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EPG-Streit vor Gericht!

Dieses Thema im Forum "Comag, Silvercrest & Clones" wurde erstellt von Mr.Fantastic, 15. Dezember 2009.

  1. Mr.Fantastic

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    VG Media: EPG-Betreiber müssen für Texte und Bilder der Sender zahlen

    [vo] Berlin - Betreiber von elektronischen Programmführern und -zeitschriften (EPGs) müssen für die Nutzung der von den Sendern bereitgestellten Texte, Bilder, Trailer und Audiosequenzen an die Verwertungsgesellschaft der privaten Sender zahlen.
    [​IMG] EPG-Anbieter, die das von den Sendern erstellte Programmbegleitmaterial nutzen, müssen eine angemessene Vergütung an die Verwertungsgesellschaft Media (VG Media) entrichten. Das hat das Oberlandesgericht Dresden am Dienstag nach Darstellung der VG Media in letzter Instanz rechtskräftig entschieden.

    Damit obsiege die VG Media gegen den Programmführerdienst Tvtv, der einen EPG betreibt und zu diesem Zweck das Programmbegleitmaterial der TV-Sender nutzt. Tvtv und andere Nutzer müssen laut VG Media nun umgehend Lizenzverträge mit der VG Media abschließen.

    Im Einzelnen bestätige das OLG Dresden das vorinstanzliche Urteil des Landgerichts Leipzig vollumfänglich. Eine Revision zum Bundesgerichtshof sei nicht zugelassen worden. Damit sei das Urteil rechtskräftig.

    Eine weitere Auseinandersetzung zwischen der VG Media und dem Verband Deutscher Zeitschriftenverleger (VDZ) mit gleichem Streitgegenstand liegt der VG Media zufolge zur Zeit dem Landgericht Köln zur Entscheidung vor. Die VG Media geht laut eigenen Angaben davon aus, dass sich das LG Köln der rechtskräftigen Entscheidung des OLG Dresden anschließen wird.

    Die VG Media ist eine Verwertungsgesellschaft mit Sitz in Berlin und vertritt laut Unternehmen 37 privaten Fernseh- und 66 privaten Hörfunksendern privater Sendeunternehmen in Deutschland. Zu den von der VG Media vertretenen Sendeunternehmen zählen unter anderem Fernsehsender wie RTL, Sat 1, Pro Sieben, N 24, RTL 2, N-TV, MTV und DSF sowie Radiosender wie Antenne Bayern und Hit Radio FFH.

    Bereits im Mai hatte das Landgericht Leipzig der Verwertungsgesellschaft VG Media Recht gegeben, dass der Programmführerdienst Tvtv keine weiterführenden Programminformationen, unter anderem der Pro Sieben Sat 1 Media AG und von RTL Deutschland, veröffentlichen darf (DIGITAL FERNSEHEN berichtete). Bei dem Urteil handelt es sich um eine Einzelfallentscheidung, wie eine Landgerichtssprecherin gegenüber DIGITAL FERNSEHEN auf Anfrage sagte. Dennoch: "Es sind Richtwerte".

    EPG-Streit: Auswirkungen des Dresden-Urteils auf Gerätehersteller unklar


    [vo] Leipzig - Die Auswirkungen, die das EPG-Urteil des Oberlangsgerichts Dreden auf die Entgerätehersteller hat, ist noch unklar.
    [​IMG] Unklar sind derzeit noch die Auswirkungen des Urteils auf Endgerätehersteller, die beispielsweise einen EPG in Set-Top-Boxen oder Fernsehern anbieten, berichtet das DF-Schwestermagazin DIGITAL INSIDER. Wie eine Sprecherin der VG Media gegenüber dem DI mitteilte, liege die schriftliche Begründung des Urteils noch nicht vor. "Wir haben den Urteilsspruch bisher nur mündlich mitgeteilt bekommen", sagte die Sprecherin auf DI-Anfrage.

    Erst nach dem Studium der schriftlichen Begründung ist absehbar, ob auf Boxen- und Fernsehhersteller neue Gebühren für die Nutzung eines EPG zukommen.

    Das Oberlandesgericht Dresden hat im Streit zwischen der VG Media und der Tvtv GmbH der Verwertungsgesellschaft Recht gegeben. "Betreiber von elektronischen Programmführern und -zeitschriften, sogenannte EPG ('Electronic Program Guide'), die auf dem Computer oder dem Fernseher empfangbar sind, müssen für die Nutzung der von den Sendern bereitgestellten Texte, Bilder, Trailer und Audiosequenzen an die Verwertungsgesellschaft der privaten Sender zahlen", heißt es in einer Pressemitteilung der VG Media vom heutigen Tag (DF berichtete).
     
    Zuletzt bearbeitet: 15. Dezember 2009
  2. Papi2000

    Papi2000 Silber Member

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    AW: EPG-Streit vor Gericht!

    Das waren sicher ziemliche Pfeifen von Verteidiger. EPG als solcher mit rein Text des Programm-Namens und kurzer Inhalt, Erscheinung, Darsteller, Genre gehöhrt heutzutage einfach zum Stand der Technik, und dürfte nicht schützbar sein! Recht des Verbrauchers auf Inhaltstoffe! Sofort in Revision gehen! Etwas anders gelagert sehe ich es, wenn tvtv echt aufbereitete Inhalte mit Coverbildchen und Trailern zusätzlich bereitstellt. Das übersteigt in der Tat den reinen Informationsgehalt, geht Reichtung Multimediapräsentation und ist einen Extraobulus wert, wenn sich das jemand antun möchte. Ich gehöre nicht dazu. Daher fordere ich mein Recht auf Information gesendeter Inhalte Heute und in Zukunft!
     
  3. amsp2

    amsp2 Wasserfall

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    AW: EPG-Streit vor Gericht!

    Einfach die Sender rauswerfen, dann kommen die Sender von selbst wieder angekrochen und dann richtig abkassieren.
     
  4. Mr.Fantastic

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    AW: EPG-Streit vor Gericht!

    m.M. nach müssten die sender den geräteherstellern oder serviceanbietern sogar geld für diese gratis-werbung zahlen. selbst wenn da bildchen usw. enthalten sind.
     
  5. Mr.Fantastic

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    AW: EPG-Streit vor Gericht!

    Gericht: EPG-Anbieter müssen an Sender zahlen

    tvtv.de unterliegt im Streit mit Privatsendern - Lizenzpflicht für EPG-Daten


    [​IMG]

    tvtv.de Elektronischer Programmführer (EPG)

    Betreiber von elektronischen Programmführern (EPG) müssen RTL, ProSiebenSat.1 und Co. künftig für die Nutzung der von den Sendern bereitgestellten Inhaltangaben, Bilder, Trailer und Audiosequenzen bezahlen.

    Die VG Media, in der unter anderem die Privatsendergruppen RTL und ProSiebenSat.1 sowie MTV und DSF organisiert sind, informierte am Dienstag über ein aktuelles Urteil des Oberlandesgerichts Dresden. Damit setzten sich die Sender in letzter Instanz gegen die Sony-Tochter tvtv GmbH durch, die unter anderem elektronische Programmführer für Digital-Receiver von Kathrein und Humax bereitstellt und unter tvtv.de einen eigenen Online-EPG betreibt. Im Mai war der Anbieter abgemahnt worden und verbreitet seitdem ausschließlich selbst verfasste Inhaltsangaben (SAT+KABEL berichtete).

    Privatsender hoffen auf Lizenzeinnahmen - weiterer Streit mit Zeitschriftenverlagen

    Die Privatsender betonten, die tvtv GmbH und andere Anbieter von Programminformationen müssten nun umgehend Lizenzverträge mit der VG Media abschließen. Geschäftsführer Markus Runde sprach von einem "richtungsweisenden" Urteil, das ausdrücklich klarstelle, dass Programmbegleitmaterial als geistiges Eigentum, das "mit hohem kreativen und finanziellem Aufwand von den Sendern erstellt" werde, urheberrechtlichen Schutz genieße.

    Die Dresdener Richter bestätigten das vorinstanzliche Urteil des Landgerichts Leipzig den Angaben zufolge "vollumfänglich". Eine Revision zum Bundesgerichtshof wurde nicht zugelassen. Damit sei das Urteil rechtskräftig, hieß es. Eine weitere Auseinandersetzung zwischen der VG Media und dem Verband Deutscher Zeitschriftenverleger (VDZ) mit gleichem Streitgegenstand liegt zur Zeit dem Landgericht Köln zur Entscheidung vor (SAT+KABEL berichtete). Die VG Media äußerte die Erwartung, dass sich das Landgericht Köln der Entscheidung anschließt.

    Die VG Media ist eine Verwertungsgesellschaft mit Sitz in Berlin und vertritt mit 37 privaten Fernseh- und 66 privaten Hörfunksendern nahezu alle privaten Sendeunternehmen in Deutschland.

    Quelle: SAT+KABEL
     
    Zuletzt bearbeitet: 16. Dezember 2009
  6. Mr.Fantastic

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    AW: EPG-Streit vor Gericht!

    EPG-Streit: Landgericht Köln widerspricht OLG Dresden

    [mth] Köln/Dresden - Der Streit zwischen Verlagen und TV-Sendern zur Nutzung von Inhalten für Internetprojekte geht in die nächste Runde.
    [​IMG] Wie mehrere Online-Mediendienste übereinstimmend berichten, hat nach mehr als einjähriger Verhandlungsdauer das Landgericht Köln am Mittwoch den Rechtsstreit des Verbands Deutscher Zeitschriftenverleger (VDZ) und der Verwertungsgesellschaft VG Media, die rund 40 TV-Sender vertritt, entschieden. Demnach dürfen die Programmzeitschriftenverlage das von den Sendern bereitgestellte Informationsmaterial auch für Internetprojekte unentgeltlich nutzen.

    Die Kölner Richter kommen damit zu einem anderen Urteil als das Oberlandesgericht Dresden, das am 15. Dezember entschieden hatte, dass die Nutzung des Materials bezahlt werden muss - wenn es für Elektronische Programmführer (sogenannte EPG) im Internet eingesetzt wird. Das Urteil ist jedoch noch nicht rechtskräftig. Die VG Media kann den Berichten zufolge binnen eines Monats Berufung einlegen.

    Dass die Verwertungsgesellschaft - die je zur Hälfte den beiden großen Sendergruppen Pro Sieben Sat 1 und RTL gehört - in die Berufung geht, sei sehr wahrscheinlich. Horizont.de zufolge geht es doch um die zentrale Frage, wie die Umsätze im Internet künftig zwischen Verlagen und TV-Sendern aufgeteilt werden. Seit je stellten die Sender den Programmzeitschriften kostenlos Promotionmaterial wie Fotos und Filmbeschreibungen bereit, in der Hoffnung, dass ihre Filme in den Titeln prominent dargestellt würden.

    Auf dieser Gewohnheit fuße auch die Argumentation des VDZ, dessen Mitglieder nun auch nicht dafür bezahlen wollten, wenn sie das Material für Internet-EPGs nutzen - auch wenn sie dort völlig andere Geschäftsmodelle aufsetzen könnten. Der Verband hatte laut dem Mediendienst vor allem die großen Zeitschriftenverlage Axel Springer ("Hörzu", "TV Digital"), Hubert Burda (Milchstrassen-Titel "TV Spielfilm"), Bauer ("TV Movie", "Auf einen Blick") und die WAZ-Gruppe ("Gong") vertreten. Die Sender, vertreten durch die VG Media, argumentieren umgekehrt damit, dass auch das Promotionmaterial urheberrechtlich schützenswert ist und damit nicht einfach von Dritten für neue Geschäftsmodelle verwendet werden kann.

    Im Urteilstenor, den das Gericht am Mittwoch veröffentlichte, heißt es, es bestünden keine Ansprüche der VG Media "auf Beseitigung, Unterlassung, Schadensersatz, Herausgabe des Gewinns, Rechnungslegung über Gewinn, Auskunft über den Umfang der Verletzungshandlung einschließlich der Herkunft und des Vertriebsweges der Vervielfältigungsstücke, Vernichtung oder Unterlassung der Vervielfätlgungsstücke" aus der "öffentlichen Zugänglichmachung von Bild- und Wortmaterial".

    Während das OLG Dresden der Argumentation der Sender gefolgt war und eine Revision ausgeschlossen hat, vertritt das LG Köln nun eine andere Linie. "Mit dieser Entscheidung können die Zeitschriftenverlage das Programminformationsmaterial der Fernsehsender weiterhin uneingeschränkt nutzen", sagt VDZ-Justiziar Dirk Platte. Die Verlage hatten befürchtet, dass die Forderung der VG Media, Filme "diskriminierungsfrei" darzustellen, die journalistische Unabhängigkeit beschneidet. Für die VG Media dürfte das Urteil überraschend kommen. Geschäftsführer Markus Runde war nach dem Dresdner Beschluss noch davon ausgegangen, dass das LG Köln der dortigen Entscheidung folgt.


    Quelle: DF
     
  7. harald_eis

    harald_eis Junior Member

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    AW: EPG-Streit vor Gericht!

    ... und ich ******* hab bisher immer angenommen, daß die EPG-Infos ein Service für die Zuschauer sei ...
    So kann man sich irren.
     
  8. Mr.Fantastic

    Mr.Fantastic Board Ikone

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    AW: EPG-Streit vor Gericht!

    ich habe das gefühl, das rtl bald soagr geld dafür verlangen wird, das wir deren namen in der ecke unserer fernseher zu stehen haben.
     
  9. p-panther

    p-panther Neuling

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    AW: EPG-Streit vor Gericht!

    Hallo zusammen,
    stellt Euch mal vor wie RTL und co. doof aus der Wäsche schauen würden, wenn ein teuer eingekaufter TOP- Film gesendet wird und keiner zuschaut. Wusste ja keiner das dieser Film gesendet wird?
    Oh man(n) die haben einen an der Klatsche......

    Euch allen noch ein schönes Weihnachtsfest.

    Gruß P-panther
     
  10. harald_eis

    harald_eis Junior Member

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    AW: EPG-Streit vor Gericht!

    So geschehen - heute bei SAT1, EPG und Teletext den ganzen Tag "Mensch Markus" .....