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BLM will gegen Aufhebung des UFC-Verbots in Berufung gehen

Dieses Thema im Forum "DF-Newsfeed" wurde erstellt von DF-Newsteam, 9. Januar 2015.

  1. DF-Newsteam

    DF-Newsteam Moderator Mitarbeiter

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    Die BLM wird gegen die Aufhebung des TV-Verbots für UFC vor dem Bundesverwaltungsgericht in Berufung gehen. Dies teilte die Medienanstalt gegenüber DIGITAL FERNSEHEN mit.

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  2. LordMystery

    LordMystery Talk-König

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    AW: BLM will gegen Aufhebung des UFC-Verbots in Berufung gehen

    Weg damit !
     
  3. kyagi

    kyagi Board Ikone

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    AW: BLM will gegen Aufhebung des UFC-Verbots in Berufung gehen

    BLM oder UFC?
     
  4. Futuremann

    Futuremann Silber Member Premium

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    Dann sollte auch Wrestling verboten werden.
     
  5. Flash_83

    Flash_83 Senior Member

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    AW: BLM will gegen Aufhebung des UFC-Verbots in Berufung gehen

    Das Wrestling nur Show ist sollte aber klar sein.
    Dann sollte er Boxen mit UFC verschwinden wenn man so argumentieren will.
     
  6. Force

    Force Talk-König

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    Diese bayerische Anstalt meint sich wohl über alles stellen zu können!

    Hoffe die UFC verklagt die auf Schadensersatz für viele Jahre entgangene Fernsehgelder.

    Wem es nicht gefällt, der schaut es einfach nicht, aber die volljährigen Fans und Interessenten rechtswidrig daran hindern zu wollen ist mal wieder typisch deutsch/bayerisch.

    Ein Bundesland in dem ich nicht mal lebe kann mir verwähren MMA Kämpfe im Fernsehen zu sehen. Wenn es nicht so traurig wäre könnte man drüber lachen...
     
  7. Wambologe

    Wambologe Board Ikone

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    AW: BLM will gegen Aufhebung des UFC-Verbots in Berufung gehen

    Auch wenn das immer wieder falsch berichtet wird. Die BLM kann dir allenfalls verwehren, MMA Kämpfe bei Sendern zu sehen, die ihre Zulassung in Bayern haben. Denn nur für diese Länder ist die BLM zuständig und nur für diese Sender gilt die BLM auf Grundlage der bayerischen Verfassung als Veranstalter.

    UFC hätte seit jeher beispielsweise bei RTL Nitro laufen können, das seine Lizenz nicht aus Bayern hat und daher nicht erst bei seiner Landesmedienanstalt (der NLM) eine Genehmigung für die Ausstrahlung seiner Sendungen einholen muss. Ähnliches gilt für Eurosport. Nachdem der Sender seine Lizenz in Frankreich geholt hat, wäre es für den Sender egal, ob es ein (theoretisches) Ausstrahlungsverbot in Deutschland gibt.

    Zuvor wird man die Entscheidung vom Bundesverwaltungsgericht in Leipzig abwarten, ob die UFC (bzw. Zuffa) überhaupt klagen durfte - was der bayerische Verwaltungsgerichtshof und das Verwaltungsgericht München bejaht hatten. Die BLM argumentiert ja, dass ja nur Sport1 der Betroffene ist. Immerhin hatte ja speziell Sport1 keine Genehmigung für das Format bekommen bzw. die Genehmigung für Sport1 wurde zurückgezogen (Was nochmal zeigt: es gibt kein generelles deutschlandweites Ausstrahlungsverbot). Die Gerichte waren dagegen, wie erwähnt, bisher der Ansicht, dass auch Zuffa klagen dürfte obwohl sich der Bescheid gegen Sport1 richtete, weil sie davon über Umwegen betroffen ist und ihr Produkt durch die Entscheidung schwerer vermarkten kann.
     
    Zuletzt bearbeitet: 10. Januar 2015
  8. Force

    Force Talk-König

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    AW: BLM will gegen Aufhebung des UFC-Verbots in Berufung gehen


    Selbst wenn RTL Nitro und Eurosport das zeigen dürften, würden sie die Rechte vermutlich nur für einen Appel und ein Ei nehmen - wenn überhaupt!

    Das negative Echo durch empörte Eltern und Pädagogen, dass der Sender etwas zeigt was die BLM verbietet würde das Image des Senders vollständig zerstören.

    Sollte das UFC-Verbot wirklich aufgehoben werden, kann jeder Sender darum bieten und bei Beschwerden auf das Urteil verweisen!

    Zuffa/UFC bekommt an Kohle was es auch verdient hat und der Sender ist fein raus.


    Durch die Berufung der BLM ist jetzt wieder Stillstand in der Sache.:eek:


    Dass man sich als Anstalt so wichtig nehmen muss... :rolleyes:
     
  9. Wambologe

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    AW: BLM will gegen Aufhebung des UFC-Verbots in Berufung gehen

    Nix dürften. Sie dürfen. Sport1 wurde die Genehmigung für die Programme generell entzogen. Das kann nur die BLM, andere Landesmedienanstalten haben aufgrund anderer Gesetzeslage nicht diese (theoretische) Möglichkeit. Die können nur einzelne Ausgaben beanstanden, wenn sie erst einmal gesendet worden sind. Wie wirkungsvoll dieses Verfahren ist, zeigten die Landesmedienanstalten bei der SKL-Show, die mehrmals bei Das Vierte ausgestrahlt und beanstandet wurde. Gleichzeitig bringt dieser Umstand zukünftigen TV-Partnern nicht viel, wenn ein Gericht verneint, dass die UFC grundsätzlich nicht sendefähig ist. Einzelne Ausgaben können weiterhin beanstandet werden und theoretisch Probleme bereiten.

    Das ist wie gesagt auch die Argumentation der BLM, wieso die Zuffa ihrer Ansicht nach gar nicht klagen dürfte. Und bei Eurosport kommt, wie ebenfalls gesagt, hinzu, dass die französische Medienaufsicht für den Sender tätig ist und der Sender sich an die französischen Gesetze halten muss, nicht an die deutschen.

    Ich glaube kaum, dass eine Reaktion von Eltern oder Pädagogen von einer Entscheidung der BLM abhängig ist. Wir sind nicht in den USA. Eltern beschweren sich allenfalls, wenn sie es selbst sehen und Pädagogen dürften sich vorher ein Bild machen und dann entscheiden. Und sich dann ggf. Programme aussprechen, die auch gesendet werden dürfen. Gibt ja auch genug Kritik gegen den Teletubbies oder die Super Nanny, beides Formate, die nie von der BLM oder anderen Anstalten verboten wurden. (Die BLM könnte das in dem Fall auch gar nicht).

    Es gibt auch abseits der BLM kritische Aussagen gegenüber UFC, zum Beispiel hatte auch die Kommission für Jugendmedienschutz vor der BLM-Entscheidung einzelne Sendungen beanstandet und sich generell kritisch geäußerst, es aber für rechtlich okay gehalten, das nach 23 Uhr zu senden. Die hätte aber in der Tat die Möglichkeit ein deutschlandweites Verbot durchsetzen können - sofern die im Jugendmedienstaatsvertrag genannten Anforderungen erfüllt werden. Die KJM sah die aber nicht gegeben, weshalb sie eine Ausstrahlung nach 23 Uhr für okay gehalten hat.

    Letztlich hatte die BLM ja erst die ursprünglich erteilte (!) Genehmigung zurückgezogen, nachdem die Kritik generell lauter wurde, unter anderem auch in der Presse (die für Eltern sicher relevanter ist). Das war für die BLM ja auch sowas wie Trick17, nachdem die gemerkt haben, dass sie mit normalen, allgemeingültigen Methoden nicht weiterkommen.

    Und letztlich, um auf die Eltern-Frage zurückzukommen: Alle Eltern, die ihre Kids um 23 Uhr noch fernsehen lassen, werden sich bestimmt nicht hinterher über die gezeigten Inhalte beschweren. Gleichwohl gibt es ja aber auch durchaus Stellen, die UFC nicht direkt verteufeln, siehe FSF (die die KJM ausstechen kann) oder auch die FSK, die ja weiterhin DVDs freigab und -gibt.

    Ich halte persönlich nicht viel von der Entscheidung der BLM. Aber grundsätzlich ist das ja Aufgabe der Landesmedienanstalt, sich wichtig zu nehmen und auf die Einhaltung der Gesetze zu pochen*. Aber das ist ja meiner Meinung nach der eigentliche Skandal bei dem ganzen Thema: Die BLM nimmt sich ja nur bei diesem Thema so wichtig und geht durch alle Instanzen geht, während sie andererseits gerne einmal Bußgeldfristen verschläft, die gegen Verstöße der Call-In-Regeln verhängt worden sind.

    (* damit meine ich nicht im speziellen, ob UFC rechtmäßig ist.. sondern die allgemeine Rechtsauffassung der BLM und ggf. Klärung vor Gericht)
     
    Zuletzt bearbeitet: 10. Januar 2015
  10. Solmyr

    Solmyr Guest

    AW: BLM will gegen Aufhebung des UFC-Verbots in Berufung gehen

    Hoffentlich scheitert die BLM. Ich bin auch kein Fan von solchen Kampfsportarten. Aber wer sowas nicht sehen will, muss ja nicht einschalten.