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Verbot von Außenantennen zulässig?

Dieses Thema im Forum "Digital TV über Satellit (DVB-S)" wurde erstellt von Wu-mc, 9. April 2011.

  1. Wu-mc

    Wu-mc Neuling

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    Hallo Leute,

    im Bebauungsplan unseres neuen Grundstücks steht unter Antennenanlagen § 73 (1) 3 LBO:

    "Außenantennen sind nur zugelassen, soweit ein gemeinsamer öffentlicher Anschluß nicht gegeben ist."

    Erstmal muss man sagen, das der Bebauungsplan bereits ein paar Jährchen alt ist, daher nehme ich an, dass es sich mittlerweile auf den § 74 (1) 4 LBO des Landes Baden-Württemberg bezieht. Ein Kabelanschluss einer Gemeinschaftsantenne der Gemeinde ist vorhanden, also dürften wir laut Bebauungsplan keine Sat Anlage installieren. Ist das rechtlich in Ordnung so oder habe ich da Chancen doch noch ne Schüssel zu bekommen?

    Vielen Dank schonmal, LG Niko
     
  2. LizenzZumLöten

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    AW: Verbot von Außenantennen zulässig?

    Mit dem Ausschluss der Verwendung von Außenantennen durch den Bebauungsplan wirst du erst mal leben müssen, rechtlich scheint daran erst mal nichts auszusetzen zu sein.

    Landesbauordnung für Baden-Württemberg (LBO)
    in der Fassung vom 5. März 2010

    § 74 - Örtliche Bauvorschriften

    (1) Zur Durchführung baugestalterischer Absichten, zur Erhaltung schützenswerter Bauteile, zum Schutz bestimmter Bauten, Straßen, Plätze oder Ortsteile von geschichtlicher, künstlerischer oder städtebaulicher Bedeutung sowie zum Schutz von Kultur- und Naturdenkmalen können die Gemeinden im Rahmen dieses Gesetzes in bestimmten bebauten oder unbebauten Teilen des Gemeindegebiets durch Satzung örtliche Bauvorschriften erlassen über

    4. die Beschränkung oder den Ausschluss der Verwendung von Außenantennen,


    Da bleibt einem, wenn man doch eine Antenne errichten will, vermutlich nichts weiter übrig als sich bei einem Rechtsanwalt für Baurecht eine Erstberatung zu holen, um in Erfahrung zu bringen ob die Aussicht besteht den geltenden Bebauungsplan "erfolgreich anzufechten".
     
  3. hawk66

    hawk66 Junior Member

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    AW: Verbot von Außenantennen zulässig?

    Nicht ganz richtig,
    meines Wissens ist eine mobile Satanlage erlaubt,bzw. kann der Vermieter
    rechtlich nichts gegen machen...
     
  4. Nelli22.08

    Nelli22.08 Lexikon

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    AW: Verbot von Außenantennen zulässig?

    Wen dem so sein sollte, würde ich sagen. Montiere eine Selfsat und wen jemand fragt einfach sagen die sei für UMTS. Die sehen genau so aus und betreffen das Verbot nicht.
    Und fertig ist die Laube.
     
  5. Discone

    Discone Institution

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    AW: Verbot von Außenantennen zulässig?

    Solche Antennen-Verbote werden oft wegen der Wahrung vom historischen Stadtbild erlassen (Antennenwildwuchs an den Hausfassaden und auf den Dächern verhindern), wenn eine SAT-Antenne oder eine terrestrische Antenne nicht erkennbar ist (da gibt es Möglichkeiten), dann ist ein Verbot nicht wirksam.

    Beispiele (CubSat und DigiGlobe):
    [​IMG] [​IMG] [​IMG]

    Unklar dürfte so ein Verbot bei der "mobilen" Nutzung auf einem Balkon sein, keine feste Montage und keinerlei Antennen-Teile überragen das Balkongeländer, eine Kabeldurchführung durch die Wand vom eigenen Haus ist zulässig (bei einer Eigentumswohnung wäre formal eine Genehmigung erforderlich).

    Discone :)
     
  6. LizenzZumLöten

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    AW: Verbot von Außenantennen zulässig?

    Irgendwann kommt der Zeitpunkt in dem aus einer mobilen Anlage, aufgrund der Tatsache das diese im Standort nicht verändert worden ist, so etwas wie eine "Festinstallierte Anlage" wird und dann greift der Bebauungsplan.

    Vor einiger Zeit hatte ich einen Artikel über eine Amateurfunk Antenne, in einem Baugebiet in dem keine Antennenanlagen installiert werden dürfen, gelesen. Der Besitzer hatte auch den Trick mit der mobilen Antenne versucht, ist aber letztendlich doch verklagt worden, da die mobile Anlage quasi Stationär verwendet worden ist. Auf die Schnelle finde ich den Artikel jetzt leider nicht wieder, was schade ist denn da war auch das Aktenzeichen mit dabei so dass man das Urteil nachlesen konnte.
     
  7. Wu-mc

    Wu-mc Neuling

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    AW: Verbot von Außenantennen zulässig?

    Danke für die zügigen Antworten, auch wenn Sie mich bisher wenig erfreuen. Es geht um ein freistehendes EFH in einer ländlichen Gemeinde mit 3500 Einwohner, also nichts Vermieter etc.

    In einer Diskussion hier im Forum ging es auch mal um diesen Sachverhalt, allerdings von 2002. Weiß jemand ob sich da bzgl. EU Vorschriften was getan hat?
     
  8. Caprisonne

    Caprisonne Senior Member

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    AW: Verbot von Außenantennen zulässig?


    Ich würde mir einfach eine Satellitenanlage installieren. Wenn sich einer aufregt, und derjenige muss ja dann aus der Nachbarschaft kommen und der Stadt einen Tip gegeben haben, dann würde ich als nächstes mein Haus knallbunt anmalen, so dass das dermassen scheysse aussieht, dass der nette Nachbar sich gewünscht hätte nie etwas gegen die Satantenne gesagt zu haben. Und um dem ganzen noch die Krönung aufzusetzen, würde ich Amateurfunken zu meinem neuen Hobby machen, denn dafür braucht man leider eine 5m Antenne, aka Monsterblitzableiter. Und SkyDSL wirst du vermutlich auch brauchen, weil normales DSL dir vieeeeeel zu langsam ist ;).

    Mal ehrlich, wo kein Kläger, da kein Richter. Und die Stadt wird von selbst nicht auf die Idee kommen und kontrollieren ob du ja alle Vorschriften einhältst.

    Leute, die Antennenverbote aussprechen wollen meiner Meinung nach teilweise nur andere schikanieren, denn einen vernünftig, nachvollziehbaren Grund dass der Hausherr keine Antennen aufstellen darf gibt es ja wohl kaum. Über die Ästhetik die immer hervorgehoben wird lässt sich streiten. Mich stört es nicht, wenn an einem Haus 30 Schüsseln hängen. Es gibt aber auch nette Zeitgenossen, die sofort amoklaufen, wenn du mal deinen Teppich über den Balkon hängst, weil das die Fassade verschandeln würde.
     
    Zuletzt bearbeitet: 9. April 2011
  9. Discone

    Discone Institution

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    AW: Verbot von Außenantennen zulässig?

    Man sollte so eine Sache nie eskalieren lassen, immer ein gutes Verhältnis zu den Nachbarn wahren, dann kann man entspannter leben (Toleranz ist wichtig).

    Mit einer getarnten Antenne gehst du Problemen aus dem Weg (z. B. Cubsat 70, da ist auch ein Quattro-LNB für das ganze Haus möglich), "wo kein Kläger da ist kein Richter / wer dumm fragt, bekommt eine dumme Antwort".

    Den Aufstellungsort / Montageort der Antenne bezüglich erforderlicher Erdung (Nein / Ja) beachten: http://www.kathrein.de/de/sat/tinfos/download/antenne_erden_blitzschutz.pdf

    http://www.dishpointer.com

    Discone :)
     
    Zuletzt bearbeitet: 9. April 2011
  10. svenfl

    svenfl Senior Member

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    AW: Verbot von Außenantennen zulässig?

    Ausserdem muss eine Satelliten Empfangsanlage nicht zwingend an einer Hauswand oder auf dem Hausdach also für alle sichtbar montiert werden.
    Es gibt auch die Möglichkeit die Sateliten-Anlage im Garten in einem Busch oder einer Hecke getarnt aufzustellen.

    Gruß Sven