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Urteil gegen Youtube: Gema-Sperrtafeln rechtswidrig

Dieses Thema im Forum "DF-Newsfeed" wurde erstellt von DF-Newsteam, 12. Mai 2015.

  1. DF-Newsteam

    DF-Newsteam Moderator Mitarbeiter

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    Das Oberlandesgericht München hat erneut die Rechtswidrigkeit der Gema-Sperrtafeln auf Youtube bestätigt. Die Tafeln seien für den Nutzer irreführend und würden die öffentliche Meinung einseitig zu Lasten der Gema beeinflussen.

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  2. Andre444

    Andre444 Wasserfall Premium

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    AW: Urteil gegen Youtube: Gema-Sperrtafeln rechtswidrig

    YouTube soll mit dieser Hinweistafel die GEMA in ein negatives Licht rücken.
    Oh man wenn ich so was lese, dann kann ich nur die Stirn runzeln, um die GEMA in ein negatives Licht zu rücken, braucht es kein YouTube, das hat die GEMA in den letzten Jahren schon selbst ganz gut hinbekomme. Warum sollte YouTube diese Hinweistafel nicht anzeigen, wenn es doch so ist, was diese Hinweistafel anzeigt.
    YouTube sichert sich damit doch nur ab, um den Ärger mit der GEMA aus dem Weg zu gehen.
    Ich finde es sowieso lächerlich, das die Musikfutzis die sich an die GEMA gehäftet haben immer noch für die Titel Geld kassieren, die sie mal vor 20 oder 40 Jahren gesungen haben. Wir werden doch für unsere Arbeit, die wir vor 20 Jahren mal gemacht haben auch nicht immer und immer wieder aufs neue bezahlt.
    Mal abgesehen davon, das es sowas wie die GEMA nur hier in Deutschland gibt, ist das schon lächerlich, was die GEMA alles so vom Stapel läßt.
     
  3. Gorcon

    Gorcon Kanzler Premium

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    AW: Urteil gegen Youtube: Gema-Sperrtafeln rechtswidrig

    Die Aktion geht sowiso nach hinten los. dann gibts eben eine andere Tafel und jeder weiß das die Gema dahinter steckt.
     
  4. DrHolzmichl

    DrHolzmichl Talk-König

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    AW: Urteil gegen Youtube: Gema-Sperrtafeln rechtswidrig

    Ich bin kein Freund dieser deutschen GEMA. Aber was Youtube sich da seit Jahren leistet ist mehr als dreist. Denn da sind Abermillionen PRIVATVIDEOS(!) aus aller Welt auf Youtube, die nebenbei zufällig mit Hintergrundmusik untermalt sind. Youtube könnte den TON (!) blockieren. So eine Routine gibt es international. Aber erkennt ein Bot automatisch GEMA-fragliche Musik im Audio, wird für Deutschland DAS GANZE VIDEO gesperrt, obwohl es sich NICHT um ein Musikvideo handelt! Dieser Schwachsinn, der NUR Deutschland betrifft, die Zensur internationaler Privatvideos NUR in Deutschland, muss ENDLICH aufhören! Hoffe, jetzt ist bald Schluss damit!

    Gruß Holz ;)
     
    Zuletzt bearbeitet: 12. Mai 2015
  5. Fragensteller

    Fragensteller Wasserfall

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    AW: Urteil gegen Youtube: Gema-Sperrtafeln rechtswidrig

    Wir richtig es ist, dass die GEMA die unrichtige Aussage verbieten lässt, zeigt Dein Posting, da auch Du darauf reingefallen bist.

    Die GEMA kann die Rechteeinräumung gar nicht verweigern, da sie zum Lizenzieren als Verwertungsgesellschaft zu angemessenen Konditionen verpflichtet ist. Wenn einem der von der GEMA aufgerufene Tarif nicht passt, kann man den gemäß Tarif fälligen Betrag, den andere Plattformen übrigens bereits zahlen, auch hinterlegen und die Angemessenheit der Vergütung beim Patentamt überprüfen lassen. Leider hat Youtube gar kein Interesse eine angemessene Vergütung zu zahlen.

    Die Tafel müsste also heißen: "Dieses Video ist in Deutschland leider nicht verfügbar, da es möglicherweise Musik enthält, für die Youtube nicht bereit ist, eine angemessene Vergütung an die GEMA und damit die Musikurheber zu zahlen. Ätsch, und das tut uns auch nicht leid."

    Aber was solls, Feuer frei für einen weiteren GEMA-Bashing-Thread. Ich fasse schon mal zusammen:

    - GEMA zockt Kindergärten ab.
    - GEMA zockt Diskotheken ab.
    - Die GEMA sorgt dafür, dass Künstler keine Werbeplattform haben und die wollen auch gar nix verdienen.
    To be continued.
     
    Zuletzt bearbeitet: 12. Mai 2015
  6. globalsky

    globalsky Talk-König

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    AW: Urteil gegen Youtube: Gema-Sperrtafeln rechtswidrig

    Merkwürdigerweise schafft es aber YouTube in allen Ländern der Welt (außer vielleicht Nordkorea und China), entsprechende Vergütungen für die Rechteverwerter zur Verfügung zu stellen; dabei sind auch die großen Musikmärkte USA und Großbritannien. Nur in Deutschland schießen die Verwertungsgesellschaften wieder übers Ziel hinaus (wie das übrigens auch fürs Musikfernsehen gilt, weshalb es hierzulande nur eine sehr überschaubare Anzahl an Sendern gibt; im Vergleich dazu schaue man sich das Angebot in Großbritannien und den USA an) und wollen Vergütungen, die selbst das große YouTube nicht refinanzieren kann. Da stellt sich für mich schon die Frage, wer hier an einer Einigung interessiert ist und wer nicht...
     
  7. Fragensteller

    Fragensteller Wasserfall

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    AW: Urteil gegen Youtube: Gema-Sperrtafeln rechtswidrig

    Es ist in der Tat merkwürdig, dass Youtube dies - anders als andere Branchenteilnehmer in Deutschland - nicht hinkriegt. Frag mal bei Youtube nach warum?
     
  8. DrHolzmichl

    DrHolzmichl Talk-König

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    AW: Urteil gegen Youtube: Gema-Sperrtafeln rechtswidrig

    Ich meine mal gelesen zu haben dass die Gema pro Video einen gewissen Centbetrag von Youtube fordert.
    Bei Abermillionen Videos, was soll da in der Summe bei raus kommen?
    Das wäre in etwa so, als würde ich im Monat Millionen von Telefonaten führen, aber mein Anbieter bietet mir keine Flatrate an sondern lässt mich im vergünstigten Minutentakt bezahlen.

    Gruß Holz ;)
     
  9. Hugo Armani

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    AW: Urteil gegen Youtube: Gema-Sperrtafeln rechtswidrig

    Tja, an wem mag es wohl liegen, wenn dieses Problem nur in Deutschland besteht???
     
  10. Fragensteller

    Fragensteller Wasserfall

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    Zuletzt bearbeitet: 12. Mai 2015