1. Cookies optimieren die Bereitstellung unserer Dienste. Mit der Nutzung unserer Dienste erklärst Du dich damit einverstanden, dass wir Cookies verwenden. Weitere Informationen
    Information ausblenden
  2. Willkommen im Forum von DIGITAL FERNSEHEN - dem führenden Portal für digitales Fernsehen, Medien und Entertainment. Wenn du hier neu bist, schau dich ruhig etwas um und melde dich an, um am Forengeschehen teilnehmen zu können.
    Information ausblenden

Sky Pairing, Neue Hardware (IV)

Dieses Thema im Forum "Sky - Technik/Allgemein" wurde erstellt von Eike, 17. Juni 2015.

Status des Themas:
Es sind keine weiteren Antworten möglich.
  1. MarcBush

    MarcBush Guest

    Anzeige
    AW: Sky Pairing, Neue Hardware (IV)

    Kurze Mail, dass du eigenen geeigneten Receiver hast und eine weitere Zusendung von nicht bestellter Hardware nicht annehmen wirst.
    Die paar EUR Versandkosten, mit denen man dir (zu Unrecht) droht, sind doch auch egal.
     
  2. Ecko

    Ecko Talk-König

    Registriert seit:
    29. März 2013
    Beiträge:
    6.163
    Zustimmungen:
    4.246
    Punkte für Erfolge:
    213
    AW: Sky Pairing, Neue Hardware (IV)

    Mal ne Frage. Nutze seit ca 1,5 Jahren ein Sky Festplattenreciever mit V13 oder V14 Karte.

    1. Die Wahrscheinlichkeit des Pairings bei mir dürfte hoch ausfallen oder?

    2. Würde mir gern ein Linuxreciever von Vu bzw Gigablue kaufen. Mit der V13 bzw V 14 Karte dürfte es wohl nur über das Sky CI Modul funktionieren. Aber aufnehmen der Sky Sender ist damit nicht möglich richtig?
     
  3. katzl

    katzl Silber Member

    Registriert seit:
    7. November 2014
    Beiträge:
    762
    Zustimmungen:
    83
    Punkte für Erfolge:
    38
    AW: Sky Pairing, Neue Hardware (IV)

    meinst Du mich?
    was soll was?
    ich gucke Sky ohne Restriktionen, so wie die letzten 15 Jahre, mit eigener, ordentlicher Hardware.......und Aufnehmen...

    das soll das..........

    mit V 14 only und in HD, ohne Mühe und Anstrengung, ganz einfach:winken:
     
  4. Teoha

    Teoha Lexikon

    Registriert seit:
    21. Dezember 2006
    Beiträge:
    45.903
    Zustimmungen:
    23.922
    Punkte für Erfolge:
    273
    AW: Sky Pairing, Neue Hardware (IV)

    1. Nicht höher als bei jedem = Hoch
    2. doch, natürlich. Das ist ja der Clou bei der Kombination.
     
  5. Ecko

    Ecko Talk-König

    Registriert seit:
    29. März 2013
    Beiträge:
    6.163
    Zustimmungen:
    4.246
    Punkte für Erfolge:
    213
    AW: Sky Pairing, Neue Hardware (IV)

    @Teoha

    Ok danke.

    Funktioniert die Aufnahme von Sky in Kombination von V13/14 + Sky CI Modul + Linuxreciever auch wenn die V13/14 schon mit dem Sky Receiver gepairt wurde?
     
  6. MarcBush

    MarcBush Guest

    AW: Sky Pairing, Neue Hardware (IV)

    Pairing wird in den AGB geregelt. Vertraglich also offensichtlich nicht ganz irrelevant. Viele Vertragsänderungen gibt es: geringe Preiserhöhungen, Tausch von zwei Kindersendern, Datum des monatlichen Einzugs der Sky-Lastschrift usw.

    Wenn ich zwei eigene Sky-Receiver iCord 250 HD in meinem Haushalt nutze, AGB-konform abwechselnd mit meiner V14 (1.4.1 Satz 4), und es kommt Pairing, dann kann ich nicht mehr meine Geräte wie bisher frei nutzen und muss Zweitabo abschließen. Außerdem funktioniert auf jeden Fall der dritte Receiver, der HD1000 im Kinderzimmer nicht mehr.

    Wenn ich nur eigenen Technisat mit externer Festplatte und Supercam besitze, zwingt mich Pairing zum Kauf neuer iCord 250 (300 EUR) oder zur Leihe von Leihreceiver und zur Leihe Festplatte mit Kosten von 149 oder 248 EUR und Haftung bei Diebstahl.

    Hab ich schon einen Sky-Leihreceiver und zusätzlich einen HD1000, muss ich Zweitkarte dazubuchen. Übernehme Haftung für den aufgezwungenen zweiten Leihreceiver.

    Hab ich nur einen Leihreceiver, merk ich von Pairing nichts. Dann keine wesentliche Vertragsänderung.

    Es hängt also vom Einzelfall ab. Technische Veränderungen darf Sky durchführen, solange nach Treu und Glauben und Vertrag der Kunde keine wesentlichen (finanziellen oder sonstigen) Nachteile hat. Wenn Sky seine Technik ändert und mein Bild fällt aus oder es fehlt die Farbe oder die englische Tonspur, ist das schon wesentlich.

    Daher regeln die AGB das Pairing und auch den Verschlüsselungswechsel:
    -Pairing nur mit dem Receiver des Kunden zulässig. (So sagt es Sky selbst, anderes hätte auch in AGB-Klausel stehen müssen.)
    -Verschlüsselungswechsel nur, wenn es für den Kunden zumutbar ist; dabei darf Sky nach AGB nur entliehene Receiver tauschen. (!!)

    Pairing kann von der Natur der Sache nur mit dem Receiver stattfinden, den der Kunde nutzt. Was nutzt ein Pairing mit dem Receiver meines Nachbarn oder mit einem Gerät in Hamburg...
    Entscheidende Frage ist also, welches Gerät muss ich nutzen laut Vertrag/AGB (nicht, damit Pairing funktioniert...)
    Was wurde vereinbart? Welche Änderungen im laufenden Vertrag sind gemeinsam in Vertrag/AGB vereinbart?

    Bestellvorgang: Leihreceiver oder Kaufgerät. Klar. Wurde eigenes Gerät bei mir vereinbart.
    Welche Änderung ist dann wo bzgl. Gerät im Laufe des Vertrags geregelt: Nichts! Die Pairing-Klausel sagt nichts dazu, welches Gerät ich nutzen muss oder dass ich ein Leihgerät leihen muss! Nur freiwillige Änderungen gemeinsam natürlich jederzeit möglich.

    Also kann dann das Pairing nur mit dem Gerät erfolgen, das bei Vertrag vereinbart wurde oder ich später freiwillig annahm. Wenn Sky das Gerät bei Vertragsschluss sich nicht notiert hat, muss Sky mich fragen, welches Gerät ich seit Vertragsschluss nutze. (Sky tut so, als hätte ich bisher kein Gerät, sehr witzig...) Gehrt Pairing mit meinem Receiver nicht, das geht Pairing damit nicht. Fertig.
    Will Sky Pairing für alle, dann muss Sky das in die AGB schreiben und Geräte vorgeben bei Vertragsschluss, die für Pairing geeignet sind. HD1000 z.B. war aber nie ein Problem, auch eigene Geräte mit AC usw. auch nicht. Pairing kann also nur bei jeder Vertragsverlängerung oder bei Neukunden eingeführt werden, wenn der Kunde nicht nur einen Leihreceiver nutzt.
     
    Zuletzt von einem Moderator bearbeitet: 20. Juni 2015
  7. MarcBush

    MarcBush Guest

    AW: Sky Pairing, Neue Hardware (IV)

    Du schickst Leihreceiver zurück und tauschst gegen Sky-Modul, kostet 99 EUR.
    Dabei wird problemlos das Pairing übertragen vom Leihreceiver auf das Sky-Modul. Die V14 ist dann mit dem Sky-Modul fest verheiratet, kann aber in verschiednen Geräten (SAT-TV oder SAT-Receiver) mit CI+Slot genutzt werden.
     
  8. horud

    horud Digi-Liga-Legende Premium

    Registriert seit:
    4. April 2004
    Beiträge:
    59.865
    Zustimmungen:
    49.549
    Punkte für Erfolge:
    278
    AW: Sky Pairing, Neue Hardware (IV)

    Nein, Sky muss dir vertragsgemäß dann nur unentgeltlich einen Receiver als Ersatz anbieten. Das tun sie (einfacher Receiver/CI+-Modul).

    Das Problem ist der Leihvertrag, sonst nichts
     
  9. MarcBush

    MarcBush Guest

    AW: Sky Pairing, Neue Hardware (IV)

    Ich sehe deine Meinung als Unsinn.
    Der BGH auch. In einer Entscheidung zu premiere urteilte der BGH, dass der Kunde einen Schadenersatzanspruch hat, wenn er dass für premiere-Vertrag teuer angeschaffte eigene Gerät nicht wie geplant für die volle Vertragslaufzeit nutzen kann, wenn premiere willkürlich am Vertrag etwas ändert.

    Und eine wesentliche Veränderung ist nur mit Zustimmung des anderen möglich, den Paragraphen des BGB kennst du.
    Ob es wesentlich ist, wenn ich meinen Receiver mit HbbTV, mit zweitem Abo von MTV, mit Nutzung eines zweiten Receivers im Nebenzimmer nicht mehr nutzen kann, für die Sky-Festdplatte plötzlich 248 EUR blechen muss usw., ob das eine wesentliche Veränderung ist, da kann es keine zwei Meinungen geben.
    Sky kann aus Treu und Glauben nur unwesentliche Änderungen durchführen, die ein Kunde hinnehmen muss, die ihn nicht wesentlich belasten.

    Wegen höherer Gewalt oder Gesetzesänderung sind manchmal wesentliche Änderungen unvermeidlich. Dann gilt Sonderkündigungsrecht, wenn der Vertrag nicht mehr wie vereinbart erfüllt werden kann.

    BGH, Urteil vom 27.11.2007, Az.: III ZR 247/06
    "Ein Recht zur außerordentlichen Kündigung setzt jedoch stets voraus, dass besondere Umstände vorliegen, die so erheblich sind, dass dem Kündigenden ein Festhalten am Vertrag nicht mehr zuzumuten ist und er demgemäß die eigentlich geschuldete Vertragstreue hintanstellen darf. Nur in einem solchen Fall verdient das Vertrauen der Gegenseite auf den Bestandsschutz, der bei Dauerschuldverhältnissen zu den wesentlichen Grundgedanken der gesetzlichen Regelung gehört ..., keine Beachtung. ... Zudem berücksichtigt die weite Kündigungsklausel nicht, dass den Abonnenten, die gemäß Nummer 1.4 einen von der Beklagten zugelassenen Digitalreceiver kaufen oder mieten müssen, im Vertrauen auf eine längerfristige Vertragsbeziehung erhebliche Kosten für den Empfang des Bezahlfernsehens entstehen. Nach Nummer 6.5 Satz 2 könnte die Beklagte schon kurz nach Vertragsbeginn den Vertrag fristlos beenden, ohne dass sich die Aufwendungen des Abonnenten durch eine angemessene Vertragsdauer amortisiert hätten."

    Also: So, wie Vertrag gemeinsam abgeschlossen, muss er durchgeführt werden. Ich hab Vertrauensschutz, meine teure Hardware auch bis zum Ende der 24 Monate nutzen zu dürfen. Es müssen ganz besondere Umstände bestehen, dass Sky da reinpfuschen darf.
     
    Zuletzt von einem Moderator bearbeitet: 20. Juni 2015
  10. horud

    horud Digi-Liga-Legende Premium

    Registriert seit:
    4. April 2004
    Beiträge:
    59.865
    Zustimmungen:
    49.549
    Punkte für Erfolge:
    278
    AW: Sky Pairing, Neue Hardware (IV)

    Sky ändert ja nicht am Vertrag durch Pairing. Das ist das, was du nicht verstehst.
     
Status des Themas:
Es sind keine weiteren Antworten möglich.