewaltiger Zitat:
__________________ Im übrigen gilt ja hier derjenige, der auf den Schmutz hinweist, für viel gefährlicher als der, der den Schmutz macht.” (Kurt Tucholsky) | |
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| | #10 (permalink) |
| Gesperrt Registriert seit: 01.2001 Ort: Köln
Beiträge: 10.591
| AW: Vater erschlägt vergewaltiger
Umbringen wollte er ihn wohl nicht. Hat einfach durchgedreht. Nennt man das bei uns nicht Totschlag im Affekt? ![]() Notwehr hört sich schon komisch an. Aber in den meisten US Staaten kann man ja jemand erschießen und kommt straf frei davon wenn man angibt sich bedroht gefühlt zu haben selbst wenn das Opfer ein unbewaffneter Schüler ist der sich nur ein Eis geholt hat wie der Fall vor Monaten gezeigt hat. ![]() Hätten da nicht so viele protestiert und nicht das Thema Nr.1 in den US Medien gewesen wäre der Täter auch davon gekommen. |
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| | #11 (permalink) | |
| Senior Member Registriert seit: 06.2011 Ort: Lembach
Beiträge: 267
| AW: Vater erschlägt vergewaltiger Zitat:
Von daher halte ich übrigens für Schwachsinn, noch einen Orden verleihen zu wollen... In dem Fall würde wohl jeder Vater versuchen, sein Kind zu retten und mögliche Folgen für den Täter weit in den Hintergrund stellen. Verständlich und vom Gericht auch so bewertet.
__________________ Im übrigen gilt ja hier derjenige, der auf den Schmutz hinweist, für viel gefährlicher als der, der den Schmutz macht.” (Kurt Tucholsky) | |
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| | #12 (permalink) | |
| Gold Member Registriert seit: 12.2011 Ort: zuhause
Beiträge: 1.495
| AW: Vater erschlägt vergewaltiger Zitat:
Schwierig, verdammt schwierig. Ich würde das aber trotzdem als Totschlag bewerten, aber die genauen Details wissen wir glücklicherwiese nicht.
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| | #13 (permalink) | |
| Silber Member Registriert seit: 02.2012 Ort: Klingenstadt
Beiträge: 624
| AW: Vater erschlägt vergewaltiger Zitat:
Wenn er den Vergewaltiger, später, also nach der Tat erschlagen hätte, wäre Ich deiner Meinung. Aber er hat Ihn auf seiner Tochter vorgefunden, das ist für mich der springende Punkt!
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| | #14 (permalink) | |
| Lexikon Registriert seit: 11.2001 Ort: Geldspeicherstadt
Beiträge: 20.715
| AW: Vater erschlägt vergewaltiger Zitat:
Und hier im speziellen Fall muss eben noch die Frage gestellt werden, welches Mittel "erforderlich" ist, um diesen Angriff nachhaltig abzuwehren. Wenn mir einer eins in die Fresse haut und ich schubs ihn von mir weg, dann ist das eine Notehrsituation. Selbst dann, wenn er rückwärts stolpert und so unglücklich stürzt, dass er stirbt. Wenn ich ihn aber als Reaktion so vermöble, dass er direkt daran zu Tode kommt, dann dürfte zumindest hierzulande das Gericht unangenehme Fragen stellen. Denn um die unmittelbare Gefahr abzuwenden, wäre es nicht erforderlich gewesen, ihn zu töten. Ich hab keine Ahnung, wie die Gerichte das hierzulande bei Vergewaltigung sehen.
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| | #15 (permalink) | |
| Gold Member Registriert seit: 12.2011 Ort: zuhause
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| AW: Vater erschlägt vergewaltiger Zitat:
Bei soetwas muss das Gericht höllisch aufpassen keine Büchse der Pandora zu öffnen.
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