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Alt 07.02.2012, 07:38   #1 (permalink)
Gold Member
 
Benutzerbild von Worringer
 
Registriert seit: 04.2005
Ort: Köln
Beiträge: 1.478
15jähriger prügelt Mitschüler in den Tod: 2 Jahre Bewährung für den Täter

Das ist ein Urteil, welches ich überhaupt nicht nachvollziehen kann!

Ein 15jähriger fährt von der Schule nach Hause. Auf dem Heimweg beschließt er, umzukehren und seinem Mitschüler aufzulauern, um ihn zu verprügeln. An den Folgen der Prügelei stirbt sein Mitschüler.

Die Tat ansich hat in Köln eine ziemliche Entrüstung ausgelöst, dieses Urteil wird es noch mehr machen.

Hier der Artikel aus dem heutigen Kölner Stadtanzeiger: Mutter empfindet Urteil als Hohn - Kölner Stadt-Anzeiger
Die Links am Ende dieses Artikels geben noch Auskunft über den Hintergrund dieser Tat.
__________________
Die eingeblendete Werbung spiegelt nicht meine Meinung wider.
Kernkraft? Na klar!
Wer Sonnenenergie nutzt, nutzt Kernenergie.
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Alt 07.02.2012, 08:15   #2 (permalink)
Foren-Gott
 
Benutzerbild von Lechuk
 
Registriert seit: 04.2002
Ort: bln
Beiträge: 14.406
AW: 15jähriger prügelt Mitschüler in den Tod: 2 Jahre Bewährung für den Täter

Opfer von Gewalt haben eben in Deutschland immer noch eine zu kleine Lobby.

Oder anders, man kann doch dem juggendlichen nicht seine schmale Zukunft verbauen.
In einem Land, indem rechte Gewalt über Jahre, Mord mit eingeschlossen, nur halbherzig verfolgt und Bundestagsmitglieder bespitzelt werden, wundert mich solangsam nichts mehr.
Auf Bahnhöfen wird Personal gegen Maschinen ersetzt, bei Gewalt gibt es noch mehr Maschinen, was aber den zukünftigen Opfern nicht die Bohne nützt, interessiert nur niemanden, alternativlos.
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Alt 07.02.2012, 08:54   #3 (permalink)
Platin Member
 
Benutzerbild von AlBarto
 
Registriert seit: 12.2007
Beiträge: 2.015
AW: 15jähriger prügelt Mitschüler in den Tod: 2 Jahre Bewährung für den Täter

Einsperren und Therapiemaßnahmen.

Das kann ja wohl nicht wahr sein. Ich kann dazu sonst keine Worte finden.
rolaf und Winterkönig haben sich bedankt.
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Front: nubox 381; Rear: DS301; Center: CS411, Subwoofer: AW441; AV-Receiver: Onkyo TX-NR609
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Alt 07.02.2012, 09:02   #4 (permalink)
Institution
 
Registriert seit: 11.2001
Ort: Geldspeicherstadt
Beiträge: 18.165
AW: 15jähriger prügelt Mitschüler in den Tod: 2 Jahre Bewährung für den Täter

Zitat:
Zitat von Lechuk Beitrag anzeigen
Opfer von Gewalt haben eben in Deutschland immer noch eine zu kleine Lobby.
Das deutsche Rechtssystem fußt nicht auf dem Grundsatz der Rache.
Schnellfuß hat sich bedankt.
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Tritt eine Idee in einen hohlen Kopf, so füllt sie ihn völlig aus - weil da keine ist, die ihr den Rang streitig machen könnte.
- Ch. de Montesquieu
Gag Halfrunt ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 07.02.2012, 09:06   #5 (permalink)
Senior Member
 
Benutzerbild von rolaf
 
Registriert seit: 06.2011
Ort: Berlin
Beiträge: 183
AW: 15jähriger prügelt Mitschüler in den Tod: 2 Jahre Bewährung für den Täter

Zitat:
Zitat von AlBarto Beitrag anzeigen
Das kann ja wohl nicht wahr sein. Ich kann dazu sonst keine Worte finden.
Manchmal ist es ohnehin besser sich nicht zu äußern. Was ich hierzu* sagen würde, würde einen Sturm der Entrüstung nach sich ziehen. Also denke ich es mir nur, die Gedanken sind frei...

*Mit "hierzu" meine ich zu dem Fall, nicht AlBartos Meinung, die ist OK!
Eisenbahnfan und Winterkönig haben sich bedankt.
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Es zählt nur was hinten rauskommt, alles andere ist blanke Theorie.

Geändert von rolaf (07.02.2012 um 09:22 Uhr)
rolaf ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 07.02.2012, 09:09   #6 (permalink)
Talk-König
 
Benutzerbild von Major König
 
Registriert seit: 08.2005
Ort: Gelsenkirchen
Beiträge: 5.419
AW: 15jähriger prügelt Mitschüler in den Tod: 2 Jahre Bewährung für den Täter

Zitat:
Zitat von Gag Halfrunt Beitrag anzeigen
Das deutsche Rechtssystem fußt nicht auf dem Grundsatz der Rache.
Stimmt aber 2 Jahre dafür, dass man jemanden getötet hat ist doch keine wirkliche Strafe. Was muss man denn erst tun, wenn man es zur Höchststrafe von 10 Jahre schaffen will?
AlBarto, Eisenbahnfan, rolaf und 1 andere haben sich bedankt.
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Alt 07.02.2012, 09:54   #7 (permalink)
Institution
 
Registriert seit: 11.2001
Ort: Geldspeicherstadt
Beiträge: 18.165
AW: 15jähriger prügelt Mitschüler in den Tod: 2 Jahre Bewährung für den Täter

Zitat:
Zitat von Major König Beitrag anzeigen
Stimmt aber 2 Jahre dafür, dass man jemanden getötet hat ist doch keine wirkliche Strafe. Was muss man denn erst tun, wenn man es zur Höchststrafe von 10 Jahre schaffen will?
Jemanden ermorden.
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Gag Halfrunt ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 07.02.2012, 09:54   #8 (permalink)
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Benutzerbild von Schnellfuß
 
Registriert seit: 06.2011
Ort: Lembach
Beiträge: 50
AW: 15jähriger prügelt Mitschüler in den Tod: 2 Jahre Bewährung für den Täter

Zitat:
Zitat von Major König Beitrag anzeigen
Stimmt aber 2 Jahre dafür, dass man jemanden getötet hat ist doch keine wirkliche Strafe. Was muss man denn erst tun, wenn man es zur Höchststrafe von 10 Jahre schaffen will?
Da sollte sich die Frage stellen, was man mit Strafe bezwecken will.
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Schnellfuß ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 07.02.2012, 10:01   #9 (permalink)
Talk-König
 
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Registriert seit: 08.2005
Ort: Gelsenkirchen
Beiträge: 5.419
AW: 15jähriger prügelt Mitschüler in den Tod: 2 Jahre Bewährung für den Täter

Zitat:
Zitat von Gag Halfrunt Beitrag anzeigen
Jemanden ermorden.
Vielleicht hat er genau das ja vorgehabt? Denn eine Kurzschlußreaktion war es jedenfalls nicht und er hat ja noch auf das Opfer eingewirkt, als dieser schon auf dem Boden lag. Leider kann man es ihm nicht nachweisen.

Frage an Dich, findest Du die Strafe der Tat angemessen?
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Alt 07.02.2012, 10:02   #10 (permalink)
Talk-König
 
Benutzerbild von Major König
 
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Ort: Gelsenkirchen
Beiträge: 5.419
AW: 15jähriger prügelt Mitschüler in den Tod: 2 Jahre Bewährung für den Täter

Zitat:
Zitat von Schnellfuß Beitrag anzeigen
Da sollte sich die Frage stellen, was man mit Strafe bezwecken will.
In erster Linie die Bevölkerung vor diesen Tätern schützen.
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Alt 07.02.2012, 10:08   #11 (permalink)
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Benutzerbild von Schnellfuß
 
Registriert seit: 06.2011
Ort: Lembach
Beiträge: 50
AW: 15jähriger prügelt Mitschüler in den Tod: 2 Jahre Bewährung für den Täter

Zitat:
Zitat von Major König Beitrag anzeigen
In erster Linie die Bevölkerung vor diesen Tätern schützen.
Das geschieht am wirkungsvollsten vor der Tat.
Demzufolge muss man alle Fünfzehnjährigen wegsperren.

Wenn das Gericht beurteilen kann, dass vom Täter keine Wiederholungsgefahr ausgeht, warum soll man ihn dann "wegsperren"?
Wem nutzt das?
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Alt 07.02.2012, 10:09   #12 (permalink)
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Beiträge: 18.165
AW: 15jähriger prügelt Mitschüler in den Tod: 2 Jahre Bewährung für den Täter

Zitat:
Zitat von Major König Beitrag anzeigen
Vielleicht hat er genau das ja vorgehabt?
Darüber zu urteilen war die Aufgabe des Gerichts. Und das ist zu dem Entschluss gekommen, dass keine Tötungsabsicht und keinerlei Mordmerkmale vorlagen.

Da weder du noch ich dabei waren, können wir das hier am allerwenigsten beurteilen.

Zitat:
Zitat von Major König Beitrag anzeigen
Frage an Dich, findest Du die Strafe der Tat angemessen?
Mir fehlt das Hintergrundwissen und die Kompezenz, dies beurteilen zu können.

Zitat:
Zitat von Major König Beitrag anzeigen
In erster Linie die Bevölkerung vor diesen Tätern schützen.
Und genau deshalb wandert der Junge auch in ein Erziehungsheim. Des weiteren bin ich mir nicht sicher, ob du dir überhaupt im Klaren bist, was eine Bewährungsstrafe ist. "Frei" sein, ist was anderes.
Der braucht letztlich nur den falschen anzufurzen, dann landet er wieder vor Gericht.

Würdest du ihn, wie du es dir vermutlich wünschst, fünf oder zehn Jahre in den Bau stecken, dann hättest du am Ende garantiert einen potenziellen Kleinkriminellen, der keine andere Chance hat, sein Leben zu meistern, als mit Straftaten.
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Alt 07.02.2012, 10:19   #13 (permalink)
Talk-König
 
Benutzerbild von Major König
 
Registriert seit: 08.2005
Ort: Gelsenkirchen
Beiträge: 5.419
AW: 15jähriger prügelt Mitschüler in den Tod: 2 Jahre Bewährung für den Täter

Zitat:
Zitat von Schnellfuß Beitrag anzeigen
Wenn das Gericht beurteilen kann, dass vom Täter keine Wiederholungsgefahr ausgeht
Na ja, zumindest ist er so abgebrüht, auf jemanden einzutreten der bereits auf dem Boden lag, also ich könnte das nicht vorallem nicht nur weil man mich angerempelt hat aber gut, das Gericht wird es bestimmt wissen.


Zitat:
Zitat von Gag Halfrunt Beitrag anzeigen
Würdest du ihn, wie du es dir vermutlich wünschst, fünf oder zehn Jahre in den Bau stecken, dann hättest du am Ende garantiert einen potenziellen Kleinkriminellen, der keine andere Chance hat, sein Leben zu meistern, als mit Straftaten.
Woher nimmst Du dein Wissen das danach auf jeden Fall ein Krimineller wird? Wozu dann überhaupt noch Gefängnisse wenn die danach doch 100 % rückfällig werden oder muss man da differenzieren und es werden nur Schläger rückfällig?
Eisenbahnfan hat sich bedankt.
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Alt 07.02.2012, 10:30   #14 (permalink)
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AW: 15jähriger prügelt Mitschüler in den Tod: 2 Jahre Bewährung für den Täter

Zitat:
Zitat von Schnellfuß Beitrag anzeigen
Da sollte sich die Frage stellen, was man mit Strafe bezwecken will.
Sicher auch Genugtuung für die Opfer.

Dieses Urteil lässt einen Fassungslos zurück.
Ceraton ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 07.02.2012, 10:38   #15 (permalink)
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Benutzerbild von emtewe
 
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AW: 15jähriger prügelt Mitschüler in den Tod: 2 Jahre Bewährung für den Täter

Die Frage ist doch, ob die Strafe nicht auch zukünftige potentielle Täter abschrecken sollte. Der nächste 15 jährige der einen anderen verprügelt, bekommt doch gerade durch dieses Urteil mitgeteilt, dass es gar nicht so schlimm ist weiter zu treten wenn der andere schon am Boden liegt. Was soll denn schon passieren? Und wenn er stirbt? Was solls? Ist doch egal.
Die Frage ist, ob das die richtige Botschaft an potentielle andere Täter ist?
Worringer und Winterkönig haben sich bedankt.
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