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Frage zu Widerrufsrecht und "entsiegelter" Software (Firmware)

Dieses Thema im Forum "Small Talk" wurde erstellt von ratbag, 22. Februar 2006.

  1. ratbag

    ratbag Guest

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    Hallo zusammen,

    wer kennt sich aus: Wenn ich bei einem Gerät das Siegel/den Aufkleber der Hülle einer beiliegenden SD-Karte entferne, verliere ich damit mein Recht auf Widerruf?

    Normalerweise wohl ja, da laut Fernabsatzgesetz u. a. "bestimmte Software" nicht entsiegelt werden darf, nur was ist darunter genau zu verstehen?

    In diesem Fall ist es so, dass sich auf der SD-Karte die Firmware befindet, ohne die das Gerät überhaupt nicht läuft und daher nicht (wie im Ladengeschäft) getestet werden könnte.

    Ich hoffe, dass die Frage nicht schon in einem anderen Thread behandelt wurde. In den Ergebnissen der Suche wurde ich zu diesem speziellen Fall vorhin nicht fündig. Besten Dank schonmal...
     
  2. HarryPotter

    HarryPotter Wasserfall

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    AW: Frage zu Widerrufsrecht und "entsiegelter" Software (Firmware)

    Wenn die Karte die Firmware des Gerätes enthält, erlischt mit Entfernen, Modifizieren, Entsiegeln auch die Garantie. Es gibt zwar einige Hersteller, die danach noch Garantie gewährleisten, aber in deinem Fall - Umtausch, Rückgabe - sehe ich da keine Chance.
     
  3. ratbag

    ratbag Guest

    AW: Frage zu Widerrufsrecht und "entsiegelter" Software (Firmware)

    @Harry: Danke für Deine schnelle Antwort. Irgendwie steige ich trotzdem (noch) nicht ganz durch. Weshalb meinst Du, sollte die Garantie etc. erlöschen, wenn ich die SD-Karte mit der Firmware auspacke und einlege, um das Gerät überhaupt zum Laufen zu bekommen? Anmerkung: Auf dem Gerät selbst ist nichts, das lässt sich erst einschalten, wenn die SD-Karte drinsteckt.

    Meine Google-Recherche brachte leider nicht sehr viel zum Thema, ausser dass man bei Mobiltelefonen angeblich für einen kurzen Test die Sim-Karte einlegen darf. Diese muss dazu ja meines Wissens ebenfalls vorher meist ausgepackt oder entsiegelt werden.

    Bei reiner Software, Audio-CDs, DVDs, VHS-Bändern etc. ist mir die Sache klar. Die könnte man ja verfielfältigen und das Original zurückschicken um das Geld zu sparen. Bei dem von mir erwähnten Teil ist es aber so, dass sich das Gerät über seinen Produkt- Gerätecode mit den Daten auf der SD-Karte beim ersten Einschalten quasi "verheiratet". Das heisst, die Software auf der Karte ist ausschliesslich mit diesem Gerät zu nutzen. Etwas knifflig das Ganze...

    Edit, Nachtrag: Es könnte natürlich durchaus sein, dass ich zu vorschnell das Etikett/Siegel entfernt habe. Damit müsste und könnte ich schon leben. Mir geht es vor allem darum, für die Zukunft einmal grundsätzlich zu erfahren, wie es speziell bei Firmware aussieht. Denn wenn Deine Auffassung stimmt, könnte man ein solches Gerät vor dem Kauf ja noch nicht einmal testen, und das kommt mir etwas befremdlich vor.
     
    Zuletzt von einem Moderator bearbeitet: 22. Februar 2006
  4. uli12us

    uli12us Platin Member

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    AW: Frage zu Widerrufsrecht und "entsiegelter" Software (Firmware)

    Meines Wissen ist es EU-weit so dass solche Scherze wie Garantieverlust bei Entsiegeln und ähnliche Sachen nicht wirksam sind wenn nicht der Käufer vor dem Kauf darauf hingewiesen wurde und das schriftlich bestätigt hat. Wenn da irgendwo bei der Karte ein Zettel liegt der etwas davon erwähnt, bzw im kleingedruckten der Bedienungsanleitung dann ist das, da du vor dem Kauf davon keine Kenntnis haben konntest, unwirksam.
     
  5. Creep

    Creep Guest

    AW: Frage zu Widerrufsrecht und "entsiegelter" Software (Firmware)

    Witzig (oder auch nicht) sind in diesem Zusammenhang die auf die SD-Cards aufgeklebten "Garantiesiegel", die man zwangsläufig entfernen muß, um sich nicht den Schacht im Gerät zu verkleben bzw. die Karte überhaupt erstmal hinein zu bekommen.
     
  6. ratbag

    ratbag Guest

    AW: Frage zu Widerrufsrecht und "entsiegelter" Software (Firmware)

    @Uli + Creep: Danke, das lässt mich hoffen und Zustimmung mit den verklebten "Siegeln".

    Nach meinem Dafürhalten müsste es doch möglich sein, das SD-Card-Schächtelchen (Aufkleber hin oder her) zu öffnen, um das Gerät testen zu können, ohne gleich das Widerrufs- oder ein sonstiges Recht zu verlieren.

    Meine Ratlosigkeit und "blöde Frage" resultiert übrigens daraus, dass ich sehr selten etwas zurücksende/widerrufe und diesen speziellen Fall noch nie hatte.

    Irgendwie scheinen mir die ganzen Paragraphen sehr "schwammig", "gummiartig" und kaum nachvollziehbar zu sein. Ist wohl alles eine Frage der Auslegung...