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Sonderkündigungsrecht wegen Wegfall des Magazines

Dieses Thema im Forum "Sky - Technik/Allgemein" wurde erstellt von alexander33, 2. April 2004.

  1. alexander33

    alexander33 Neuling

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    Hallo,ich weiss das mit dem SKR hier schon Diskutiert wird,ich habe ein anderes Problem.Ich Habe ein Start Abo 10/2002 abgeschlossen,leider den kündigungs Termin verpennt,also verlängert sich das Abo bis 31.10 2004.Nach Anruf bei der Hotline fragte ich nach der SKR,und der Mitarbeiter sagte mir ich bin nicht davon betroffen.Ich konnte es nicht glauben,rief den nächsten Tag nochmals an.Diese Frau nahm sich sehr viel Zeit,suchte in Ihren unterlagen und sagte mir,sie hätte eine Info,da ich ein Vertrag von 2002 habe hätte ich das SKR,-aber nur Aufgrund des wegfallens des Magazines,wenn ich inner halb von 82 Tagen davon gebrauch machen würde.Gestern bekam ich ein Schreiben wo man meine ausserordentliche Kündigung ablehne.Also rif ich nochmals an, und der Mitarbeiter bestätigte mir wieder das ich kündigen könne,da es in meinen Agb´s von 2002 stehe,das ich Anrecht auf eine kostenlose Pogrammzeitung hätte,und ich solle die AGB mal zumService schicken und die Passage makiern.Aber leider habe ich diese nicht mehr aber vieleicht kann sie mir einer per mail zukommen lassen Brauche die vom 10/2002.

    mailto:Digitaless.25.anit@spamgourmet.comDigitaless.25.anit@spamgourmet.com</a>
     
  2. JC- Denton

    JC- Denton Silber Member

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    Tja meine Kündigung wegen den auslaufenden Programmheft wurde auch abgelehnt. Also bei der Hotline angerufen und die bestätigte mir das dies erst einmal so richtig wäre. Dann habe ich mal weiter gebohrt und darauf verwiesen das ich schon Kunde seit 1997 wäre und da war das Programmheft noch Bestandteil der AGBs. Da musste die Dame am Telefon erst einmal nachfragen und siehe da ich hatte Recht. Ich weis jetzt blos nicht mehr ab wann das Programmheft aus den AGBs genommen worden ist. Entweder es war im Jahr 2000 oder 2002. Jedenfalls alle Abos von vor 2000 haben dieses SKR wegen dem Programmheft. Musste gestern natürlich nochmal kündigen mit den Hinweis darauf. Bin mal auf den nächsten Brief von Premiere gespannt.

    JC
     
  3. uman

    uman Neuling

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    Falls jemand dieses AGB's hat wärs schön wenn (wenigstens der entsprechende Abschnitt) hier geposted werden könnte.habe nämlich genau dasselbe Problem. Bei mir wars 11/2002.

    danke.
     
  4. arno

    arno Gold Member

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    Ich hab einen alten DF1-Vertrag ohne jeden Hinweis auf das Programmheft. Ich hab aber an Premiere geschrieben, dass ich nach über 5 Jahren Abonnement das Programmheft zum Leistungsumfang meines Abos zähle und davon ausgehe, dass ich bei Wegfall ein SoKü-Recht habe. Das hat Andre Paulsen breites_ akzeptiert und mir nach wenigen Tagen eine Kündigungsbestätigung geschickt. Ich hätte ja gedacht, dass ich noch mindestens bis Juni dabei bleiben muss, da das Heft noch geliefert wird (bzw. TVdigidoof), aber ich bin seit 31.3. Premiere los und hab als Belohnung fürs kündigen auch den Freimonat April bekommen. Hätte ich nicht gekündigt, hätte ich den Freimonat nicht bekommen.
     
  5. Rene

    Rene Junior Member

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    Hallo zusammen,

    ich habe es auch versucht..ich wollte meine Kündigung aber telefonisch eintragen lassen.
    Und dabei wurde mir gesagt, dass das nicht geht, da das Programmheft seit Februar 2002 nicht mehr Vertragsbestandteil sei.

    Was stimmt den jetzt???


    Gruß
    Rene
     
  6. bennylein

    bennylein Silber Member

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    Hallo! Meine Sonderkündigung wegen des Programm-
    heftes hat beim 2.mal per E-Mail geklappt.Ich bin
    auch ganz froh darüber.Ich warte nun,was Kabel
    Deutschland ab Mai bietet.(Siehe Zeitschrift
    Digitalfernsehen und hier) l&auml;c
     
  7. arno

    arno Gold Member

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    Das weiss wohl niemand so genau. Vielleicht arbeitet Premiere zur Zeit mit einem Zufallsgenerator, der bei jeder Kündigung eine andere Antwort auswirft. durchein
     
  8. Spamfabrik

    Spamfabrik Junior Member

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    Jedenfalls ist eines sicher:

    Eine Kündigung kann Premiere nicht "annehmen" oder "ablehnen". Eine Kündigung ist einseitig zu erklären und wird damit entweder wirksam oder nicht.

    Nach der Kündigung (kündigt immer auch die Lastschrifteinzugsermächtigung!) könnt Ihr den Abovertrag als beendet ansehen. Besteht auf Abschaltung und Rücküberweisung von überzahlten Abogebühren, nach 6 Wochen bucht sie zurück, wenn keine Reaktion kommt.

    Danach ist premiere am Zuge - wenn die wieder Geld von Euch wollen sollen sie doch klagen - was sie nicht werden, so wie ich das mitgekriegt habe scheuen Kofler und Konsorten aus gutem Grunde die Gerichte wie der Teufel das Weihwasser.

    <small>[ 02. April 2004, 13:18: Beitrag editiert von: Spamfabrik ]</small>
     
  9. bennylein

    bennylein Silber Member

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    Hallo! Ich habe gerade meine schriftliche Kündi-
    gung von DEUTSCHLANDS SCHÖNSTEM FERNSEHEN erhalten
    .Jetzt hat man wenigstens was schriftliches in der
    Hand.Hoffentlich überweisen sie bald die Kautions-
    gebühr von 75,00€ auf mein Konto.Kann ich mir dann
    gleich den Receiver für die Programme von Kabel
    Deutschland kaufen. winken
     
  10. sky

    sky Gold Member

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    Bei Premiere Start ist auf alle Fälle der wegfall des kostenlosen Programmhefts ein Fall für SoKüRecht.
    Das liegt an dem geringen Preis von Start (5€/Monat).
    Da wäre TV-Digital-Abo im Verhältniss eine riesige Preiserhöhung
    Das hat mir eine Hotline-Tante sogar gesagt.

    breites_