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Zutrittsrecht für Kabelbetreiber?

Dieses Thema im Forum "Digital TV über Kabel (DVB-C)" wurde erstellt von edvsklave2002, 7. Dezember 2006.

  1. edvsklave2002

    edvsklave2002 Junior Member

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    Hallo,
    seit 2033 betreiben wir unseren TV-Konsum per Sat.
    Vorher hatten wir einen Kabelanschluss, der nach der Kündigung auch verplompt wurde.
    Gestern stand plötzlich ein Mensch vor der Tür, der meinte er müsse die Verplombung unseres Kabelanschlusses überprüfen, und ehe wir genau nachfragen konnten erwähnte er sofort das wir dazu verpflichtet seien, ihm Zutritt zu gewähren.
    Es handelt sich hier um unsere eigenes Haus und unser eigenes Grundstück.
    Da er mir sofort Quer gekommen ist, habe ich ihn natürlich aufgefordert, sofort unser Grundstück zu verlassen.
    Heute rief er dann bei uns an und sagte, wir hätten die Pflicht, Mitarbeitern der Kabelgesellschaft Zutritt zu gewähren, wenn ich es nicht machen würde, müsse man davon ausgehen, dass wir das Kabel missbräuchlich nutzen würden, und er weiter Massnahmen einleiten würde.
    Wo sind wir eigendlich hingelangt??
    Es kann doch nicht sein, dass ich hier ein lebenslanges Zutrittsrecht gewähren muss?!!
    Was soll das unverschämte Getue:wüt:
     
  2. mischobo

    mischobo Lexikon

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    AW: Zutrittsrecht für Kabelbetreiber?

    @edvsklave2002

    ... wenn es im Haus einen Übergabepunkt des Kabelnetzbetreibers gibt, denn ist Mitarbeitern des Kabelnetzebtreibers, die sich natürlich als solche Ausweisen müssen, der Zutritt zu gewähren. Der Kabelnetzbetreiber hat die gleichen Rechte wie z.B. Strom-, Gas-, Wasserversorger. Allerdings sollten die Mitarbeiter vorher einen Termin vereinbaren. Kommen die unangemeldet, mußt du sie nicht ins Haus lassen. Wird der Zugang grundsätzlich verweigert, kann der Kabelnetzbetreiber um Amtshilfe der Polizei bitten.
    Willst Du grundsätzlich verhindern, kannst Du den Kabelnetzbetreiber beauftragen, den Hausübergabepunkt zu entfernen. Die Kosten dafür hat der zu tragen, der den Auftrag erteilt hat. ...

    Allerdings kann ich es persönlich nicht nachvollziehen, warum dem Mitarbeiter des Kabelnetzbetreibers nicht einfach die Verplombung am HüP überprüfen lässt, dann ist das Thema für die nächste Zeit doch erledigt. ...
     
  3. stefan18

    stefan18 Senior Member

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    AW: Zutrittsrecht für Kabelbetreiber?

    Ja die selben rechte,solange man kunde beim strom gas,wasser oder Kabelunternehmen ist.
    Wenn mit diesen Unternehmen kein Vertragsverhältnis besteht haben sie auch keinerlei zutrittsrecht.
    Außer um deren Eigentum auf eigene Kosten zu entfernen.
    Wie du darauf kommst das ich als Hausbesitzer dafür zahlen soll,das ein Unternehmen ihr eigentum aus meinem Haus entfernt ist mir echt ein Rätsel.
     
  4. HarryPotter

    HarryPotter Wasserfall

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    AW: Zutrittsrecht für Kabelbetreiber?

    Der Typ ist nix anderes als eine Zivilperson und hat erstmal überhaupt kein Zutrittsrecht.

    Das man den Leuten von Gas, Wasser etc. den Zutritt gewähren muss, liegt daran, dass das auch vertraglich vereinbart ist. Sonst dürfte ich die genauso im Regen stehen lassen wie den o.g. Mitarbeiter.

    Wenn ihr euch hingegen nichts vorzuwerfen hat, lasst ihn rein und seit nach 2 min. froh das er endlilch weg ist und Ruhe herrscht.
     
  5. Kodak

    Kodak Junior Member

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    AW: Zutrittsrecht für Kabelbetreiber?

    wo ist das Problem.. reinlassen die Verblombung zeigen. Die Sache ist in 5 min erledigt und du hast die nächsten 7oder 8 jahre ruhe. oder hast du was zu verbergen??
     
  6. edvsklave2002

    edvsklave2002 Junior Member

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    AW: Zutrittsrecht für Kabelbetreiber?

    Ich habe gar nichts zu verbergen.
    Er ist halt dementsprechend unverschämt rübergekommen.
    Ich habe keinen Vertrag mehr mit dem Kabelbetreiber.
    Entweder sie bauen den kleinen Kasten auf eigene Kosten bei uns ab, oder verzichten auf weitere Kontrollen.
    In dem Kellerraum befinden sich unsere Server etc.
    Da hat absolut kein Fremder was drin zu suchen.
    Ich werde NIEMANDEN, mit dem ich keinerlei Vertragsverhältnisse habe auch nur einen Deut von Zutrittsrechten in meinem Wohnhaus gewähren.
    Schon gar nicht ohne Termin oder so einem arogantem Schnösel.
    Vielleicht war ich zu lange in den Staaten.
    Dort wurde das Recht auf Eigentum ganz anders ausgelegt.
    Wenn sich dort ein Fremder auf Dein Grundstück verirrt.... da gab es schon Mittel und Wege, Dieses dauerhaft zu unterbinden.
    Genauso unverschämt tritt die GEZ auf. Der Schornsteinfeger turnt auch schon ungefragt auf meinem Dach herum.....
     
    Zuletzt bearbeitet: 7. Dezember 2006
  7. LHB

    LHB Institution

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    AW: Zutrittsrecht für Kabelbetreiber?

    wie lange hab ich im koma gelegen ? :confused: ;)
     
  8. mischobo

    mischobo Lexikon

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    AW: Zutrittsrecht für Kabelbetreiber?

    @edvsklave2002

    ... du kannst auf eine Terminabsprache bestehen. Wenn der Mitarbeiter des Kabelnetzbetreibers unangemeldet kommt, muß er damit rechnen, dass er umsonst kommt.
    Das ist immer noch besser, als Amtshilfe durch die Polizei, denn wenn die Nachbarschaft sieht, dass die Polizei vor deiner Tür steht hinterlässt das nicht unbedingt einen guten Eindruck.
    Der Hausübergabepunkt ist Eigentum des Kabelnetzbetreiber und dem Kabelnetzbetreiber stehen Mittel und Wege zur Verfügung, den Zugang zu seinem Eigentum notfalls zu erzwingen.
    Du kannst das dauerhaft verhindern, in dem du den Kabelanschluß deines Hauses vom Kabelnetzbetreiber zurückbauen lässt. Da du dies beauftragst, mußt du für die entstehenden Kosten aufkommen.
    Alle paar Jahre mal einen Mitarbeiter nach Terminabsprache den Zugang zum Hausübergabepunkt zu gewähren ist da erheblich preiswerter ...
     
  9. stefan18

    stefan18 Senior Member

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    AW: Zutrittsrecht für Kabelbetreiber?

    Vollkommen ok,aber das Haus ist eigentum des Hausbesitzers und daher überwiegen eindeutig die rechte des Hausbesitzers.

    Wie gesagt natürlcih kann der Kabelanbiter sein Eigentum zurückfordern,aber wenn ihm dadurch Kosten enstehen muss er diese selber tragen bzw die sachen halt so installieren das ihm keine kosten durch den abbau enstehen.
     
  10. edvsklave2002

    edvsklave2002 Junior Member

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    AW: Zutrittsrecht für Kabelbetreiber?

    Upss...... :eek: 2003 natürlich. Du kannst beruhigt weiterschlafen:D

    Aber Der war echt gut!