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| Gold Member Registriert seit: 04.2005 Ort: Köln
Beiträge: 1.478
| 15jähriger prügelt Mitschüler in den Tod: 2 Jahre Bewährung für den Täter Ein 15jähriger fährt von der Schule nach Hause. Auf dem Heimweg beschließt er, umzukehren und seinem Mitschüler aufzulauern, um ihn zu verprügeln. An den Folgen der Prügelei stirbt sein Mitschüler. Die Tat ansich hat in Köln eine ziemliche Entrüstung ausgelöst, dieses Urteil wird es noch mehr machen. Hier der Artikel aus dem heutigen Kölner Stadtanzeiger: Mutter empfindet Urteil als Hohn - Kölner Stadt-Anzeiger Die Links am Ende dieses Artikels geben noch Auskunft über den Hintergrund dieser Tat.
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| | #2 (permalink) |
| Foren-Gott Registriert seit: 04.2002 Ort: bln
Beiträge: 14.406
| AW: 15jähriger prügelt Mitschüler in den Tod: 2 Jahre Bewährung für den Täter
Opfer von Gewalt haben eben in Deutschland immer noch eine zu kleine Lobby. Oder anders, man kann doch dem juggendlichen nicht seine schmale Zukunft verbauen. In einem Land, indem rechte Gewalt über Jahre, Mord mit eingeschlossen, nur halbherzig verfolgt und Bundestagsmitglieder bespitzelt werden, wundert mich solangsam nichts mehr. Auf Bahnhöfen wird Personal gegen Maschinen ersetzt, bei Gewalt gibt es noch mehr Maschinen, was aber den zukünftigen Opfern nicht die Bohne nützt, interessiert nur niemanden, alternativlos.
__________________ Atemio 510 TitanNit Kathie 910 333 MHz Samsung PS59D550 + BD-D6500 Fritz 7270 |
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| | #3 (permalink) |
| Platin Member Registriert seit: 12.2007
Beiträge: 2.015
| AW: 15jähriger prügelt Mitschüler in den Tod: 2 Jahre Bewährung für den Täter
Einsperren und Therapiemaßnahmen. Das kann ja wohl nicht wahr sein. Ich kann dazu sonst keine Worte finden.
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| | #4 (permalink) |
| Institution Registriert seit: 11.2001 Ort: Geldspeicherstadt
Beiträge: 18.165
| AW: 15jähriger prügelt Mitschüler in den Tod: 2 Jahre Bewährung für den Täter Das deutsche Rechtssystem fußt nicht auf dem Grundsatz der Rache.
__________________ Tritt eine Idee in einen hohlen Kopf, so füllt sie ihn völlig aus - weil da keine ist, die ihr den Rang streitig machen könnte. - Ch. de Montesquieu |
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| | #5 (permalink) |
| Senior Member Registriert seit: 06.2011 Ort: Berlin
Beiträge: 183
| AW: 15jähriger prügelt Mitschüler in den Tod: 2 Jahre Bewährung für den Täter Manchmal ist es ohnehin besser sich nicht zu äußern. Was ich hierzu* sagen würde, würde einen Sturm der Entrüstung nach sich ziehen. Also denke ich es mir nur, die Gedanken sind frei... *Mit "hierzu" meine ich zu dem Fall, nicht AlBartos Meinung, die ist OK!
__________________ Es zählt nur was hinten rauskommt, alles andere ist blanke Theorie. Geändert von rolaf (07.02.2012 um 09:22 Uhr) |
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| | #6 (permalink) |
| Talk-König Registriert seit: 08.2005 Ort: Gelsenkirchen
Beiträge: 5.419
| AW: 15jähriger prügelt Mitschüler in den Tod: 2 Jahre Bewährung für den Täter Stimmt aber 2 Jahre dafür, dass man jemanden getötet hat ist doch keine wirkliche Strafe. Was muss man denn erst tun, wenn man es zur Höchststrafe von 10 Jahre schaffen will?
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| | #7 (permalink) |
| Institution Registriert seit: 11.2001 Ort: Geldspeicherstadt
Beiträge: 18.165
| AW: 15jähriger prügelt Mitschüler in den Tod: 2 Jahre Bewährung für den Täter Jemanden ermorden.
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| | #8 (permalink) |
| Junior Member Registriert seit: 06.2011 Ort: Lembach
Beiträge: 50
| AW: 15jähriger prügelt Mitschüler in den Tod: 2 Jahre Bewährung für den Täter Da sollte sich die Frage stellen, was man mit Strafe bezwecken will.
__________________ „Demokratie Schtonk! Liberty Schtonk! Free Sprecken Schtonk!“ (Anton Hynkel) |
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| | #9 (permalink) |
| Talk-König Registriert seit: 08.2005 Ort: Gelsenkirchen
Beiträge: 5.419
| AW: 15jähriger prügelt Mitschüler in den Tod: 2 Jahre Bewährung für den Täter Vielleicht hat er genau das ja vorgehabt? Denn eine Kurzschlußreaktion war es jedenfalls nicht und er hat ja noch auf das Opfer eingewirkt, als dieser schon auf dem Boden lag. Leider kann man es ihm nicht nachweisen. Frage an Dich, findest Du die Strafe der Tat angemessen?
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| | #10 (permalink) |
| Talk-König Registriert seit: 08.2005 Ort: Gelsenkirchen
Beiträge: 5.419
| AW: 15jähriger prügelt Mitschüler in den Tod: 2 Jahre Bewährung für den Täter In erster Linie die Bevölkerung vor diesen Tätern schützen.
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| | #11 (permalink) |
| Junior Member Registriert seit: 06.2011 Ort: Lembach
Beiträge: 50
| AW: 15jähriger prügelt Mitschüler in den Tod: 2 Jahre Bewährung für den Täter Das geschieht am wirkungsvollsten vor der Tat. Demzufolge muss man alle Fünfzehnjährigen wegsperren. Wenn das Gericht beurteilen kann, dass vom Täter keine Wiederholungsgefahr ausgeht, warum soll man ihn dann "wegsperren"? Wem nutzt das?
__________________ „Demokratie Schtonk! Liberty Schtonk! Free Sprecken Schtonk!“ (Anton Hynkel) |
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| | #12 (permalink) |
| Institution Registriert seit: 11.2001 Ort: Geldspeicherstadt
Beiträge: 18.165
| AW: 15jähriger prügelt Mitschüler in den Tod: 2 Jahre Bewährung für den Täter Darüber zu urteilen war die Aufgabe des Gerichts. Und das ist zu dem Entschluss gekommen, dass keine Tötungsabsicht und keinerlei Mordmerkmale vorlagen. Da weder du noch ich dabei waren, können wir das hier am allerwenigsten beurteilen. Mir fehlt das Hintergrundwissen und die Kompezenz, dies beurteilen zu können. Und genau deshalb wandert der Junge auch in ein Erziehungsheim. Des weiteren bin ich mir nicht sicher, ob du dir überhaupt im Klaren bist, was eine Bewährungsstrafe ist. "Frei" sein, ist was anderes. Der braucht letztlich nur den falschen anzufurzen, dann landet er wieder vor Gericht. Würdest du ihn, wie du es dir vermutlich wünschst, fünf oder zehn Jahre in den Bau stecken, dann hättest du am Ende garantiert einen potenziellen Kleinkriminellen, der keine andere Chance hat, sein Leben zu meistern, als mit Straftaten.
__________________ Tritt eine Idee in einen hohlen Kopf, so füllt sie ihn völlig aus - weil da keine ist, die ihr den Rang streitig machen könnte. - Ch. de Montesquieu |
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| | #13 (permalink) | ||
| Talk-König Registriert seit: 08.2005 Ort: Gelsenkirchen
Beiträge: 5.419
| AW: 15jähriger prügelt Mitschüler in den Tod: 2 Jahre Bewährung für den Täter Zitat:
![]() Zitat:
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| | #15 (permalink) |
| Foren-Gott Registriert seit: 08.2004 Ort: N 50°50' E 07°07'
Beiträge: 14.688
| AW: 15jähriger prügelt Mitschüler in den Tod: 2 Jahre Bewährung für den Täter
Die Frage ist doch, ob die Strafe nicht auch zukünftige potentielle Täter abschrecken sollte. Der nächste 15 jährige der einen anderen verprügelt, bekommt doch gerade durch dieses Urteil mitgeteilt, dass es gar nicht so schlimm ist weiter zu treten wenn der andere schon am Boden liegt. Was soll denn schon passieren? Und wenn er stirbt? Was solls? Ist doch egal. Die Frage ist, ob das die richtige Botschaft an potentielle andere Täter ist?
__________________ ACHTUNG: Kann Spuren von Ironie enthalten! |
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