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Gebührenstreit: Kabel Deutschland reicht Klage ein

Dieses Thema im Forum "DF-Newsfeed" wurde erstellt von DF-Newsteam, 30. Juli 2012.

  1. DF-Newsteam

    DF-Newsteam Moderator Mitarbeiter

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    Nachdem die beiden öffentlich-rechtlichen Sender Ende Juni ihre noch bis Ende 2012 laufenden Verträge mit den drei großen Kabelnetzbetreibern gekündigt haben, geht Kabel Deutschland nun in die Offensive und zieht ARD und ZDF vor Gericht.

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  2. paranox

    paranox Gold Member

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    AW: Gebührenstreit: Kabel Deutschland reicht Klage ein

    Die Schlammschlacht hat begonnen. :D
    Fortsetzung folgt.
     
  3. Watt

    Watt Platin Member

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    AW: Gebührenstreit: Kabel Deutschland reicht Klage ein

    Also ich bin heilfroh, daß ich jetzt SAT habe. :cool:
     
  4. »»-MiB-««

    »»-MiB-«« Institution

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    AW: Gebührenstreit: Kabel Deutschland reicht Klage ein

    Seit wann kann man im vorraus klagen ?
    Und wogegen klagen die ?
    Besteht für irgendeinen Sender ein Zwang sich einspeisen zu lassen ?
     
  5. Mangels

    Mangels Board Ikone

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    AW: Gebührenstreit: Kabel Deutschland reicht Klage ein

    Schön - nun müssen die Fakten und Argumente auf den Tisch und nun wollen wir einmal sehen, wer den am Ende Recht bekommt.
    Allerdings sollte die KDG, besonders Herr von Hammerstein, sich in ihrer Begründung für diesen Schritt nicht als "Retter und Kämpfer für die halbe Nation" hinstellen. Das ist eher als scheinheilig anzusehen. Ansonsten ist es zu begrüßen, dass eine der beiden Parteien endlich aus der Deckung kommt und um Rechtsklarheit ersucht.
    Man darf gespannt sein.
     
  6. Doc1

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    AW: Gebührenstreit: Kabel Deutschland reicht Klage ein

    @Watt :Hast rechtzeitig in die Zukunft investiert. :winken:
     
  7. deekey777

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    AW: Gebührenstreit: Kabel Deutschland reicht Klage ein

    Ja, müssen sie.
    Ist sie nicht.
    Was ist los?
    Im welchen einfachen Gesetz, das den Artikel 5 GG konkretisiert, steht das genau? In dem Rundfunkstaatsvertrag steht etwas gaaaaanz anderes.
    Was ist los?
    Was für Kontrahierungszwang? Erstens sind die Kabelnetzbetreiber verpflichtet, die bundesweiten ör Sender und entsprechenden regionalen Sender einzuspeisen und nicht umgekehrt.

    Wenn man ein Gutachten in Auftrag gibt, dann will man, dass die Gutachter zum richtigen Ergebnis kommen, sonst lässt man das gleich.

    Warum im Voraus?
    Sie klagen ja nicht "gegen". Sie wollen eher vom Gericht feststellen lassen, dass die ÖR verpflichet sind, für die Einspeisung Gebühren zu zahlen.
    Es würde mich nicht wundern, dass das Verfahren damit endet, dass für die Must-Carry-Sender keine Gebühr zu zahlen ist, aber für die anderen ör Sender (HD-Sender, Sender ohne regionalen Bezug). Hätten die LMA Eier, so hätten sie längst die Einspeisung "unnötigen" Dritten zum Zweck der Meinungsbildung erzwingen können.
    Lauf KDG schon. Irgendwie verkennt die KDG ihre Position. Sie ist nicht Gott gegebener Dienstleister, wie sie es tut (und wie es manche User gern hier anderen beibringen wollen).
     
    Zuletzt bearbeitet: 30. Juli 2012
  8. j-e-n-s

    j-e-n-s Guest

    Sehr gut. Unitymedia und KabelBW werden garantiert auch noch klagen.
     
  9. Fragensteller

    Fragensteller Wasserfall

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    AW: Gebührenstreit: Kabel Deutschland reicht Klage ein

    Doch, da hat er Recht den Kontrahierungszwang gibt es in der Tat, das steht in § 87 Urhebergesetz in Verbindung mit § 20b UrhG. Danach muss aber der Kabelnetzbetreiber Geld an die Sendeeunternehmen zahlen... Also ein ganz schlechtes Beispiel.
     
  10. Gorcon

    Gorcon Kanzler Premium

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    AW: Gebührenstreit: Kabel Deutschland reicht Klage ein

    Das sie sich nicht mehr so viel Profit einstecken können wie gewohnt.

    Vor Gericht werden sie aber scheitern, da sie überhaupt kein Anrecht auf das Geld haben, wenn doch müssen sie die Kabelgebühren massiv senken.:D