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Kündigung Und Arbeitslosengeld

Dieses Thema im Forum "Small Talk" wurde erstellt von electrohunter, 17. Februar 2006.

  1. electrohunter

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    wer kennt sich damit am besten aus. Bei einer fristlosen Kündigung bekommt man doch eine Sperre von 6 Wochen, stimmt das?

    Nur wie ist das, wie überprüft denn das Arbeitsamt das? rufen die beim Arbeitgeber an? Arbeitgeber ist eine Zeitarbeitsfirma, der Mitarbeiter hatte bis jetzt super Leistung (15 Monate, davon 1 Jahr 1 Kunde) abgeliefert und die Kunden waren super zufrieden, in den letzten 3 Monaten bekam er kurze Einsätze von 2-3 Wochen, Arbeiten die nicht im seinem Bereich sind bzw. Hilfsarbeitertätigkeiten wie Montierarbeiten, vorher Kaufmännischer Assistent. Dazu Fahrtzeiten von 3-3,5 Stunden, dazu Fahrtkosten und Verpflegungsgeld teilweise ganz gestrichen. Das waren 400-500 € im Monat. Nun sollte er eine Stelle für Spätschicht von 18-22 Uhr annehmen, die er aus privaten Gründen nicht annehmen wollte. Diese wären, durch die Streichung alles Spesen, habe er kein Geld zur Arbeit zu fahren, dazu noch bis 22 Uhr arbeiten und wegen 4 Stunden 3,5 Stunden Fahrtzeit (gesamt) sehe er es nicht ein, er möchte gerne arbeiten und habe in den letzten 3 Monate alles gemacht und aus finanziellen und gesundheitlichen Gründen möchte er gerne was anderes machen. Darauf bekam er sofort die fristlose Künsigung. In dieser Zeit wurde der Chef ausgetauscht und dieser war nur eiskalt und es ging ihm nur um den Profit, die Angestellten und ihre Wünsche und Probleme waren ihm egal. Ich denke einfach, man wollte ihn nur los haben und durch diese Weise haben sie ihn rausgemoppt.

    Nun die Frage wie reagiert das Arbeitsamt. Natürlich werden von euch die meisten sagen, selbser Schuld und es gibt eine Sperre, aber irgendwo muss es doch Grenzen geben. Hoffe jemand kennt sich damit aus.
     
    Zuletzt bearbeitet: 17. Februar 2006
  2. Roquet

    Roquet Guest

    AW: Kündigung Und Arbeitslosengeld

    12 Wochen Sperre gibt es
     
  3. Major König

    Major König Muper-Soderator

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    AW: Kündigung Und Arbeitslosengeld

    Also er bekommt normalerweise eine Kündigung und dort steht drin wie man gekündigt wurde, dann weiss es auch das Arbeitsamt. Es kann eine Sperre geben aber muss nicht, er sollte es dem Arbeitsamt vortragen wie es abgelaufen ist, eventuell zeigen die sich kulant und es gibt keine Sperre.
     
  4. Roquet

    Roquet Guest

    AW: Kündigung Und Arbeitslosengeld

    Kulant? Das ist das neueste was ich höre! Wenn die sperren müssen, dann tun die das auch..Kulanz? Fehlanzeige...
     
  5. electrohunter

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    AW: Kündigung Und Arbeitslosengeld

    Nur in diesem Fall ist es doch so, dass er arbeiten will und damals für eine Tätigkeit eingestellt wurde, die er auch qualifiziert ist. Das ging auch 12 Monate sehr gut, danach wurde einfach ohne Begründung die Fahrtkosten und das Verpflegungsgeld gestrichen, macht 300 € Netto im Monat aus. im 2 Monaten das selbe. Dann wurden Hilfsarbeiten und Fahrtzeiten von bis zu 3,5 Stunden sogar vom Arbeiter angenommen und als er dann kein Geld mehr hatte und dann noch Arbeitszeiten von 18-22 Uhr bekam, erst dann hatte er was gesagt und darauf hin kam sofort die fristlose Kündigung.

    Wie gesagt, irgendwo muss es doch Grenzen geben. Und was ist in den 3 Monaten Sperre? gibt es da überhaupt kein Geld? wovon soll er denn leben? Sozialamt?

    In der Kündigung steht nur fristlose Kündigung ohne einen Grund, sonst Anmerkungen das man sich sofort arbeitslos melden muss.
     
    Zuletzt bearbeitet: 17. Februar 2006
  6. Golphi

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    AW: Kündigung Und Arbeitslosengeld

    Dann ist zu befürchten, dass diese Arbeitsstelle über keinen Betriebsrat verfügt? Ansonsten bleibt der Weg zum Anwalt.

    Hab was gefunden: WDR-Ratgeber

    Da wird alles beantwortet.

    Golphi
     
    Zuletzt bearbeitet: 17. Februar 2006
  7. Major König

    Major König Muper-Soderator

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    AW: Kündigung Und Arbeitslosengeld

    Doch, die können kulant sein, ich hatte mal aus Gründen eines vergessesen Termin 2 Woche Sperre bekommen sollen, als ich mit denen gesprochen habe, wurde meine Sperre um die hälfte gekürzt.

    @ electrohunter

    Es muss aber ein Grund bei einer fristlosen Kündigung angegeben werden, eine fristlose Kündigung ohrne Angabe von Gründen ist nicht rechtens.
    Zu der Sperre:
    2004 gabs da noch die Sozialhilfe, die eingesprungen ist. Nun gibt es ALG II. das aber nur wenn keine anderen Ansprüche bestehen. Das heisst, er sollte ALG2 beantragen dann bekommt er zumindest Wohnung bezahlt und erhält Gutscheine für Lebensmittel etc.
     
  8. electrohunter

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    AW: Kündigung Und Arbeitslosengeld

    Er hatte 12 Monate einen guten Einsatz mit seinen Qualifikationen gehabt. Nach dem er danach 3 Monate jeden Job angenommen hatte, auch bereit war 3,5 Stunden zur Arbeit zufahren, auch die Streichung der Fahrtkosten und das Verpflegungsgeld hin genommen hatte (insgesamt 900 € weniger in 2 Monaten oder 35 % weniger vom Nettolohn) hat er einen Job abgelehnt. Der wichtigste Grund war, er hatte keinen Cent mehr, konnte die 900 € nicht auffangen und dann die 90 Km täglich zu fahren (mit dem Zug 3-3,5 Stunden) und dann die Arbeitszeit, 3,5 Stunden Fahrtzeit, 4 Stunden bezahlt, Arbeitszeit von 18-22 Uhr, sonst keine Extras. Dass heißt 7,5 Stunden unterwegs, nur 4 Stunden bezahlt kommen, dann Spätschicht und keine Spesen, darauf hin hat er gesagt, er möchte was anderes machen, er habe ja schon soviel für die Firma gemacht, kam sofort die fristlose Kündigung.

    Darf man eigentlich nicht was ablehnen bei einer Zeitarbeitsfirma? Jeder der bischen menschlich ist hätte das bestimmt anders geregelt. Mindestens hätte man doch reden können, hören sie, leider finden wir für sie seit 3 Monaten keine Stelle für sie und müssen ihnen leider kündigen. So hätte er Arbeitslosengeld bekommen und so schmeißen sie raus, obwohl er gute Arbeit geleistet hatte und er ist der dumme und bekommt wohl eine Sperre.
     
    Zuletzt bearbeitet: 17. Februar 2006
  9. uli12us

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    AW: Kündigung Und Arbeitslosengeld

    Erstmal kommts drauf an was im Vertrag steht und insbesondere wenn eine fristlose Kündigung passiert ist auf alle Fälle vors AG. Muss aber innerhalb 3 Wochen passiert sein. Meiner Meinung nach ist in dem Fall selbst eine fristgerechte Kündigung mehr als problematisch.
     
  10. electrohunter

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    AW: Kündigung Und Arbeitslosengeld

    was meinst du problematisch? die hätten nicht einfach kündigen dürfen? da er sowieso weg wollte undsich jetzt bewirbt, denn es war einfach nur eine Zumutung, erst schlechte Arbeit, dann die Kürzungen, dann der Wegfall der Extras und nun sogar Spätschicht bis 22 Uhr. Er hat auch mitbekommen, dass andere für die selbe Tätigkeit Extras bekommen haben, also er geht einfach davon aus, die wollten ihn schon lange los haben. Für Zeitarbeitsfirmen bist du nur eine Last, wenn die keinen Einsatz haben und haben auf den ersten Grund gewartet.

    was meint ihr, hört sich das am Ende eines Zeugnisses gut an? sonst ist es ein sehr gutes Zeugniss

    Das Arbeitsverhältnis wurde arbeitgeberseitig zum xxx beendet. Wir bedauern diese Entscheidung sehr, da wir mit Herr xxx xxx einen ausgezeichneten Mitarbeiter verlieren.

    Wir danken ihm für die bisherige wertvolle Arbeit und wünschen ihm für die Zukunft weiterhin Erfolg und persönlich alles Gute.
     
    Zuletzt bearbeitet: 17. Februar 2006