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ISH - Selbstzahlergebüher - Dürfen die das?

Dieses Thema im Forum "Digital TV über Kabel (DVB-C)" wurde erstellt von barnabeus, 17. August 2005.

  1. barnabeus

    barnabeus Junior Member

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    Hallo,

    habe gerade meine August Rechnung erhalten und staune nicht schlecht.

    ISH erlaubt sich mal eben 1,50 € Selbstzahlergebühr zu berechnen.

    Haben die nen Schaden? Man kann seine Kunden doch nicht zur Lastschrift zwingen. Ich überweise meine Rechnungen lieber selbst und bis jetzt hat noch kein Unternehmen von mir eine solche Gebühr verlangt.

    Dürfen die das wirklich? Ich kann mir das nicht vorstellen.
    Hat hier zufällig jemand Erfahrung?

    Vielen Dank

    Gruß Barny
     
  2. Jmittelst

    Jmittelst Gold Member

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    AW: ISH - Selbstzahlergebüher - Dürfen die das?

    Nimmt die Telekom dafür nicht auch extra? Mir war so, das mal gelesen zu haben.
    cu
    Jens
     
  3. markus1984

    markus1984 Talk-König

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    AW: ISH - Selbstzahlergebüher - Dürfen die das?

    Ja, muss auch immer 1,32€ bei T-Mobile monatlich zahlen weil ichs überweise.
     
  4. mischobo

    mischobo Lexikon

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    AW: ISH - Selbstzahlergebüher - Dürfen die das?

    ... wie jedes Unternehmen darf auch ish den Mehraufwand (Überwachung des Geldeingangs) für Überweisungen den Kunden in Rechnung stellen.
    Ich verstehe überhaupt nicht, warum so viele ihre Rechnungen noch per Überweisung bezahlen. Das ist altmodisch und i.d.R. zahlt man bei den meisten Banken für den Buchungsposten "Überweisung" mehr als für eine Lastschrift. Außerdem gibt es nichts sichereres als die Lastschrift, denn im Gegensatz zur Überweisung kann man der Belastung innerhalb von 6 Wochen (im Einzellfall auch länger) widersprechen. Dazu reicht ein formloser Auftrag an die Bank. Dabei entstehen keine Kosten für den Kunden.
    Wurde bei einer Überweisung der Betrag auf dem Empfängerkonto gutgeschrieben, kann man nichts mehr zurückholen ...
     
  5. barnabeus

    barnabeus Junior Member

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    AW: ISH - Selbstzahlergebüher - Dürfen die das?

    Ich finde alleine die Art schon sehr unpassend.
    Einfach die Rechnung zu erhöhen, ohne Begleitschreiben, gesonderten Hinweis, etc.

    Ich habe einen Vertrag mit ISH, beziehe eine Dienstleisung und zahle monatlich dafür. Ist soweit alles ok.
    Aber welchen grösseren Aufwand wollen die denn berechnen?
    Ich überweise die Rechnung mit Angabe der Rechnungsnummern via Online-Banking. Zahlungseingänge werden doch automatisch verbucht, nur bei Unstimmigkeiten muss da jemdand eingreifen, das trifft aber auch bei Rücklastschriften zu.....

    Ob ich meine Bankverbindung einem Unternehmen überlasse oder nicht, ist immer noch meine Angelegenheit. Es hat Vor- aber auch Nachteile eine Einzugsermächtigung zu erteilen.
    Beispiel: Der Anbieter ändert seine AGB, hier kann zwar widersprochen werden, aber die Rechnung wird trotzdem erst einmal abgebucht, holt man sein Geld wieder zurück ist das zwar bei der Bank kostenlos, das stimmt. Aber das Unternehmen fordert eine Rücklastschriftgebühr mit der nächsten Rechnung, das ist sicher. Ich kann mit meiner Überweisung die Zahlung steuern. Ist ein Betrag strittig, wird er eben nicht bezahlt. Ist z.B. bei der Telekom praktisch. Die rechnen ja auch für andere ab. Einfach Telekom-Anteil bezahlt und der Anschluss kann schon mal nicht gesperrt werden......

    Ich empfinde diese Gebühr eben als Abzocke. Sie soll den Kunden doch nur dazu zwingen eine Einzugsermächtigung zu erteilen. Und so einen Vertrag habe ich nicht mit der Firma ISH geschlossen!

    Gruß Barny
     
  6. hopper

    hopper Lexikon

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    AW: ISH - Selbstzahlergebüher - Dürfen die das?

    Ist unzulässig!

    ISH darf bei den Bankeinzugskunden den Preis um 1,50 EUR senken. Ansonsten könnte ja ISH einfach den Aufwand mit 100 EUR angeben.
     
  7. Fireborg

    Fireborg Silber Member

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    AW: ISH - Selbstzahlergebüher - Dürfen die das?

    Würde auf selbe rauskommen, oder nicht? Sicher das dies unzulässig ist? Quelle?
     
  8. hopper

    hopper Lexikon

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    AW: ISH - Selbstzahlergebüher - Dürfen die das?

    Nein. Das andere entspräche einer Preiserhöhung.
     
  9. Sebastian2

    Sebastian2 Guest

    AW: ISH - Selbstzahlergebüher - Dürfen die das?

    bei KDG steht es in den agb. wir zahlen auch extra.
     
  10. hopper

    hopper Lexikon

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    AW: ISH - Selbstzahlergebüher - Dürfen die das?

    Bei Kabel BW steht das auch drin. Früher war das nicht der Fall und ohne Ankündigung einer Preiserhöhung war die Einführung unzulässig gewesen. Doch wo klein Kläger, da kein Richter.