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Klage gegen Primacom

Dieses Thema im Forum "DF-Newsfeed" wurde erstellt von DF-Newsteam, 5. November 2014.

  1. DF-Newsteam

    DF-Newsteam Moderator Mitarbeiter

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    Wegen verbraucherschutzwidriger Praktiken und irreführender Werbung wurde der Kabelnetzbetreiber Primacom von der Verbraucherzentrale Sachsen verklagt. Eine vorherige Abmahnung gegen das Unternehmen war erfolglos geblieben.

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  2. kromvel93

    kromvel93 Junior Member

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    AW: Klage gegen Primacom

    Was ist mit Premium HD bei Kabel Deutschland? Das müsste demzufolge doch auch nicht erlaubt sein...
     
  3. brixmaster

    brixmaster MörderRadiator

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    AW: Klage gegen Primacom

    Um das Kleingedruckte zu lesen, musst man immer noch extra klicken, damit dieses aufklappt; ergo wünschte ich mir eine verbindlich
    gesetzliche Regelung das alle Firmen verpflichtet sind, relevante Vertrags und AGB Bestandteile im Angebotstext in gut lesbarer Schrift anzubringen.

    Bei aktuellen Verträgen dürfen Zusatzleistungen nur noch optional anklickbar sein.
    Zudem gibt es kein kostenfreies 2 Monats PayTV Paket mehr.
     
    Zuletzt bearbeitet: 5. November 2014
  4. Hugo Armani

    Hugo Armani Board Ikone

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    AW: Klage gegen Primacom

    Warum nur Primacom?
    Kabel Deutschland sollten direkt mit verklagen, die behaupten immer noch das man bei ihnen eine Internetflatrate bekommt.
     
  5. Gast 144780

    Gast 144780 Guest

    AW: Klage gegen Primacom

    Na irgend wo muss man ja mal anfangen. Gelle? Irgend einer zieht dann halt mal die A-Karte des zuerst Erwischten....
    Und was andere Anbieter betrifft, wo kein Kläger, da kein.... (vorerst zumindestens)
     
  6. spocky83

    spocky83 Platin Member

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    AW: Klage gegen Primacom

    Könnte eng werden, denn eine Flatrate ist das trotz Drosselung ja immer noch. Sofern die AGB korrekt formuliert sind, könnte das durchaus rechtmäßig sein. Bis dato war die argumentative Krücke der Gerichte ja in diesem Bereich, dass die Drosselung den Anschluss nur noch eingeschränkt nutzbar mache, da ging es aber um 384kbit/s. Bei 2MBit/s kann man allerdings durchaus argumentieren, dass der Anschluss noch im wesentlichen benutzbar und praktikabel ist.

    Rechtsempfinden und Recht sind eben nach wie vor zwei verschiedene Stiefel.
     
  7. linux-tv

    linux-tv Gold Member

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    AW: Klage gegen Primacom

    Was drosselt denn Kabel Deutschland?
     
  8. spocky83

    spocky83 Platin Member

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    AW: Klage gegen Primacom

    Filesharing und One Click Hoster bei Überschreitung von 10GB/Tag.
     
  9. Gorcon

    Gorcon Kanzler Premium

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    AW: Klage gegen Primacom

    10Gbyte pro Tag, dann brauchen die aber auch keine 100Mbit/s Angebote mehr machen dann würden 16 Mbit/s vollkommen reichen!
     
  10. spocky83

    spocky83 Platin Member

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    AW: Klage gegen Primacom

    Ich hab mich nicht wertend dazu geäußert, auch wenn ich durchaus der Meinung bin, dass 10GB pro Tag NUR Filesharing und OCH schon eine Menge Holz sind (zumal mal davon ausgehen muss, dass zumindest ein wesentlicher Teil dieser Daten zumindest hinsichtlich des Urheberrechtes zweifelhaften Charakter haben).

    Nichtsdestoweniger geht mir diese ganze Chose langsam aber sich ein wenig auf den Geist - nicht das Unterschieben von Paketen, sondern das Geheule darüber:

    Es tun ja manche so, als ob Primacom und andere, um zum Thema zurück zu kommen, das ganze irgendwo im hintersten Winkel der Website versteckt und man das somit sehr leicht übersehen könnte. Nein, es war bisher immer so, dass all diese Sachen pfeilgrad dort standen und man einfach nur lesen musste, was da steht.

    Im Endeffekt merkt man langsam, dass die Verbraucherzentrale nach dem Motto "gut gemeint, mehr auch nicht" handelt. Jede Änderung der Rechtslage hat die Anbieter sich neue "Gemeinheiten" einfallen lassen.

    Man darf Pakete nicht mehr Voreinstellen? Dann werden halt die Angebotspreise gestaffelt, à la 0€ 1-3 Monate, 10€ 3-6, 20 6-12, 40€ 12-24, usw. Was ist jetzt schlimmer: einmal bei der Bestellung auf "Nö, will ich nicht" klicken oder bei jedem Angebot den durchschnittlichen Monatspreis ausrechnen?

    Krasser wars ja bei den Reisebüros, da merkt man wirklich die Realitätsferne mancher dieser Leute.
    Problem war, dass viele Reisebüros günstige Preise anboten aber oft bei (einzelnen) Kreditkarten horrende Gebühren verlangt haben.

    Was macht man also? Erlässt, dass ein Zahlungsmittel kostenfrei ist. Einmal herzlich gelacht und irgendwas exotisches kostenfrei angeboten. Gesetzgeber kapiert nach einer halben Ewigkeit, dass er verar***t wurde, bessert nach und formuliert nun, dass ein "übliches" Zahlungsmittel kostenfrei sein muss. Reisebüros lachen noch lauter, führen das aus und erheben eine Servicegebühr in gleicher Höhe.

    Fazit: Gesetzgeber steht da wie der letzte Idiot, die lesefaulen Vollkaskogesichter rennen weiterhin gegen jeden noch so offensichtlichen Laternenpfahl und der Dumme ist der, der Lesen kann und sich die meist kostenfreien exotischen Zahlkarten besorgt hat und so von günstigeren Preisen profitieren konnte.
     
    Zuletzt bearbeitet: 6. November 2014