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Kirchensteuer auf Zinserträge ist ab 2015 gesetzliche Pflicht

Dieses Thema im Forum "Politik" wurde erstellt von K0900, 31. Dezember 2013.

  1. K0900

    K0900 Senior Member

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    Hallo,

    ich muss gestehen, ich habe von dieser raffinierten Masche erst jetzt gelesen, und zwar als dürre Information auf meinen Kontoauszügen,
    wobei die Banken ja auch nur die letzten in der Kette sind.

    Es soll offensichtlich auch vermieden werden, dass ausführlich in den Medien berichtet wird, um eine erneute Diskussion um Kirchengelder zu vermeiden.

    Kirchensteuer auf Zinserträge ist ab 2015 gesetzliche Pflicht | WAZ.de
     
  2. Nelli22.08

    Nelli22.08 Lexikon

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    AW: Kirchensteuer auf Zinserträge ist ab 2015 gesetzliche Pflicht

    Da Zinserträge Einkommen sind, sind sie auch steuerpflichtig.
     
  3. Eike

    Eike von Repgow Premium

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    AW: Kirchensteuer auf Zinserträge ist ab 2015 gesetzliche Pflicht

    Aber nur wenn Du einer Kirche beigetreten bist, oder?
    Ich habe das auch gelesen auf den Kontoauszügen.... Ist eben eine Bande...
     
  4. Nelli22.08

    Nelli22.08 Lexikon

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    AW: Kirchensteuer auf Zinserträge ist ab 2015 gesetzliche Pflicht

    Wen man in keiner Kirche ist natürlich nicht.
     
  5. Eike

    Eike von Repgow Premium

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    AW: Kirchensteuer auf Zinserträge ist ab 2015 gesetzliche Pflicht

    So "natürlich" ist das nicht. Siehe ALG-Bezieher.
     
  6. Speedy

    Speedy Institution

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    AW: Kirchensteuer auf Zinserträge ist ab 2015 gesetzliche Pflicht

    Kirchensteuer auf Zinserträge ist ab 2015 gesetzliche Pflicht | WAZ.de

    Rechnen wir mal.

    Wer 10.000 Euro bei 1% Zinsen bei der Sparkasse bekommt (das 4-fache des Leitzins) der muss 1.000.000 Euro angelegt haben.

    Der kann ruhig nochmal 220 Euro bezahlen, auf seine 1 Mio.
    Wo ist das Problem ?
     
  7. horud

    horud Digi-Liga-Legende Premium

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    AW: Kirchensteuer auf Zinserträge ist ab 2015 gesetzliche Pflicht

    Erstens ändert sich nur, dass die Banken nun bei Steuerpflichtigen, die auch kirchensteuerpflichtig sind, die KiSt nun vorab abziehen müssen, da die KiSt-Merkmale nun elektron. an die Bank übertragen wird. Bislang war die Angabe der KiSt-Merkmale bei der Bank, naja, eher Sache des Steuerpflichtigen.

    Zweitens betrifft das nur diejenigen, die eh über den Freibetrag gekommen sind und Abgeltungssteuer gezahlt haben. Darauf wird die KiSt berechnet.

    Drittens waren Zinsen auch bislang schon immer KiSt-pflichtig. Wer seiner Bank die KiSt-Merkmale nicht mitgeteilt hat, ist per Gesetz dazu verpflichtet, eine Einkommensteuererklärung abzugeben.

    Auch wenn es die meisten wohl deswegen nicht gemacht gaben.

    Viertens kann sich ja jeder mit niedrigem Steuersatz die Abgeltungssteuer sowie die KiSt mittels einer Einkommensteuererklärung zumindest zum Teil wieder zurückholen.
     
    Zuletzt bearbeitet: 31. Dezember 2013
  8. _falk_

    _falk_ Platin Member

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    AW: Kirchensteuer auf Zinserträge ist ab 2015 gesetzliche Pflicht

    Zinserträge, was ist das denn? Ich dachte, Zinsen gibt es nur bei Krediten. :)
     
  9. Hubble

    Hubble Senior Member

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    AW: Kirchensteuer auf Zinserträge ist ab 2015 gesetzliche Pflicht

    Draghi wird die Zinsen auf NULL setzen, dann gibt es an Zinsen bei der Bank NULL % und damit Zinseinnahmen von NULL Euro und Kirchensteuer von NULL Euro , noch vor wenigen Jahren waren meine Zinseinnahmen bei einigen Tausend Euro, jetzt Dank Goldmann Draghi nur wenige Hundert, also nur ein Trinkgeld:p
     
  10. KlausAmSee

    KlausAmSee Wasserfall

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    AW: Kirchensteuer auf Zinserträge ist ab 2015 gesetzliche Pflicht

    Zu den "Steuern": Wer meint, Mitglied in einer Kirche sein zu müssen, soll auch dafür seine Steuer zahlen, und zwar auf alle Einkünfte. Eine Frechheit ist es aber, den Mitgliedsbeitrag pauschal bei allen Menschen z.B. beim Arbeitslosengeld abzuziehen.
    Die Sonderstellung der Kirchen gehört in Deutschland endlich einmal abgeschafft. Leider ist der Einfluss der Kirchen auf die Politik aber so groß, dass daraus wohl nie etwas wird (es sei denn, "Die Linke" bekommt mal die Mehrheit).
    Es werden immer Enteignungen der Kirchen in der Vergangenheit für diese Sonderstellung in Deutschland aufgeführt. Meine Vorfahren haben ihre Gutshöfe von den Russen weggenommen bekommen bzw. mussten flüchten und haben deswegen auch keine Sonderstellung. Wie hoch ist denn eigentlich der Betrag, um den die Kirchen enteignet wurden? Vielleicht sollte ein Finanzminister tatsächlich mal drüber nachdenken, diesen Geldbetrag tatsächlich zu zahlen (dann kann Deutschland halt mal 5 Jahre lang nicht die EU finanzieren) und dafür sämtliche Zahlungen für Bischhöfe usw. einstellen. Man redet immer von "Konsolidierung", aber da will man nicht ran. Selbstverständlich müssten die Kirchen ihre Einnahmen dann auch selbst eintreiben bzw. erbetteln, so wie in anderen Ländern üblich.
    Wenn ich sehe, wie sich manche sonst ordentlichen und modernen Menschen der Kirche unterordnen dann wird mir schlecht. Das hat in meiner Sicht nichts mit Glauben an irgendetwas zu tun, das ist schon Hörigkeit.