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Hausgemeinschaft verbietet Satelittenschüssel

Dieses Thema im Forum "Small Talk" wurde erstellt von holgerbgl, 12. Oktober 2008.

  1. holgerbgl

    holgerbgl Neuling

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    Hi an alle!
    Ich bin neu im Forum und nicht sicher, ob ich hier überhaupt richtig bin.
    Ich bin auf der Suche nach Urteilen und Hinweisen, die mir in meinem Fall weiterhelfen können.

    Wir sind Eigentümer einer Wohnung in einem Mehrfamilienhaus.
    Auf unserem Balkon haben wir am Geländer eine Satellitenschüssel angebracht, sie ragt über den Balkon hinaus.
    Ein Eigentümer einer anderen Wohnung stört sich daran und hat die Hausverwaltung informiert, die uns aufgefordert hat, die Schüssel zu entfernen.
    Im Haus liegt ein Kabelanschluss. Aber wer will sowas?

    Was können wir tun, um die Schüssel zu behalten?

    Ich wäre dankbar über Links oder Ideen!!!

    Danke!

    Holger
     
  2. Eike

    Eike von Repgow Premium

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    AW: Hausgemeinschaft verbietet Satelittenschüssel

    Es gibt verschiedene rechliche Beschlüsse zu Sat.-Schüsseln an Mietwohnungen. Nach meiner Erkenntniss kann der Vermieter Dir zwar nicht die Schüssel verbieten, aber sie ist so zu installieren das sie nicht über den Balkon hinausragt und weitgehend unssichtbar ist. Auch die Installation an Fassaden ist nicht erlaubt.
     
  3. IGLDE

    IGLDE Talk-König

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    AW: Hausgemeinschaft verbietet Satelittenschüssel

    Hier handelt es sich aber nicht um eine Mietwohnung somndern um eine Eigentumswohnung.;)
     
  4. AW: Hausgemeinschaft verbietet Satelittenschüssel

    In dem Fall entscheidet die Eigentümergemeinschaft.

    Viel Spaß.:(

    Hinter die Brüstung zurückbauen und fertig.
     
  5. Eike

    Eike von Repgow Premium

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    AW: Hausgemeinschaft verbietet Satelittenschüssel

    Im Prinzip das selbe: Mehrheitsbeschluss gegen Schüsseln oder Leinenwäsche über der Brüstung..
     
  6. narrendoktor

    narrendoktor Gold Member

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    AW: Hausgemeinschaft verbietet Satelittenschüssel

    Rede auf jeden Fall mit Deinem Nachbarn und hör Dir an was er zu sagen hat. Das machst Du nicht deswegen weil Du ein schlechtes Gewissen hast oder im Unrecht bist sondern weil Du irgendwann in den nächsten Jahren auf das Wohlwollen dieses Nachbarn angewiesen sein wirst. Beschlüsse auf Eigentümerversammlungen müssen hin- und wieder einstimmig sein. So ein Gespräch mit dem Nachbarn solltest Du als eine Investition in die Zukunft betrachten.

    Was hat Dein Nachbar eigentlich gesagt, warum möchte er das die SAT Schüssel abmontiert werden soll? Sieht es nur doof aus, habt ihr beide eh schon Streit, beschattet die Schüssel etwas seine Balkonblumen? Das sind ja alles Dinge bei denen man einen Kompromiß finden kann.

    Wie hat der Verwalter seine Forderung begründet?

    Ragt die Schüssel vielleicht deswegen über die Brüstung hinaus weil sie quer zum Haus angebracht worden ist? Das würde ich auch nicht so witzig finden.

    Es existiert immer ein Schriftstück in dem das Zusammenleben der Bewohner geregelt ist. Zuerst greift immer die Hausordnung, wesentlich wichtiger ist aber die Teilungserklärung dort steht alles wichtige drin.

    Änderungen an der Fassade müssen auf Eigentümerversammlungen einstimmig genehmigt werden. Ist das, was Du da angebaut hast eine Veränderung der Fassade?

    Wenn Du Dich hinter die Brüstung zurückziehst, steht die Schüssel auf jeden Fall im dem sogenantem Sondereigentum. In Dein Sondereigentum kann Dir niemand hineinreden, im Gegensatz zu den gemeinsam genutzen Flächen wie z.B. das Treppenhaus, der Eingangsbereich oder das Gebiet um die Mülltonnen herum.

    Und - der Verwalter ist Dein Angestellter. Das einzige was ich mir vom dem bieten lassen würde wäre das er unter den Eigentümern vermittelt und moderiert. An sonsten hat er den Eigentümern nichts zu melden. Soll er doch an den Mietern austoben wenn seine Frau ihn mal wieder nicht ranläßt.

    Magst Du uns noch ein paar mehr Details erzählen, damit wir die Sache besser beurteilen können?
     
  7. AW: Hausgemeinschaft verbietet Satelittenschüssel

    wenn du die Schüssel fest an Haus / Balkon befestigst handeltes sich um eine bauliche Veränderung, die nach Teilungserklärung von 2/3 der Eigentümergemeinschaft abgenommen werden muss.

    Solange du die Schüssel nicht fest mit dem Gebäude verbindest (zB auf einen Ständer befestigst o.ä.) können die dir nix, auch wenn sie über den Balkon hinausragt.

    Eigentümer heisst halt leider nicht, das man tun und lassen kann was man will.
     
  8. littlelupo

    littlelupo Guest

    AW: Hausgemeinschaft verbietet Satelittenschüssel

    Mich würden hier mal erste Fotos vom Balkon und der Sat-Schüssel (die ja jetzt noch in Betrieb ist) interessieren, dann kann man schon mal "Pi mal Daumen" abschätzen, wo für die Sat-Schüssel hinter der Balkonbrüstung ein geeigneter Platz wäre. :)
     
  9. H.-E. Tietz

    H.-E. Tietz Guest

    AW: Hausgemeinschaft verbietet Satelittenschüssel

    Ich würde auch versuchen, die Antenne weiter hinten anzubringen oder eine mobile Installation vorzunehmen (also auf einem Ständer. wie von DaisysNichten vorgeschlagen).
    Wo wohnst Du denn? Es ist immer interessant zu erfahren, wo es Leute gibt, die nichts zu tun haben (bzw. keinen Lebensinhalt) und ihren Frust an Nachbarn auslassen müssen, und sei es - angeblich - wegen einer Sat-Antenne.
     
  10. prodigital2

    prodigital2 Institution

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    AW: Hausgemeinschaft verbietet Satelittenschüssel


    Ständer ist immer gut! :love::love::love: