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Recht auf Satschüssel?

Dieses Thema im Forum "Digital TV über Satellit (DVB-S)" wurde erstellt von plam, 1. Februar 2009.

  1. plam

    plam Senior Member

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    Hallo,

    ich bin vor kurzem umgezogen und habe mir über den Fernsehempfang keine Sorgen gemacht. Bislang nutzte ich meine eigene Sat-Anlage, die auf dem Balkon montiert war. Im neuen Zuhause gibt es von der Vermieterin ebenfalls eine Sat-Anlage für alle Mieter, jedoch nur analog. Mein Nachfragen, ob Sie denn an einen Umstieg auf Digital schonmal gedacht hat, lehnte sie kategorisch ab.

    Nun möchte ich selbst meine Sat-Anlage wieder auf den Balkon stellen, würde der Fairness wegen auch einen Balkonständer und Fensterdurchführungen nutzen, damit das Mauerwerk nicht "beschädigt" werden muss. Allerdings ist die Schüssel dann definitiv zu sehen.

    Ich besitze derzeit auch noch ein Premiere Abo (läuft noch bis November 2010), was ich derzeit mit der analogen Satanlage nicht nutzen kann. Kabelanschluss ist nicht vorhanden. Kann mir die Vermieterin dennoch das Anbringen der eigenen Anlage verbieten, oder muss sie auf Grund dessen das Anbringen genehmigen?

    Kann ich aus beruflichen Gründen die Notwendigkeit für digitales Fernsehen geltend machen? Ich studiere zwar derzeit noch, mein Hauptforschungsbereich sind jedoch die digitalen Medien, von denen ich aktuell hauptsächlich ausgeschlossen bin.
     
  2. emtewe

    emtewe Lexikon

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    AW: Recht auf Satschüssel?

    Wie lange wird denn überhaupt noch analog ausgestrahlt? Besorg dir einen Bericht der die analoge Abschaltung bestätigt, weise darauf hin was dann für ein Ansturm auf die Fachbetriebe herrschen wird, und wie teuer das dann wird, mit Wartezeiten usw... und erkläre dann dass das heute sicher viel günstiger ist, wo die Fachbetriebe alle däumchendrehend auf Aufträge warten ;)

    Gruß
    emtewe
     
  3. plam

    plam Senior Member

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    AW: Recht auf Satschüssel?

    Habe ich schon hinter mir, die Vermieterin ist eine alte Frau. Da sind derartige Technikdiskussionen hinfällig. Sie sagt, dass passiert ja nicht heute und auch nicht morgen. Ich habe sie daraufhin gewiesen, dass ARD und ZDF die Umstellung bis 31.12.10 abgeschlossen haben wollen und dass es also nächste Jahr schon losgeht. Auch die Wartezeiten und gestiegene Preise fürs Umrüsten habe ich angeführt. Umrüsten kommt also nicht in Frage, da Sie meint, bis dahin ändert sich sowieso nochmal was an der digitalen Technik. Sie hat davon eben keine Ahnung und daher sind Diskussionen auch hinfällig.
     
  4. Isotrop

    Isotrop Board Ikone

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    AW: Recht auf Satschüssel?

    Genau das sind dann die Leute, die am lautesten schreien, wenns ihr geliebtes "Superfest der Volksmusik" nemmer sehen können, weils eben den Umstieg verpasst ham :D

    Ich kann mir echt gut vorstellen, dass grad dann bei den älteren Leuten, die nicht so technisch bewandert sind, die Panik ausbricht, wenn die ersten Laufbänder auf ARD und ZDF eingeblendet werden, die die baldige Abschaltung des Signals ankündigen :D

    Mein Beileid :rolleyes:
     
  5. bernd02

    bernd02 Gold Member

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    AW: Recht auf Satschüssel?

    Bis ARD und ZDF analog abgeschaltet werden über SAT,da dürften bestimmt noch mindestens 3 Jahre "ins Land gehen".
    Irgend eine Landesmedienanstalt hat doch mal verlauten lassen, solange es noch 30-40% Nutzer des analogen Angebotes gibt,solange wird auch nicht abgeschaltet.

    Gruß Bernd
     
  6. mischobo

    mischobo Lexikon

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    AW: Recht auf Satschüssel?

    ... was ist denn das für eine Satanlage ? Auch mit einer "analogen" Satanlage kann man die meisten digitalen Programme empfangen.

    Das Grundgesetz gewährt dir das Recht auf Informationsfreiheit und du darfst eine Satschüssel aufstellen, solange das Eigentum der Vermieterin nicht beschädigt wird oder der Wert ihres Eigentums durch deine Satschüssel gemindert wird.
    Die Vermieterin darf die Anbringung eine Empfangsanlage, wozu auch die Satschüssel gehört, untersagen, nicht aber das Aufstellen einer Satschüssel. Bleibt natürlich die Frage, ob das durch die aufgestellte Satschüssel veränderte Aussehen des Wohnobjektes in irgendeiner Form den Wert des Objekts beeinträchtigt wird ...
     
  7. plam

    plam Senior Member

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    AW: Recht auf Satschüssel?

    Genau deshalb hat die ARD und das ZDF ja nun den harten Schnitt vereinbart, denn wenn man sich einer solchen Regelung verpflichtet, läuft in Deutschland in 200 Jahren noch analoges Fernsehen. Offensichtlich hat man, wenn auch viel zu spät, erkannt, dass man den Großteil der Leute nur zum Umrüsten bewegen kann, wenn man das analoge Signal einfach abschaltet. Gut zureden und bewegliche Fristen setzen bringt ja offensichtlich nichts, denn "Mutti" und "Vati" sehen keinen Anlass etwas zu ändern, solange sie noch ein Bild haben. Wenn man dann noch sagt, dass es Analog gibt, solange 30-40 % noch analog gucken, wird man auch niemals unter diesen Prozentsatz kommen, denn genau diese Leute verfahren nach dem soeben geschilderten Prinzip: "Wozu etwas ändern?".

    Der Termin von ARD und ZDF steht daher fest und ist auf den 31.12.10 datiert. Also nix mehr mit 3 Jahren...

    Habe ich ja auch gedacht, aber offensichtlich reicht diese Anlage in meinem Falle wirklich nicht mehr aus: Sowohl Dreambox als auch Dbox finden nur einige französische und spanische Sender, sowie arte, phönix, eins extra, eins festival und eins plus. Das wars dann aber auch schon mit der digitalen Vielfalt.
     
  8. emtewe

    emtewe Lexikon

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    AW: Recht auf Satschüssel?

    Ich überlege nur mal, also bitte nicht falsch verstehen:
    Was wäre denn wenn heute eine aktuelle analoge Anlage kaputt gehen würde, so eine Anlage ist ja sicher sehr empfindlich?
    Der Fachbetrieb würde heute doch wohl kaum eine analoge Anlage reparieren, oder? Die würden bei der Gelegenheit doch sicher auf digital umrüsten, oder?
    Tja, wie gesagt, ist ja nur eine rein hypothetische Überlegeung...
     
  9. göttingencity

    göttingencity Gold Member

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    AW: Recht auf Satschüssel?

    Ich habe mir ohne Genehmigung einfach eine Selfsat ans Fenster geklemmt. Optisch beeinträchtigen kann man dieses Haus (sehr alt und teilweise kaputt) eh nicht mehr, ich habe durch die Fensterhalterung und einer Fensterdurchführung nicht in die Bausubstanz eingegriffen und die Schüssel zeigt zum Hintereingang raus.

    Ich muss aber auch dazu sagen, dass der Vermieter bei Problemen (rauschender analoger Kabelanschluss, digitaler Empfang gar nicht mehr möglich, Wasserschäden in einigen Wohnungen im Haus, usw. ...) sich nicht richtig darum kümmert und immer nur leere Versprechungen macht. Er will immer nur seine Rechte, aber nicht seine Pflichten kennen. Mit der Aufstellung der Schüssel drehe ich jetzt einfach mal den Spieß um! :)

    Mal sehen, bisher hat er sich bezüglich der Aufstellung der Schüssel noch nicht bei mir gemeldet. Es wäre mir aber aus den oben genannten Gründen aber auch ziemlich egal. Schlimmstensfalls würde die Sache eh nur irgendwann vor Gericht landen und dann müsste man eh erstmal sehen, wie der zuständige Richter entscheidet. Aber auch wenn er vor Gericht gewinnen sollte, bis dahin wohne ich eh nicht mehr.

    Gruß,

    Meik