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gekaufte D-Box & Sonderkündigungsrecht

Dieses Thema im Forum "Sky - Technik/Allgemein" wurde erstellt von krutz, 4. Mai 2004.

  1. krutz

    krutz Guest

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    Hallo!

    Ich weiß nicht, ob es hier schon zur Sprache kam (ich bin zu faul alles durchzukauen), aber man kann auch vom Sonderkündigungsrecht Gebrauch machen, wenn man (wie ich damals im November 2002) eine D-Box gekauft hat - selbst wenn die 24 Monate noch nicht um sind! Das hat mir eben 'jemand' von der Hotline bestätigt. Ich hatte nämlich geglaubt, dass ich bis zum Ende der 24 monatigen Laufzeit Premiere zu den alten Konditionen (18€) weiter abonnieren müsste. Dem ist aber nicht so. Und bevor hier jemand die Frist verpasst, wollte ich das nochmal kundtun.

    Frohes kündigen!

    <small>[ 04. Mai 2004, 16:57: Beitrag editiert von: krutz ]</small>
     
  2. NullBock?

    NullBock? Silber Member

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    Jeder der eine Preiserhöhung bekommen hat kann
    kündigen egal ob kauf- oder Mietbox
     
  3. krutz

    krutz Guest

    Um so besser. Die Personen, die die Dbox damals gekauft haben, haben einen neuen Vertrag zu bestimmten Konditionen abgeschlossen. Darin wird verbindlich der Preis für eine Laufzeit von 24 Monaten genannt.

    Premiere würde sich (zumindest in meinem Fall) besser stehen, wenn sie sich an ihre Altverträge halten würden. Dann würden sie, anstelle meiner jetztigen Kündigung, weiterhin monatlich 18€ von mir erhalten. Das kommt davon, wenn man gierig ist.
     
  4. NullBock?

    NullBock? Silber Member

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    ist bei mir genau das gleiche und wenn ich nicht so faul wär hätte ich sie auf einhaltung ihrer zusage verklagt.