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Kündigung-Abfindung-Arbeitslosengeld??

Dieses Thema im Forum "Small Talk" wurde erstellt von duddelbacke, 21. Februar 2006.

  1. duddelbacke

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    Meine Frage ist:
    Wenn man in seiner Firma aus betriebsbedingten Gründen gekündigt wurde und eine Abwicklungsvereinbarung mit einer Abfindung bekommt-kriegt man nach der fristgemäßen Kündigung trotz der abfindung Arbeitslosengeld??
    Wer hat damit Erfahrung gemacht und kann was darüber berichten?
     
  2. uli12us

    uli12us Platin Member

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    AW: Kündigung-Abfindung-Arbeitslosengeld??

    Google sagt folgendes



    Also solange die für dich zutreffenden Kündigungsfristen eingehalten werden passiert deiner Abfindung nichts, allerdings muss sie afaik ab diesem Jahr voll versteuert werden.​
     
  3. duddelbacke

    duddelbacke Board Ikone

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    AW: Kündigung-Abfindung-Arbeitslosengeld??

    Na dann dürfte das Arbeitsamt die Abfindung nicht mit anrechnen.
    Da die Abfindung mit dem letzten Gehalt zusammenabgerechnet wird,gehe ich davon aus das die Abfindung ganz normal versteuert wird.
     
    Zuletzt bearbeitet: 21. Februar 2006
  4. falkoo

    falkoo Junior Member

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    AW: Kündigung-Abfindung-Arbeitslosengeld??

    Ab Februar 2006 sind wieder neue Regelungen in Kraft getreten.
    Vorsicht, kann zum Verlust aller Ansprüche führen.

    mfg falkoo
     
  5. duddelbacke

    duddelbacke Board Ikone

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    AW: Kündigung-Abfindung-Arbeitslosengeld??

    Wozu gibt es denn dann noch Abfindungen???
    Wenn man davon eh nichts mehr hat.
     
  6. HarryPotter

    HarryPotter Wasserfall

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    AW: Kündigung-Abfindung-Arbeitslosengeld??

    Nach meinem Kenntnisstand wird eine Abfindung beim ALGI nicht mit angerechnet.

    Wohl aber, wenn man innerhalb der letzten 2 Jahre nicht min. 12 Monate gearbeitet hat. Dann muss man jetzt ALGII beantragen und die Abfindung könnte angerechnet werden.
     
  7. uli12us

    uli12us Platin Member

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    AW: Kündigung-Abfindung-Arbeitslosengeld??

    Dann ist die Abfindung aber ohnehin so minimal, dass sie kaum ins Gewicht fällt. Faustformel, die nehme ich an immer noch gültig ist. Pro Jahr Betriebszugehörigkeit 1/2 Bruttomonatslohn.
     
  8. pedi

    pedi Talk-König

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    AW: Kündigung-Abfindung-Arbeitslosengeld??

    mein ehemaliger arbeit geber wollte mich (und noch zwei kollegen) auch loswerden,und bot mir eine abfindung an.hab ich abgelehnt,wegen sperre beim ALG.
    es wurde dann so geregelt ,dass ich offiziell bis ende 12/05 tätig bin,aber bereits ab 1.9.05 nicht mehr gearbeitet habe. es ist heute leider üblich beim einsatz neuer maschinen die ach so wertvollen(originalgesülze bei betriebsfesten)arbeiter loszuwerden.
    so gab es keine probleme beim arbeitsamt.
    mfg pedi
     
  9. duddelbacke

    duddelbacke Board Ikone

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    AW: Kündigung-Abfindung-Arbeitslosengeld??

    Das kommt noch dazu.
     
    Zuletzt bearbeitet: 23. Februar 2006
  10. Gast 32507

    Gast 32507 Guest

    AW: Kündigung-Abfindung-Arbeitslosengeld??

    Bekommt man eigentlich als Arbeitsloser auch eine Krankenversicherung und wer bezahlt die?