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Vermieter darf Schüssel einbehalten ?

Dieses Thema im Forum "Digital TV über Satellit (DVB-S)" wurde erstellt von mx0, 31. Oktober 2004.

  1. mx0

    mx0 Senior Member

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    Ich plane im Garten eine Schüssel aufzustellen wobei gesagt werden muss laut Mietvertrag dürfen keine Schüssel an Hauswände angebracht werden. Ich will aber nur in den Garten einen Mast stellen und würde mit dem Kabel durchs kellerfenster würde somit keine Beschädigung am Haus machen ;) Und um sicher zu gehen würde ich mir bei MediaMarkt auch eine Durchsichtige Schüssel besorgen damit diese eh nicht so offentsichtlich zu sehen ist :D

    Nun stellt sich aber die Frage kann die Hausverwaltung ggf. einfach die Schüssel entfernen und einbehalten ? Gibts da irgendwelche gesetzes Vorlagen etc pp ? Vieleicht kennt sich ja jemand damit aus und kann mir helfen :winken:
     
  2. littlelupo

    littlelupo Guest

    AW: Vermieter darf Schüssel einbehalten ?

    Soweit ich weiß, nein, da die Sat-Schüssel Dein Eigentum ist. Ich kann Dir allerdings nicht sagen, ob man Dich dazu zwingen kann, das Ding wieder abzubauen. Hast Du einen Balkon, kannst Du sie dort anbringen? Also nicht an der Wand, sondern halt einen Fuß aufstellen, an dem die Sat-Schüssel montiert wird. Meist sieht der Mietvertrag nur vor, daß man die Schüssel nicht fest am Haus anbringen darf, also mit Bohrlöchern, Dübel, Schrauben.
     
  3. powerplay

    powerplay Gold Member

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    AW: Vermieter darf Schüssel einbehalten ?

    Feste Montagen am Haus oder Hausverunstaltungen sind Verboten!!

    Wenn man die Sat-Schüssel allerdings nicht sieht und auch keine Schäden am Haus anrichtet kann dir der Vermieter gar nix! Hast du den Garten angemietet und liegt hinterm Haus wo die Schüssel keiner sieht darfst du dass... solange du dass Haus nicht beschädigst!!!
    Baust du die Schüssel an den Balkon darfst du dass, solange du das Haus (Löcher im Tür-rahmen ect) nicht beschädigst....

    Wenn du dies einhälst darfst du alles....
     
  4. mx0

    mx0 Senior Member

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    AW: Vermieter darf Schüssel einbehalten ?

    Ich habe keine Balkon und der Garten ist eigentlich ein Garten von einer Wohnung unter mir die dort diesen aber nicht benutzen also er seit jahren verwildert somit sollte das wohl auch kein Problem darstellen :) Und das Kabel verlege duch den Schornsteinschacht zu mir in die Wohung und da diese schon Löcher vom Vormieter zwecks Stromversorgung im Kellerraum ist ja quasi alles Vorbeireitet :D
     
  5. digiface

    digiface Foren-Gott

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    AW: Vermieter darf Schüssel einbehalten ?

    Eine Schüssel muss jedoch auch nach VDE geerdet werden, wenn sie nicht in den sicheren Bereich fällt, dazu gibt es dann Maßangaben, wie die Schüssel dann wo und wie zu erden ist.

    Damit die Versicherung dann im Ernstfall auch bezahlen muss.

    digiface
     
  6. mas

    mas Junior Member

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    AW: Vermieter darf Schüssel einbehalten ?

    Falsch. Richtig ist sie werden oft genug in Mietverträgen verboten. Ob dieses Verbot dann allerdings nichtig ist oder rechtsgültig steht auf nem anderen Blatt. Ob man den Ärger einer Auseinandersetzung will allerdings auch. :p

    Ein paar verkürzte Fakten (googlen bringt mehr zu Tage):
    1. Es gibt ne Richtlinie der EU die pauschale Verbote ziemlich schwer macht (sprich sie sind meist nichtig) und die einzelnen Länder zwingt Ihre Gesetzgebung nach und nach anzupassen. Gewisse Beschränkungen sind aber immer noch drin und sowas kann dauern bis es auf die nationale Ebene durch is.

    2. Aus der Rechtsprechung in D: Wenn entweder keine Alternative zum Satellitenempfang da ist (kein Kabel, interessiert nur obs da ist, nicht obs irgendwann mal geplant ist!) oder Du ein gesteigertes Informationsbedürftnis hast (objektive Merkmale zählen: Ausländer und Heimatprogs nur über Sat., beruflich wichtig bestimmten Sender zu bekommen, etc.), dann muß sowohl der Vermieter also auch die Gemeinde eine Satschüssel dulden. Ob sie wollen oder nicht. Nur wo und in welcher Farbe und so können sie noch vorschreiben dann.

    P.S.:
    Einbehalten darf Dein Eigentum sowieso keiner. Nur die Entfernung verlangen und durchsetzen durch gerichtliche Maßnahmen ist u.U. möglich.
     
    Zuletzt bearbeitet: 31. Oktober 2004
  7. thowi

    thowi Guest

    AW: Vermieter darf Schüssel einbehalten ?

    Also ich bin ja kein Jurist, aber aus aktuellem Anlass (mußte auch gerade Mast im Garten hochziehen) habe ich etwas gestöbert:

    Alles was fest mit dem Haus verbunden ist geht mE ins Eigentum des Vermieters über, also der Wandhalter muss dann genauso dableiben (weil angeschraubt) wie eine Sonnenmarkise oder Rolläden (oder einbauküche). Die Schüssel selbst kann man aber dann mitnehmen oder sogar vom Vermieter Ablöse verlangen.

    Bezüglich vorschriften bei Schüssel im Garten gibt es wenig Rechtssprechung, da es aber hässlichere Dinge gibt (Wäschespinnen,...) denke ich das niemand da was sagen kann.

    Selbst was Kabeldurchführungen angeht ist die Rechtssprechung relativ moderat, nur die Löcher müssen wieder verschlossen werden wenn man auszieht (steht für Bilder, regale etc,...) sogar oft im Mietvertrag.
     
  8. digiface

    digiface Foren-Gott

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    AW: Vermieter darf Schüssel einbehalten ?

    Was???

    Die Einbauküche die ein Mieter bezahlt hat, gehört dann dem Vermieter????:eek: :eek:

    Das Bild an der Wand dann auch?? :eek::eek:

    digiface
     
  9. powerplay

    powerplay Gold Member

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    AW: Vermieter darf Schüssel einbehalten ?

    Nein Falsch!! Die Einbauküche ist und bleibt dein Eigentum! Die Wandhalterung muss beim Auszug entfernt werden (es seie denn du einigst dich mit dem Mieter gegen Ablöse ect.)

    Der Vermieter muss ``ausreichendes TV-Angebot`` zu verfügung stellen, egal ob Sat, Kabel oder Terristrik. Bei Ausländern oder Reportern, Journalisten ect. gillt eine Sonderbehandlung...

    So muss jedem Ausänder 2 Heimatprogramme zur verfügung stehen.
    Reporter oder Journalisten müssen ausreichende Informationen aus aller Welt Empfangen können.

    Sprech die Sat-schüssel am besten mit deinem Vermieter ab um auf Nummer sicher zu gehen.
     
  10. digiface

    digiface Foren-Gott

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    AW: Vermieter darf Schüssel einbehalten ?

    Jo, da hat einer was zu genau genommen!! ;)

    Was fest mit dem Gebäude verbunden ist, also Türen, Türrahmen, Fenster, Türklinken, Fliesen, ja sogar Lichtschalter und Steckdosen dürfen nicht ohne Genehmigung ausgetauscht oder entfernt werden, wird etwas verändert, so ist es nach dem Auszug wieder in den Urzustand zurück zu verändern.

    Außer man einigt sich mit dem Vermieter, etwa z.B.: Über den Holzboden.
    Dabei kann herauskommen, das der Mieter was dafür bekommt, oder auch das er nichts dafür bekommt, und sich freuen kann, das er ihn nicht entfernen muss.

    digiface