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Preiserhöhung April und AGB`s

Dieses Thema im Forum "Sky - Technik/Allgemein" wurde erstellt von clauser, 19. Mai 2004.

  1. clauser

    clauser Neuling

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    Liebe Forumsmitglieder, ich bin neu hier und stoße gerade jetzt hier her, da ich gerade besonders Sauer bin der aus meiener Sicht unsachliche Umgang mit uns Kunden ist mir über.

    Folgendes Angelegenheit:
    Ich hab in 1999 einen Vertrag mit Premiere geschlossen. Gegenstand: Programmpaket Premiere Super und D-Box Miete. Box ist zwischzeitlich meine. Nach Dursicht meiner Konten fällt mir auf das Premiere seit April 31 EUR statt den vereinbarten 28 EUR abbucht. Am 19.06.03 hatte ich die letzte Abboverlängerung vereinbart 28,- EUR für 24 Monate bis 06.05 also. Hierauf bestand ich in einigen Mails. Premiere behauptet sie sind zu Erhöhungen wärend der Vertragslaufzeit berechtigt. "Es ist in den AGB`s so vereinbart , mir stehe natürlich das Sonderkündigungsrecht zu" breites_ .

    Auf meine Frage welche AGB`s sie meinen(es gibt ja so einige) schrieb man mir gemäß 3.5 unserer Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
    Weiter sei Premiere berechtigt Gebührenerhöhungen lediglich im Programmheft mitzuteilen. All dies lehnte ich ab, denn Grundlage sind die von mir anerkannten AGB`s also von 1999. Nichts anderes. Daher fordere ich auch weiter die zur Verfügungstellung der Programme zum Preis von 28,- EUR bis zum Ende meiner Vertragslaufzeit 2005.
    Also meine Frage Leute liege ich hier falsch oder wer?? Kann Premiere die Gebühren während der Vertragslaufzeit erhöhen? Wäre eine persönlichen Mitteilung notwendig (persönliches Schreiben)? Gelten für mich die neuen veränderten AGB`s. Nach meinem leihenhaften juristischen Wissen kann dies nicht so sein.

    Ob premiere zu "Gebührenerhöhungen" während der Vetragslaufzeit berechtigt ist, das muss ich jetzt endlich in meinen alten AGB`s und meinem Vertrag nachlesen.


    Gruß Claus

    --------------------
    Immer Druck gegen die Frechheiten.
    breites_ winken breites_
     
  2. w.klink

    w.klink in memoriam †

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    Guten Morgen! winken
    Na da hast'e aber 'ne Menge verpaßt.
    Seit April ist bekannt,das Premiere die Preise erhöht.Stand auch im Magazin.
    Und weil es so kurzfristig war,hast du ein Sonderkündigungsrecht! breites_

    MfG
    w.klink
     
  3. clauser

    clauser Neuling

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    Hallo Danke, ich möchte jedoch nicht Kündigen. Es geht mir auch nicht um Kurzfristigkeit. Ich möchte meinen bestehenden Vertrag aufrechterhalten, natürlich zu der vereinbarten Kondition.

    Gruß Claus
     
  4. SchwarzerLord

    SchwarzerLord Wasserfall

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    Das war aber nicht gefragt. Er hat recht, wenn er auf dem alten Preis beharrt, weil P die Preisänderungen nicht 3 Monate vorab angekündigt hat. Zu dem Vertragsbruch kommt nun auch noch eine dreiste Lüge hinzu, unverschämt ist das!
    wüt
     
  5. baer

    baer Talk-König

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    Premiere hat das Recht die Preise zu erhöhen. Laut AGB hätten Sie dieses allerdings 3 Monate im voraus bekannt geben müssen. Wie soetwas bekannt gegeben werden muss ist offen gelassen, daher reicht in diesem Fall die Mitteilung per Heft.
    Übersteigt die Premiere eine bestimmte Prozenthürde hast du ein außergewöhnliches Kündigungsrecht zum Inkrafttreten der Preiserhöhung.
    Da hier die 3 Monatsfrist seitens Premiere nicht eingehalten wurde wurde dem Abonennten ein Sonderkündigungsrecht quasi zu sofort eingeräumt.

    Versuche mal folgendes Preismodell noch zu bekommen (so eins habe ich auch und sehr viele andere User hier):

    Verlängerung von Premiere Super um weitere 24 Monate zum Abopreis von 28 Euro.
    Das Pluspaket soll bis zum momentanen Vertragsende weiterlaufen, dann hast du es bis dahin für lau. Allerdings wird Plus dann automatisch übernommen zum Preis von 10 Euro ab dem Zeitpunkt, wo dein momentaner Vertrag enden würde. Nachteil ist der das PremiereSuper und Plus nicht mehr im selben Zeitraum laufen.
     
  6. Slaytanic

    Slaytanic Junior Member

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    Die alten AGB'S von 1999 sind nicht mehr relevant da du mit Deiner Vertragsverlängerung quasi einen neuen Vertrag eingegangen bist. Damit hast Du dann auch automatisch die aktuellsten AGB'S anerkannt!

    Bleiben oder Sokü Recht - Du hast die Wahl!;-)
     
  7. baer

    baer Talk-König

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    Sehe ich nicht so. Ich mache einen Vertrag auf Grundlage der AGB die zu dem Zeitpunkt gelten. Ich musste bei meinen Vertragsabschluss dafür unterschreiben das ich die AGB gelesen, anerkenne und ausgehändigt bekommen habe.
    Da Premiere mir zu keinem Zeitpunkt neue AGB´s hat zukommen lassen und auch keine Seite des Programmmagazins dafür geopfert hat um die aktuellen AGB´s abzudrucken bin ich der Meinung das für mich immer noch die AGB´s gelten, für die ich unterschrieben habe.
     
  8. clauser

    clauser Neuling

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    Den Umgang mit dem Forum muss ich wohl noch lernen. Aber zum Thema AGB`s müssen vereinbart werden. Es reit aus meiner Kenntnis nicht aus diese irgentwo sbzudrucken, auch müssen diese vor Vertragsschluss vereinbart werden. Eine einseitige Änderung der AGB`s dürfte auch nicht möglich sein. Premiere teilte mir mit "Sie müssen mir eine für mich zutreffende Preiserhöhung nicht schriftlich Anzeigen da dies ja im dem Programmheft kenntlich gemacht wurde. Das diese Veröffentlichung ausreiche sei in den AGB`s vereinbart" wüt Ich kocht und beendete das Gespräch sie mögen mir schriftlich auf meine Schriftform antworten.
    Also in den durch mich akteptierten AGB`s ist keine veröffentlichung von Vertragsänderungen in Zeitschriften vereinbart. Daher trifft die Anzeige einer Preiserhöhung für mich nicht zu.!!!! Keine Diskussion Habe ich im laufe der Zeit anderen AGB`s zugestümmt, ich wüsste nicht. Das Programmheft liegt immer ordentlich auf meinem Fenrnseher, das ich es lese um mich über die änderungen meines Vertrages zu informieren wäre für mich bisher lächerlich gewesen. breites_
    Mitnehmen kann ich aus den Beiträgen das "Premiere hätte 3 Monate vorher ankündigen müssen".
    Bleibet noch offen auf welchem Wege dies mir bekannt gemacht werden muss.

    Premiere schrieb mir zur Vertragsverängerung am 19.06.2003
    So langsam wird es zu viel information und zu unsachlich, ich werde gleich wenn ich zuhause bin die AGB`s nachlesen.

    Bis dann Gruß Claus

    <small>[ 19. Mai 2004, 17:27: Beitrag editiert von: clauser ]</small>
     
  9. Slaytanic

    Slaytanic Junior Member

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    Leider nicht richtig! Du unterschreibst ja auch einen befristeten Vertrag - ebenso sind dann auch die AGB's befristet!
     
  10. NullBock?

    NullBock? Silber Member

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    Du Schreibst wie immer wieder völligen Bockmist.
    Da du Deinen Alten Vertrag verlängers gelten für dich auch Die Alten AGB vom Tag deines Vertragabschlusses, wenn du einen Neuen Abschlieest gelten die neuen AGB.
    Lese mal deine Schreiben durch die du von Premiere bei Vertragsverlängerung bekommst.