1. Cookies optimieren die Bereitstellung unserer Dienste. Mit der Nutzung unserer Dienste erklärst Du dich damit einverstanden, dass wir Cookies verwenden. Weitere Informationen
    Information ausblenden
  2. Willkommen im Forum von DIGITAL FERNSEHEN - dem führenden Portal für digitales Fernsehen, Medien und Entertainment. Wenn du hier neu bist, schau dich ruhig etwas um und melde dich an, um am Forengeschehen teilnehmen zu können.
    Information ausblenden

Kino.to: Betreiber muss fast fünf Jahre hinter Gitter

Dieses Thema im Forum "DF-Newsfeed" wurde erstellt von DF-Newsteam, 14. Juni 2012.

  1. DF-Newsteam

    DF-Newsteam Moderator Mitarbeiter

    Registriert seit:
    25. Januar 2007
    Beiträge:
    119.538
    Zustimmungen:
    2.130
    Punkte für Erfolge:
    163
    Anzeige
    Im Fall des illegalen Filmportals Kino.to hat das Landgericht Leipzig den Betreiber der Plattform zu einer Haftstrafe von vier Jahren und sechs Monaten verurteilt. Zuvor hatte der 39-Jährige ein Geständnis abgelegt.

    Komplette Nachricht in neuem Fenster öffnen
     
  2. fernsehopa

    fernsehopa Platin Member

    Registriert seit:
    19. Oktober 2010
    Beiträge:
    2.554
    Zustimmungen:
    736
    Punkte für Erfolge:
    123
    Technisches Equipment:
    Sat
    panasonic plasma
    AW: Kino.to: Betreiber muss fast fünf Jahre hinter Gitter

    Das Strafmaß für Kindstötung ist in etwa gleich :eek:
     
  3. AnS66

    AnS66 Board Ikone

    Registriert seit:
    13. März 2007
    Beiträge:
    3.054
    Zustimmungen:
    0
    Punkte für Erfolge:
    46
    AW: Kino.to: Betreiber muss fast fünf Jahre hinter Gitter

    Totaler Quatsch den Du da von dir gibts :eek:
     
  4. FilmFan

    FilmFan Lexikon

    Registriert seit:
    4. April 2002
    Beiträge:
    28.438
    Zustimmungen:
    11.019
    Punkte für Erfolge:
    273
    Technisches Equipment:
    1x VU+ Solo²
    2x Dreambox DM8000
    2x Topfield SRP-2401CI+ mit HD+
    2x Topfield SRP-2410 mit AlphaCrypt
    3x Topfield CRP-2401CI+ mit AlphaCrypt
    1x Topfield TF5200PVRc (R.I.P.)
    2x Nokia d-Box 1 Kabel (R.I.P.)
    AW: Kino.to: Betreiber muss fast fünf Jahre hinter Gitter

    Leider nicht, wenn ich lesen muß, mit welchen (Bewährungs-)Strafen viele Gewalttäter davon kommen. Aber da war dann ja auch nur ein mutmaßlicher Raubkopierer das Opfer.

    Geld regiert halt die Welt.
     
  5. Redfield

    Redfield Talk-König

    Registriert seit:
    21. Juni 2006
    Beiträge:
    6.464
    Zustimmungen:
    16.093
    Punkte für Erfolge:
    273
    AW: Kino.to: Betreiber muss fast fünf Jahre hinter Gitter

    Wenn man ein wenig googelt, dann findet man auf die Schnelle zig Urteile wo das Strafmaß für Totschlag oder Körperverletzung mit Todesfolge weniger als 5 Jahre betrug!
     
  6. AnS66

    AnS66 Board Ikone

    Registriert seit:
    13. März 2007
    Beiträge:
    3.054
    Zustimmungen:
    0
    Punkte für Erfolge:
    46
    AW: Kino.to: Betreiber muss fast fünf Jahre hinter Gitter

    § 212 StGB Totschlag
    (1) Wer einen Menschen tötet, ohne Mörder zu sein, wird als Totschläger mit Freiheitsstrafe nicht unter fünf Jahren bestraft.
    (2) In besonders schweren Fällen ist auf lebenslange Freiheitsstrafe zu erkennen.“

    Damit ist doch wohl alles gesagt, dazu brauche ich nicht googeln.
    Darüberhinaus ist Kindstötung nichtzwangsläufig Totschlag, sondern kann auch sehr wohl Mord sein.
    Also ist die Aussage vom Opa totaler Quatsch.
     
  7. FilmFan

    FilmFan Lexikon

    Registriert seit:
    4. April 2002
    Beiträge:
    28.438
    Zustimmungen:
    11.019
    Punkte für Erfolge:
    273
    Technisches Equipment:
    1x VU+ Solo²
    2x Dreambox DM8000
    2x Topfield SRP-2401CI+ mit HD+
    2x Topfield SRP-2410 mit AlphaCrypt
    3x Topfield CRP-2401CI+ mit AlphaCrypt
    1x Topfield TF5200PVRc (R.I.P.)
    2x Nokia d-Box 1 Kabel (R.I.P.)
    AW: Kino.to: Betreiber muss fast fünf Jahre hinter Gitter

    Du hast die mildernden Umstände wie bei der Tat betrunken oder zugekifft vergessen. :rolleyes:
     
  8. AnS66

    AnS66 Board Ikone

    Registriert seit:
    13. März 2007
    Beiträge:
    3.054
    Zustimmungen:
    0
    Punkte für Erfolge:
    46
    AW: Kino.to: Betreiber muss fast fünf Jahre hinter Gitter


    Nur wenn ich Äpfel mit Birnen vergleiche, wie das hier ja einige tun.
    Nochmal zur Klarstellung, es ging um diese schwachsinnige Aussage:

    Mal losgelöst, davon, das es den Straftatbestand Kindstötung seit 1998 nicht mehr gibt.

    Kindstötung
     
  9. Crom

    Crom Talk-König

    Registriert seit:
    6. Oktober 2010
    Beiträge:
    6.572
    Zustimmungen:
    0
    Punkte für Erfolge:
    46
    AW: Kino.to: Betreiber muss fast fünf Jahre hinter Gitter

    Mildernde Umstände senken die Höchst- aber nicht die Mindeststrafe.
     
  10. Monte

    Monte Talk-König

    Registriert seit:
    23. Juli 2003
    Beiträge:
    5.274
    Zustimmungen:
    1.926
    Punkte für Erfolge:
    163
    AW: Kino.to: Betreiber muss fast fünf Jahre hinter Gitter


    Einfach lesen: Da steht ..."nicht unter fünf Jahren" - das ist also die Mindeststrafe, sprich dieses Strafmaß kann gar nicht unterschritten werden.