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| Junior Member Registriert seit: 04.2002 Ort: Knappensee
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| Lexikon Registriert seit: 11.2001 Ort: Geldspeicherstadt
Beiträge: 20.695
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Ich hab bei Stiebel Eltron ein Klimagerät für einen Kostenvoranschlag abgegeben. Das Kühlmittel war entwichen, das sollte 120 EUR kosten. Aber erst dann wäre zu erkennen, ob der Kompressor noch korrekt läuft. Wenn nicht, wären es insgesamt 400 EUR. Ich habe dankend abgeleht, worauf ich ein paar Tage später eine Rechnung über 170 EUR für den Kostenvoranschlag bekam. Die habe ich jedoch nicht bezahlt, weil ich vorher vom diesem Werkstatt-Hansel versichert bekommen habe, dass der Kostenvoranschlag nichts kosten würde. schü Und unterschieben hatte ich auch nichts, aus dem irgend etwas von Kosten hervorging. Und da habe ich mich mal erkundigt: Nur wenn bei der Auftragserteilung des Kostenvoranschlags klar und deutlich vereinbart wurde, dass bei Nichterteilung des Reparaturauftrags die Kosten des Arbeitsaufands für den Kostenvoranschlag zu zahlen sind, ist es rechtens. Ist keine Kostenübernahme vereinbart, dann haben sie mal eben Pech gehabt. Gag PS. Kostenvoranschlag ist eigentlich immer eine recht wichtige Sache. Da der hier veranschlagte Preis bindend ist und nur um einen bestimmten Prozentsatz bei der späteren Ausführung überschritten werden darf. Wie hoch, hab ich aber nicht im Kopf.
__________________ Tritt eine Idee in einen hohlen Kopf, so füllt sie ihn völlig aus - weil da keine ist, die ihr den Rang streitig machen könnte. - Ch. de Montesquieu |
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| Wasserfall Registriert seit: 04.2002 Ort: Dresden
Beiträge: 7.782
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Was für Arbeitsleistungen stehen den auf der Rechnung, was ist repariert worden, was für ein Gerät ist es, war ein Kostenvoranschlag erstellt worden? Reparaturen an elektronischen Geräten sind allgemein recht zeitaufwendig, die Hauptarbeit ist ja nicht das Wechseln von Bauteilen, sondern die Suche der defekten Bauelemente und der Ursache, warum diese kaputt gingen. Im allgemeinen sollte man bei solchen Reparaturen verbindlich eine Kostenobergrenze festlegen. mfg |
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