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Gericht stärkt Rechte der Pay-TV-Kunden

Dieses Thema im Forum "Small Talk" wurde erstellt von music, 7. März 2006.

  1. music

    music Gold Member

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    München (dpa) - Das Landgericht München hat die Verbraucherrechte beim Bezahl-Fernsehen gestärkt. Das Gericht untersagte dem Pay-TV- Sender Premiere unter anderem eine Vertragsklausel. Die Klausel hatte eine einmalige jährliche Preiserhöhung ermöglicht, wenn sich die Kosten für die Bereitstellung des Programms erhöhen. Die Richter gaben mit dem Urteil einer Unterlassungsklage des Bundesverband der Verbraucherzentralen statt.


    :winken::winken::winken::winken::winken:
     
  2. DeJe

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    AW: Gericht stärkt Rechte der Pay-TV-Kunden

    Was bedeutet das jetzt?
    Muß ich jetzt JEDER Preiserhöhung zustimmen bzw. kann sonder-/außerordentlich kündigen?
     
  3. mischobo

    mischobo Lexikon

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    AW: Gericht stärkt Rechte der Pay-TV-Kunden

    ... ja, genauso wie bisher. Du wirst über die Preiserhöhung informiert und Du mußt zustimmen. Du stimmst aber schon zu, wenn Du auf die Ankündigung nicht reagierst ("konkludentes handeln"). Wenn Du der Preiserhöhung nicht zustimmst, bleibt der Preis bis zum Ende der Vertragslaufzeit bzw. bis zum Ablauf der Kündigungsfrist unverändert, wobei der Vertrag seitens des Anbieters i.d.R. gekündigt wird ...
    ... Premiere versucht offenbar, sich die Ankündigungen zu ersparen und die Preise klammheimlich zu erhöhen ...
     
  4. DeJe

    DeJe Board Ikone

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    AW: Gericht stärkt Rechte der Pay-TV-Kunden

    Bisher war das doch eben nicht so.
    Diese obige Klausel "beschränkte" IMHO die Zustimmung auf einen %-Betrag. Wenn die Erhöhung drunter lag war keine Zustimmung nötig.
    Oder irre ich mich da...
     
  5. noeler

    noeler Board Ikone

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    AW: Gericht stärkt Rechte der Pay-TV-Kunden

    Ne, duerfte ein Unterschied sein, ob Dein Vertrag auslaeuft oder nicht.

    Angenommen.

    Vertrag 2 Jahre zu 30 Euro / Monat.
    In den 2 Jahren steigt das gebuchte paket auf 35 Euro / Monat.

    Nach den 2 Jahren, nach denen der vereinbarte Vertrag endet, duerfte der wohl verländert werden mit einem Preis von 35 Euro.

    Das Gericht ging naemlich nur auf einen Anstieg waerend der vertragslaufzeit ein. Alles andere betrifft das Urteil nicht und muesste ggfl. in einem neuen Verfahren vor Gericht erst geklaert werden.

    MfG

    Dies ist keine Rechtsberatung
     
  6. DeJe

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    AW: Gericht stärkt Rechte der Pay-TV-Kunden

    Ja, das meine ich.
    Bisher war es doch IMHO so das Premiere laut AGB auch innerhalb der Laufzeit die Preise um einen bestimmten Prozentsatz erhöhen konnte OHNE das ich hätte zustimmen müssen.
    Bei Vertragsende ist das ja sowieso klar.
     
  7. oli

    oli Platin Member

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    adam S
    AW: Gericht stärkt Rechte der Pay-TV-Kunden

    So klar finde ich das nicht, ich zahle für meinen Handy Vertrag immernoch so viel wie als ich in von 8 Jahre abgeschlossen habe!

    cu Oli
     
  8. DeJe

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    AW: Gericht stärkt Rechte der Pay-TV-Kunden

    @Oli, da bist Du aber selber schuld. :D Ich zahle beim Handy weniger als vor 8 Jahren. ;)
     
  9. oli

    oli Platin Member

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    adam S
    AW: Gericht stärkt Rechte der Pay-TV-Kunden

    Ich zahle weniger als wenn ich den gleichen Vertrag neu abschließen würde, da in der Regel die Preise immer schlechter werden. Aber der Kunde denkt natürlich es wäre billiger :D außer man geht zu ALDI o.ä.
    Meine Handy Rechnung im letzten Monat war 1,50€

    cu Oli
     
  10. SchwarzerLord

    SchwarzerLord Wasserfall

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    AW: Gericht stärkt Rechte der Pay-TV-Kunden

    Wieder mal ein harter Schlag für Deutschlands kundenunfreundlichste Firma!