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Was genau ist rechtens, oder muß ich mit größeren Konsequenzen rechnen?

Dieses Thema im Forum "Digital TV über Satellit (DVB-S)" wurde erstellt von Gunbusterxtra, 28. Juni 2005.

  1. Gunbusterxtra

    Gunbusterxtra Junior Member

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    Hoffe auf eine etwas genauere Antwort, da alles was ich bis jetzt lesen konnte es nur ankratzt, nicht aber vollständig bejaht. Es geht um folgendes, seit August letzten Jahr habe ich eine Eigentumswohnung in einer Wohnanlage. Das Haus hat 8 Etagen, wovon ich in der 4'ten Wohne. Das Haus ist am Kabelnetzt was inzwischen so um die 34 Programme liefert angeschlossen, nur ist das Kabelnetz im Haus, oder gar der Anschluß von der Straße schrott, soll heißen nicht alle Programme sind wirklich vom Bild her einwandfrei, sogar ein Digitaler Kabelempfänger hatte auf einigen Kanälen seine not mit den Siganl, die folge war Blockbildung und Bildhänger. Da ich es im Oktober satt war mit einen schlechten Bild zu leben (Abends wurde es sogar noch schlechter) und auch einen Kanal der damals (seit ca. 1'nen Monat wird er im Netz eingespeßt) nicht mit drin war (Tele5) unbedingt haben wollte, habe ich mir eine Schwaiger Satanlage mit 80'er Schüssel gekauft. Da ich ein Feind des Bohrens bin habe ich diese Satanlage in einen großen Plastikblumenkasten (ca. 43x43x40cm) eingepflanzt (natürlich so tief wie möglich, die Schüssel liegt mit den unteren Rand auf dem Rand des Blumenkastens auf) und das ganze mit Basaltsplitt beschwert, damit das Wetter/ der Wind kein leichtes Spiel damit hat. Das ganze steht auf den Balkon, der aus Beton besteht (Brüstung), oben drauf ist ein Handlauf der ca. 20cm hoch ist (vom Beton). Meine Schüssel ist selbst aus der Entfehrung her nicht über den Handlauf zu sehen (soll heißen man kann vom oberen Schüsselrand max. 20cm sehen), solange man am Weg vor den Haus bleibt überhaupt nicht. Seit letzten Jahr Oktober steht sie so, letztens hat dann eine Nachbarin mit der Hausmeisterin (ebenfalls eine Eigentümerin und im Beirat) gequatscht und sich über das miese Bild im Kabelnetz beschwehrt und gesagt das "ich" das umgehe indem ich ne Schüssel nutze, erst dann kam die nette Frau auch mal auf die Idee ihre schweren Hüften ein paar Meter weiter weg vom Haus zu bewegen als sie es üblichwerweise mit ihrer Töle macht und sah den Stein des anstoßes, ein paar cm des oberen Schüsselrand. Ich habe mich nun Informiert und es ist ein wenig verwirend, da fast immer von Mietern gesprochen wird, ich gehe mal aber davon aus das es dann auch für den Eigentümer gilt. Zusätzlich soll es ein Beschluß der Eigentümer geben das Satschüssel nicht zu sehen sein sollen, nur liegt das niergend vor, nicht mal der Mitarbeiter der Hausverwaltung der das Gebäude betreut weiß was davon, in der Hausordnung steht auch nix darüber. Also recht verwirrend und ich frage mich nun was wirklich rechtens ist?!

    Demnach sei:
    Da mein Paps meint das der Balkon Sondereigentum ist greift ja eigentlich das hier:
    Hinzu kommt das wiederum das hier meine Situation aber nicht als Mieter sonder Eigentümer der Gemeinschaft gegenüber recht identisch ist:
    Meine Frage dazu, soll ich es drauf ankommen lassen, z.B. vor Gericht (bin im grunde genommen streitlustig, weil ne Rechtsschutzversicherung da ist ;) ), oder ggf. den Balkon mit einen Blumenkasten verschandeln (ich würde da nämlich keine Blumen rein machen, eher kleine Flaggen reinstellen, eine davon währe nur aus Boshaftigkeit ne Piraten Flagge), damit man das bißchen der Schüssel nicht mehr sieht?

    Guni
     
  2. Pokey

    Pokey Junior Member

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    AW: Was genau ist rechtens, oder muß ich mit größeren Konsequenzen rechnen?

    Du wirst bei einem Gericht mit deiner Schüssel kein Glück haben, denn es muss eine Grundversorgung gegeben sein. In deinem Fall ist das die Kabelanlage. Wenn mich nicht alles täuscht ist bei Eigentumswohnungen zwingend eine Erwerbergemeinschaft zu gründen. In deren Entscheidungsbereich fallen dann auch derartige Beschlüsse. D. h. die Mehrheit laut Statut muss dem Anbringen einer oder mehrer Schüsseln zustimmen.

    Nur wenn mehrere Wohnparteien sich über den schlechten Empfang aus dem Kabelnetz beschweren, sollte man sich zusammentun und den Beschluß einer adäquaten Sat-Anlage herbeiführen. Auf Dauer ist das für alle Parteien sogar kostensparender.
     
  3. uli12us

    uli12us Platin Member

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    AW: Was genau ist rechtens, oder muß ich mit größeren Konsequenzen rechnen?

    Nur ist eine Grundversorgung gegeben wenn das Bild nicht zum anschauen ist? Dein Balkon ist so eine Sache der ist eigentlich weder noch, weil aussenfassaden aus denen ein Balkon nun mal zum Grossteil besteht zum Gemeinschaftseigentum zählen. Nachdem es ja neulich wieder mal so ein bescheuertes EU-Urteil zu dem Thema gegeben hat das kein Mensch vernünftig interpretieren kann weiss ich nicht wie momentan die aktuelle Lage in der Angelegenheit ist. Mit ner Rechtsschutzversicherung würd ichs aber drauf ankommen lassen. Oder installier die Schüssel liegend dann sieht man gar nichts mehr davon. Alternativ gäbs noch ne Radikalmethode indem du grad das überstehende sichtbare Stück der Schüssel abschneidest.
     
  4. Gunbusterxtra

    Gunbusterxtra Junior Member

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    AW: Was genau ist rechtens, oder muß ich mit größeren Konsequenzen rechnen?

    Ne Frage, worauf stütz sich diese Antwort? Ich habe mal etwas weiter im Netz gesucht, habe dort ähnliches zu meinen Fall gefunden (meine eines davon war auch aus diesen Board), auch das die Anlage nicht fest montiert war (dadurch Mobil), der Mann war sogar im Beirat und wurde von anderen so geknechtet, demnach war die Aussage solange das LNB unterhalb des Sichtbereiches liegt und die Anlage nicht fest montiert ist gibts da nix dran zu wackeln, anders sehe es aus wenn die Anlage fest montiert werden würde. Die anderen Aussagen das im Bereich des Sondereigentum keinerlei besonderen Beschränkungen vorliegen ist ja auch noch da, dazu auch das, wenn man nicht viel von so ein Schüsselchen sieht da eh nix zu knapsen bei geht. Was die Kabelanlage angeht, ich bin nicht der einzigste mit ner Schüssel, aber ich habe meine nicht fest montiert, die Aussage der anderen warum ne Schüsse gekauft wurde war, das sie ein gutes Bild haben wollten, das sagt wohl alles aus. Was den Tip mit der Gemeinschaftssatanlage angeht, währe ich für, aber bei fast 50 Parteien ist das schwer unter einen Hut zu bekommen, von der Verkabelung ganz zu scheigen. Meine Vermutung warum die Qualität so mies ist, das vermutlich die weit über 40 Jahre alten Leitungen (damals hat man von Kabel nicht mal geträumt) und die Kettenverkabelung (6 Abgänge mit jeweils 8 Wohnungen pro Abgang) machen das Bild nicht besser, dazu kommt das es sich abends verschlechtert, wer weiß was so einzelne Abnehmer da an der Dose anschließen?! Es gibt auch welche die sagen das sie ein Super Bild haben, frage ist nur woran das liegt, denn es ist nicht ausmachbar warum einige wenige in verschiedenen Etagen angeblich ein gutes Bild haben, ander über/unter dehnen wiederum nicht.

    Hättest du da etwas handfesteres, wie z.B. ein Aktenzeichen, damit ich das mal nachlesen kann?

    PS: Das mit den abschneiden des oberen Randes find ich gut (sogar schon fast radikal), da würde ich ja glatt eine Folie die aussieht wie ne Pflanze auifbringen. Ich persönlich glaube das sich die nette Fr. Hausmeisterin nur deshalb aufregt weil sie in der ersten Etage keinen Balkon hat um sich eine Schüssel aufstellen zu können, die Balkone beginnen erst ab der 2'ten Etage und selbst aus der entfehrnung her muß man schon mal genau hinsehen und wissen das da ne Schüssel ist, ganz zu schweigen das so viele Markiesen dort hängen, fast jeder hat ein anderes Tuch, das fällt wirklich auf, aber das Tönnchen regt sich über eigentlich nichts auf, dabei müßte ich mich eigentlich mehr ärgern, denn immerhin verbraucht so ne 80'er Schüssel schon ein ordentliches stückchen platz, aufpassen muß man immer wenn man grade was in der nähe der Schüssel treibt (nicht das was ihr jetzt denkt, ich rede z.B. von einer Markisenmontage).

    Guni
     
    Zuletzt bearbeitet: 28. Juni 2005
  5. beiti

    beiti Platin Member

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    AW: Was genau ist rechtens, oder muß ich mit größeren Konsequenzen rechnen?

    Hallo Guni,
    ich würde mich an Deiner Stelle zurücklehnen und abwarten. Ich sehe nichts, woraus man Dir juristisch einen Strick drehen könnte.
     
  6. minzim

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    AW: Was genau ist rechtens, oder muß ich mit größeren Konsequenzen rechnen?

    Naja, es gibt eben viele Deutsche, die pingelig sind.

    Das ist leider zum Kotzen, weil die nichts besseres zu tun haben als Herummeckern (Tante Else - Lindenstraße). :rolleyes:
     
  7. octavius

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    Pokey schrieb:
    Hallo Pokey, was ist das für ein merkwürdiges Posting? Was soll dieser Pessimismus? Kauf Dir mal die neueste Ausgabe der Zeitschrift "Infosat" - da steht genau drin, was Sache ist.
    Ach. Und was liefert die Kabel-Anlage? Von den Fernseh-Programmen, die ich heute abend schon geguckt habe: kein einziges. Nicht mal Deutsche Welle TV. Heute habe ich eine Folge Enterprise gesehen, und danach einen amerikanischen Krimi (CSI). Wenn ich lediglich Kabel-Kunde wäre, hätte ich nichts davon gucken können.

    Hört also bitte damit auf, dass das Kabel eine ausreichende Anzahl von Fernseh-Programmen liefert.

    Kabel-Guru Mischobo hat auch erklärt, warum das Kupfer-Kabel bis in alle Ewigkeit gegenüber dem Satelliten benachteiligt sein wird: Um herkömmliche, ortsmöglich terrestrisch empfangbare Sender ins Kabel einzuspeisen, bedarf es neuerdings einer schriftlichen Vereinbarung zwischen Programm-Anbieter und Kabel-Firma.

    Je interessanter das terrestrische Fernseh-Programm, desto geringer die Chance auf einen solchen Vertrag. Beispiel Belgien: die zeigen jede Menge Sport, zum Beispiel Formel Eins.

    Wenn die Belgier jetzt zustimmen würden, dass ish VRT èèn flächendeckend ins Kabel tut, dann bekämen die Belgier ihrerseits Ärger mit den Rechte-Inhabern. Deswegen gibt es VRT één derzeit in Deutschland nur noch terrestrisch - oder gar nicht.

    Ob VRT één demnächst über Satellit kommt, weiss man nicht. Gemunkelt wird das allemal. [​IMG]

    Also: Das Kabel könnt ihr in der Ecke verrotten lassen. Wer bestimmte (ausländische) Programme sehen will, hat als Kabel-Kunde einfach Pech gehabt. [​IMG]

    Nach dem BGH-Urteil vom Vorjahr ist hinlänglich klar, dass das beschränkte Kabel-Angebot die Meinungs-Vielfalt nicht ausreichend widerspiegelt.

    Die Fälle, in denen ein Vermieter oder eine Eigentümer-Versammlung einen Fernseh-Freund auf das vorhandene Kabel verweisen können, sind angesichts der veränderten Rahmenbedingungen minimal.

    Im Prinzip kann sich jeder eine Satelliten-Antenne kaufen, der das nötige Geld hat.

    Absprachen muss man als Schüssel-Freund mit den Schüssel-Gegnern lediglich, wo diese Antenne am wenigsten stört.

    Der Threadstarter wollte seine Schüssel mobil aufstellen und nicht fest mit der Hauswand verbinden. Da stehen die Chancen gut, dass er die Schüssel dort stehen lassen kann.

    Erbitterte Schüssel-Gegner könnten jetzt unter Umständen verlangen, dass die Schüssel aufs Dach kommt, weil sie dort die Optik weniger stört.

    Eine solche Streiterei kann man anfangen - aus den Gründen, die Minzim genannt hat.

    Ein generelles Schüssel-Verbot wird sich aber nicht durchsetzen lassen.

    Zu der angeblich schlechten Bildqualität im Kabel ist zu sagen, dass ich dieses Märchen nicht mehr hören kann. Wer ein schlechtes Bild hat, soll sich beschweren und den Schaden reparieren lassen.
    Die Aktenzeichen stehen in der neuen Infosat. Ansonsten hat dieses Forum eine Suchfunktion. Suche nach Beiträgen von mir und den Stichworten "Sat-Recht" und BGH - da findestens Du mindestens hundert Threads ...
    Es gibt auch Leute, die behaupten, dass sie bei DVB-T ein Super Bild haben. [​IMG]

    Merke: Beauty is in the eye of the beholder.
     
  8. klueber

    klueber Junior Member

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    AW: Was genau ist rechtens, oder muß ich mit größeren Konsequenzen rechnen?

    Der Punkt in diesem Fall ist -denke ich- nicht die vorhandene Grundversorgung, Kabel vs. Sat oder so.

    Bevor man sich überlegt, mit welchem Rechtsanspruch Guni die Scshüssel durchsetzen kann, muß man sich mal fragen, mit welchem Anspruch seine Nachbarn ihm die Schüssel verwehren können.

    Die Schüssel ist mobil, von außen kaum zu erkennen und keine Beeinträchtigung der Optik des Hauses. Es gibt also gar keinen Grund, keine Schüssel aufzustellen. Auch ist mir unklar, ob bei der Zustimmungspflicht zur 'Installation' einer Schüssel eine Schüssel im Blumentopf gemeint sein kann.


    Ich frage mich manchmal, wie weit das noch gehen soll. Werd ich demnächst von den Nachbarn verklagt, wenn ich einen Sonnenschirm aufstelle? Denen die Farbe meiner Balkonstühle nicht passt? Ich mir beim draußen sitzen Al-Bundy-mäßig am Sack kratze?

    Klüber
     
  9. digiface

    digiface Foren-Gott

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    AW: Was genau ist rechtens, oder muß ich mit größeren Konsequenzen rechnen?

    Ich bin erschrocken über diese Aussagen hier! :eek::(

    So sehe ich das auch!

    Normal darf ein Mieter auf dem Balkon eine Schüssel aufstellen, er darf jedoch nicht Löcher Bohren.
    Ein Eigentümer darf normal auch eine Schüssel aufstellen, aber ein Eigentümer darf schon Löcher in sein Eigentum bohren, solange die Statik nicht beeinträchtigt wird.
    Beeinträchtigungen in der Fassade, die zu dem gesammten Haus gehört, gehen natürlich auch nicht, aber der Balkon gehört zu Deinem Eigentum, und da darfst Du normal machen was Du willst, halt nicht gerade das Geländer umbauen, oder die Wände ganz anderster als alle anderen sreichen da das wieder ......... . Aber draufstellen darfst Du schon was Du willst, da darf Dir keiner Vorschriften machen.
    Und ein Gericht hat sogar die Schüssel mal mit einen Sonnenschirm verglichen, und da kann man dem Eigentümer auch nichts vorschreiben.

    Dazu käme das Du sie ja schon extra etwas versteckelt hast, mache mal Bilder von der Hausferssade, am besten wenn es heiss ist, mit zig Sonnenschirmen auf, das man eine mögliche Beeinträchtigung zwischen den Sonnenschirmen und Deiner Schüssel sieht.

    Und dann ginge es in diesem Fall ja nur darum, das Du die Schüssel entfernen solltest, weil die Hausverteilung so schlecht ist, und das kann nicht der Grund sein.

    Da würde ich mich, wie beiti schon sagte, zurücklehnen.

    Das ist aber keine Rechtsbelehrung und auch keine verbindliche Aussage :D, denn von was Uli12us schreibt, weiss ich nicht, das habe ich nicht mit bekommen.

    Ja gab es schon Reagtionen ?

    Wobei die auch erst mal Rechtrat einholen müssen, und normal müsste man da schon abraten.

    Meine Meinung!

    digiface
     
  10. digiface

    digiface Foren-Gott

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    AW: Was genau ist rechtens, oder muß ich mit größeren Konsequenzen rechnen?

    Und das noch dazu !!

    digiface