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Falschen Vertrag bekommen - was nun?

Dieses Thema im Forum "Sky - Technik/Allgemein" wurde erstellt von MIS-AB, 31. März 2004.

  1. MIS-AB

    MIS-AB Neuling

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    Hallo,

    ich habe bei Premiere telefonisch das im Internet angebotene Starterpacket für Euro 99,-- bestellt.
    An einem Donnerstag bekam ich den Decoder, am Freitag habe ich mich freischalten lassen.
    Am Samstag dann ein Schreiben von Premiere mit den Vertragsdaten und siehe da, es ist ein anderer Vertrag nachdem ich nun in den ersten 12 Monaten über Euro 116,-- statt 99,-- bezahlen soll.
    Anruf bei Premiere ergab: "...sie haben sich ja freischalten lassen..."
    Keinerlei Kulanz nach Erklärung. Am Telefon wird man nur abgewiegelt. (Callcenter) Ein kompetenter Sachbearbeiter ist nicht zu erreichen.

    Was kann ich tun? Rücktritt? Kein Vertrag zustande gekommen? Beweislast?

    PS: Mir geht es nicht um das Geld aber ich sehe nicht ein, daß ich mehr bezahlen soll als ich bestellt habe.

    Gruß MIS
     
  2. robert1

    robert1 Silber Member

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    Hallo,

    in dem Schreiben von Premiere müßte - wenn vermutlich aus sehr klein gschrieben - auf Dein 14-tägiges Rücktrittsrecht hingewiesen sein.

    Ich bin zwar kein Anwalt, aber soweit ich weiss, steht dies dem Verbraucher zu.

    Also, ließ nochmal das Schreiben von Premiere und mache von Deinem Rücktrittsrecht Gebrauch.

    Ganz wichtig, dass Ganze mit Einschreiben/Rückschein an Premiere schicken.

    Damit kannst Du im Zweifelsfall einwandfrei nachweisen, dass Premiere Deine Kündigung auch bekommen hat. Gerade weil es hier um die Fristwahrung geht.

    Ausserdem, war in dem Angebot evtl. von einer Freischaltgebühr die Rede? - Wenn ja, wäre dies für mich, bzgl. Premiere, was ganz Neues. Bei KDG würde es mich dagegen nicht wundern.

    Es wird Dich nicht trösten, aber Du bist nicht der Erste der mit Premiere Schwierigkeiten hat.


    Gruß
    robert1

    <small>[ 31. M&auml;rz 2004, 20:12: Beitrag editiert von: robert1 ]</small>
     
  3. Odw

    Odw Junior Member

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    Hi Miss Ab,
    zu Anfang das mal lesen:
    AGB Premiere:

    6.3 Für die Rechtzeitigkeit der Kündigung kommt es auf den Eingang beim anderen Vertragspartner an. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung nach Maßgabe der vertraglichen und gesetzlichen Bestimmungen bleibt unberührt. Premiere behält sich vor, bei einer Änderung/Umstrukturierung des Programmangebots die Abonnementbeiträge abweichend von Ziffer 3.5 zu ändern. In diesem Fall ist der Abonnent/Premiere berechtigt, das Abonnement mit einer Frist von vier Wochen ab Bekanntgabe der geplanten Änderung zum Ende des auf die Bekanntgabe folgenden Quartals schriftlich zu kündigen.

    Und die Gesetzestext dazu:

    BGB § 355 Widerrufsrecht bei Verbraucherverträgen

    (1) Wird einem Verbraucher durch Gesetz ein Widerrufsrecht nach dieser Vorschrift eingeräumt, so ist er an seine auf den Abschluss des Vertrags gerichtete Willenserklärung nicht mehr gebunden, wenn er sie fristgerecht widerrufen hat. Der Widerruf muss keine Begründung enthalten und ist in Textform oder durch Rücksendung der Sache innerhalb von zwei Wochen gegenüber dem Unternehmer zu erklären; zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung.

    (2) Die Frist beginnt mit dem Zeitpunkt, zu dem dem Verbraucher eine deutlich gestaltete Belehrung über sein Widerrufsrecht, die ihm entsprechend den Erfordernissen des eingesetzten Kommunikationsmittels seine Rechte deutlich macht, in Textform mitgeteilt worden ist, die auch Namen und Anschrift desjenigen, gegenüber dem der Widerruf zu erklären ist, und einen Hinweis auf den Fristbeginn und die Regelung des Absatzes 1 Satz 2 enthält. Wird die Belehrung nach Vertragsschluss mitgeteilt, beträgt die Frist abweichend von Absatz 1 Satz 2 einen Monat. Ist der Vertrag schriftlich abzuschließen, so beginnt die Frist nicht zu laufen, bevor dem Verbraucher auch eine Vertragsurkunde, der schriftliche Antrag des Verbrauchers oder eine Abschrift der Vertragsurkunde oder des Antrags zur Verfügung gestellt werden. Ist der Fristbeginn streitig, so trifft die Beweislast den Unternehmer.

    (3) Das Widerrufsrecht erlischt spätestens sechs Monate nach Vertragsschluss. Bei der Lieferung von Waren beginnt die Frist nicht vor dem Tag ihres Eingangs beim Empfänger. Abweichend von Satz 1 erlischt das Widerrufsrecht nicht, wenn der Verbraucher nicht ordnungsgemäß über sein Widerrufsrecht belehrt worden ist.

    http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/bgb/index.html

    Ich hoffe das reicht dir.

    CU
    ODW
     
  4. OPS

    OPS Neuling

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    Habe auch das Paket für 99,00 Euro zuzüglich 5,00 Euro Versandkosten bestellt. Die Post wollte dann von mir 124,00 Euro. Nach der Freischaltung habe ich den Service angerufen. Antwort: "Wiederruf nicht möglich, da ja schon freigeschaltet". Ich habe gesagt, dass ich nicht widerrufen möchte, sondern nur den Preis korrigiert haben möchte. Antwort: "Das kann ich jetzt nicht mehr. Sie können es je noch einmal schriftlich machen." Dann habe ich über die Internetseite über Kontakt mein Problem noch einmal geschildert. Danach kam ein Brief mit dem Kontoauszug ... es wurden 20,00 Euro gutgeschrieben.

    Gruß OPS
     
  5. chaos2oo2

    chaos2oo2 Senior Member

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    selbst schuld würde ich sagen!

    auf dem Schreiben "SO BEKOMMEN SIE IHRE PREMIERE FREISCHALTUNG!" steht fett gedruckt:


    Bitte unbedingt beachten: Mit der folgenden telefonischen Freischaltung erlischt Ihr gesetzliche eingeräumtes Widerrufsrecht. Die ordnungsgemäße Widerrufsbelehrung finden Sie in Ihrem Vertragsdatenbestätigungsschreiben, das Sie mit separater Post erhalten.

    und in diesem Vertragsdatenbestätigungsschreiben steht dann folgendes:

    [...]Ihr Widerrufsrecht erlischt vorzeitig, wenn Premiere mit der Ausführung der Dienstleistung mit Ihrer ausdrücklichen Zustimmung vor Ende der Widerrufsfrist begonnen hat oder Sie diese selbst veranlasst haben (z.B. durch telefonische Freischaltung).

    machen kannste gar nix mehr! Hättest eben warten müssen... iss ne blöde sache, aber es steht fettgedruckt auf dem schreiben. Blöde sache das!

    <small>[ 01. April 2004, 00:13: Beitrag editiert von: chaos2oo2 ]</small>
     
  6. xyladecor

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    die können viel schreiben, papier ist bekanntlich
    geduldig, und nach dem fernabgabegesetz steht dir
    ein wiederrufsrecht zu, egal ob das denen passt
    oder nicht.

    im premiere magazin steht auch, dass es bei jeder
    bestellung ein "UNEINGESCHRÄNKTES WIEDERRUFSRECHT
    VON 14 TAGEN GIBT".

    kein gericht der welt würde premiere da recht geben, wenn sie dieses recht in frage stellen lassen, mit der begründung, dass der kunde sich freischalten hat lassen, na klar hat er das, wie sonst hätte er das produkt selbst erst testen können, das ist so eine typische masche von premiere, ich kann nur sagen, nicht einschüchtern lassen.

    ciao ciao