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mp3-Konverter

Dieses Thema im Forum "Heimkino mit dem PC" wurde erstellt von Astraloge, 12. November 2014.

  1. Astraloge

    Astraloge Silber Member

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    Leider ist ein entsprechender Thread zu diesem Thema aus 2010 bereits geschlossen. Ich habe aber noch Fragen.

    Man kann z.B. auf convert2mp3 von YouTube-Videos die Audiospur als mp3 konvertieren und downloaden. Und das kostenlos! Daß das für den Privatgebrauch legal ist, weil keine Urheberrechte verletzt werden, wurde ja schon geklärt. Meine Fragen:

    Wie kommen überhaupt Musikvideos auf YouTube, ohne daß das Urheberrecht des Künstlers mißachtet wird?

    Und warum bezahlt dann überhaupt noch jemand für Musikdownloads wenn's die doch kostenlos gibt?
     
  2. may24

    may24 Silber Member

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  3. Astraloge

    Astraloge Silber Member

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    AW: mp3-Konverter

    Danke! Das beantwortet schon mal meine erste Frage.

    P.S. Das Thema sollte eigentlich ins Forum "Computer & Co." Bin in der Zeile verrutscht.
     
  4. Berliner

    Berliner Lexikon

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    AW: mp3-Konverter

    Ja nur dass Musikvideos im Regelfall da garnicht drunter fallen. Insofern ist die Frage nicht wirklich beantwortet.

    Und um welche Videos geht es hier? Im Regelfall laden die Künstler selber, deren Label oder deren Management die Originalvideos hoch. Hier liegen logischerweise alle Urheberrechte regulär an. Wer dann aber diese Videos klaut und auf seinen eigenen Channel hochlädt, begeht damit schon mal ne Urheberrechtsverletzung. Ebenso diejenigen, die ganze Audio CDs bei Youtube von externen Künstlern hochladen. Ob das runterladen der Tonspur der Musikvideos legal ist, keine Ahnung. Wenns so ist, ist es eben so. Die mp3 Qualität bei Youtube (es gibt dort eh kein WAVE), ist aber dermaßen bescheiden, dass das nur was für Jäger und Sammler ist, aber nichts für Leute, die sich Musik über Stereoanlage oder Kopfhörer anhören.
     
  5. LHB

    LHB Institution

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    AW: mp3-Konverter

    Der Klang ist mittlerweile meistens ausreichend gut.
     
  6. Astraloge

    Astraloge Silber Member

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    AW: mp3-Konverter

    Ich habe nicht vor etwas bei YT hochzuladen. Die Frage war nur interessehalber.

    Beim Runterladen mit convert2mp3 hat die Musik eine Qualität von 192 kBit/s. Das ist gerade noch akzeptabel.
     
  7. LHB

    LHB Institution

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    AW: mp3-Konverter

    Wenn man zu MP3 konvertiert, dann sinkt die Qualität. Mit dem SMPLAYER YOUTUBE BROWSER kann man die Original-Tonspur in M4A runterladen.
     
  8. may24

    may24 Silber Member

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    AW: mp3-Konverter

    Nun, folgendes: Das Anschauen ist definitiv nicht illegal ... Das Video wird gestreamt und du kannst es sooft anhören wie du willst.
    Aufzeichnen bzw. Runterladen (gibt ja diverse tools) ist strenggenommen illegal es sei denn der Rechteinhaber räumt dir dieses Recht ein (wie auch immer der das macht ;) )
    Jedoch muß heutzutage jeder der Sachen hochläd damit rechnen das sie auch runtergeladen (also nicht nur als stream angesehen) werden.
    Dies im Hinterkopf, laden die Künstler/Labels Sachen hoch die (mehr oder weniger) abgeschrieben sind (Kommerziell gesehen). Für die ist das eher Promo :)
    Heutzutage wird das Geld durch Live-Auftritte gemacht (was meiner Meinung nach auch richtifg so ist)

    Zu 99% liegt ein Youtube Video im folgenden Format vor: Video: AVC, Audio: AAC.
    Dein Konverter geht also hin und wandelt es nochmals in .mp3 um ... was nicht gerade die Qualität verbessert !
    Er convertiert das Audio unabhängig von der Ausgangsqualität in mp3@192kbps ..

    Wenn du also nicht unbedingt mp3 brauchst, tritt den Converter in die Tonne und bleibe bei AAC.
     
    Zuletzt bearbeitet: 14. November 2014
  9. Berliner

    Berliner Lexikon

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    AW: mp3-Konverter

    Yepp. Man kann den Converter ggf. vielleicht auch auf 320kbps stellen, dadurch wird aber eine 64kbps Original mp3 auch nur auf dem Papier, aber nicht hörbar besser.
     
  10. Astraloge

    Astraloge Silber Member

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    AW: mp3-Konverter

    Bezüglich der Legalität: Es gibt bisher noch kein BGH-Urteil zu diesem Thema. Daher kann es als legal angesehen werden, da auf YouTube ja keine urheberrechtlich geschützten Videos hochgeladen werden. YT selbst prüft und löscht eventuelle Verstöße. Und so zählt das Recht auf Privatkopien, die ja legitim sind. Lediglich die Nutzungsbedingungen von YT wären damit nicht konform. Diese erlauben nur ein Streaming ihrer Videos. Jedoch sind Nutzungsbedingungen ja keine Gesetzte. Zudem braucht man diesen ja nicht zustimmen.

    Trotzdessen: Weil mir das ganze viel zu schwammig ist, aufgrund der hier neu erworbenen Kenntnisse bezüglich der wahren Musikqualität, zur Entlohnung der Künstler und aber auch weil der Reiz am Musiksammeln verloren gehen könnte, wenn man alles umsonst bekommt (hört sich komisch an, ist aber so) - bezahle ich persönlich lieber weiterhin die paar Cent für meine Musik oder laß mir zu Weihnachten Downloadkarten schenken.