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Privatkauf-KFZ-Infoseite

Dieses Thema im Forum "Small Talk" wurde erstellt von digiface, 1. Mai 2006.

  1. digiface

    digiface Foren-Gott

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    Hallo,

    ich wurde beauftragt Infos zu finden, auf was man beim Privatkauf eines KFZ's achten soll usw. und wie die allgemeine Rechtslage so ist.

    Nun fand ich einiges, aber entweder nur in Form von Foren ( mit Einzelfällen ) oder aber Infoseiten mit Abrechnungssystem.

    Jetzt wollte ich Euch mal fragen, kennt jemand eine gute Infoseite, wo man sowas nachlesen kann?

    Kaufverträge Privat-Privat (PDF) habe ich schon.

    Normal müssten doch auch die eBay Belehrungen passen, oder?

    Aber über Euere Tipp's würde ich mich sehr freuen, danke schonmal

    digiface
     
  2. fibres73

    fibres73 Gold Member

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  3. digiface

    digiface Foren-Gott

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    AW: Privatkauf-KFZ-Infoseite

    Hallo,

    ich danke Dir für die informativen Seiten, sowas suchte ich, aber auch noch etwas über die rechtliche Seite, wann Garantie im Spiel ist, wann nicht mehr usw. .

    Danke, digiface
     
  4. fibres73

    fibres73 Gold Member

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    AW: Privatkauf-KFZ-Infoseite

    Garantie bei einem gebrauchten erhältst Du nur beim Händler.Das nennt sich dann Händlergewährleistung.
    Diese beträgt 1 Jahr und ist gesetzlich festgelegt.
    Klauseln im Kaufvertrag wie "gekauft wie gesehen" oder "ich verzichte auf die Gewährleistung" sind nicht gültig.Das heißt,das kann zwar drinn stehen,befreit den Händler aber nicht von seiner Händlergewährleistung !!

    Achso,einige Händler versuchen die Gewährleistung zu umgehen in dem sie "angeblich" das Auto von privat verkaufen.
    Also nur als "Vermittler" fungieren.Desshalb aufpassen wer im Kaufvertrag als Verkäufer angegeben wird.
     
    Zuletzt bearbeitet: 1. Mai 2006
  5. digiface

    digiface Foren-Gott

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    AW: Privatkauf-KFZ-Infoseite

    Ich habe gerade gelesen, dass es vom Händler zwei Jahre Garantie gibt, jedoch nach 6 Monaten die Beweislast umgekehrt wird.

    Wenn jemand privat etwas verkauft, dann gibt es auch hier die 2 Jahre Garantie ( soll nach neuem EU Recht so sein ), ausser der Verkäufer kann sich mit dem Käufer einigen, dass der Käufer auf die Garantie verzichtet.

    Die Klausel : "Gekauft wie gesehen" soll dagegen unwirksam sein.

    Bei verschweigen der Mängel, Unfallwagen, Kilometerstandbearbeitung usw. läge ja sowieso Betrug vor, und der Kaufvertrag wäre nichtig.

    Wenn das alles so stimmt, deswegen .......... .

    digiface
     
  6. fibres73

    fibres73 Gold Member

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    AW: Privatkauf-KFZ-Infoseite

    Genau,desshalb steht ja bei ebay auch immer der Satz unten "....Privatperson,Gewährleistung ausgeschlossen"
    Da wäre man als Privatperson auch schön doof,wenn man das nicht machen würde...
     
  7. dehlya

    dehlya Silber Member

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    AW: Privatkauf-KFZ-Infoseite

    Ja, Garantie und Gewährleistung sollte man nicht verwechseln. Gerade beim Gebrauchtwagenkauf ist es nach der von Fibres erwähnten Beweislastumkehr mitunter sehr schwer zu beweisen, ob der Mangel zum Kaufzeitpunkt schon bestanden hat. Nahezu alle Gebrauchtwagen"garantien" werden über Versicherungen ala CarGarant u.ä. abgewickelt und da lohnt es sich durchaus einen Blick ins Kleingedruckte zu werfen-mit den Hersteller Garantien hat das wenig zu tun. Ausschlüsse und Vorbedingungen sind dringend zu beachten, denn sie führen in Praxi oft dazu, dass nicht/unzureichend geleistet wird. Im Grunde ist imo der Käufer schlechter gestellt als vorher und wiegt sich nur in falscher Sicherheit. Buyer beware gilt weiterhin.
    cu,dehlya
     
  8. digiface

    digiface Foren-Gott

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    AW: Privatkauf-KFZ-Infoseite

    Hallo dehlya,

    genau dass, das Kleingedruckte suche ich, hättest Du vielleicht einen Link, das wäre klasse.

    danke

    digiface
     
  9. dehlya

    dehlya Silber Member

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    AW: Privatkauf-KFZ-Infoseite

    Das Kleingedruckte steht in den Garantiebedingungen der Garantieversicherer.Ich habe aber keinen link

    "Die Klausel : "Gekauft wie gesehen" soll dagegen unwirksam sein"
    War schon immer unwirksam.
    Bei Verkäufen von Privat , egal ob an privat oder gewerblich : Nach wie vor gültig ist der Satz:
    Der Verkauf erfolgt unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung.

    Ich biete dem Käufer stets an, dass KFZ auf eigene Kosten durch den Tüv oder Werkstatt seiner Wahl prüfen zu lassen. Verzichtet er darauf, wird das ebenfalls schriftlich fixiert. Zusätzlich schreibe ich stets hinein, dass das Fzg laufleistungs/alters und nutzungsbedingte Mängel aufweist.

    Zum anderen ist es hilfreich,den Kauvertrag handschriftlich abzufassen und den Verkäufer abschreiben zu lassen.(Diese Kopie behalte ich) Das verhindert einen etwaigen späteren Einwand ,Teile des Vertrages nicht gelesen oder verstanden zu haben.
    Wie bereits angeführt, hilft das im Falle der Arglist alles nicht.

    cu,dehlya
     
  10. Metrax

    Metrax Junior Member

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    mein PC und viele viele Server ;)
    AW: Privatkauf-KFZ-Infoseite

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