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Sky AGB, Pairing, Neue Hardware (III)

Dieses Thema im Forum "Sky - Technik/Allgemein" wurde erstellt von Eike, 29. März 2015.

Status des Themas:
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  1. optimizer

    optimizer Gold Member

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    AW: Sky AGB, Pairing, Neue Hardware (III)

    Aus gegebenem Anlass eine leicht upgedatete Zusammenfassung / Ratschläge für häufig gestellte Fragen zu Sky und Pairing:

    • Es gibt kein Anrecht auf eine Wunschverschlüsselung; wer also eine S02 (o.ä.) Karte hat muß den Tausch gegen eine V14 Karte zulassen. Es macht keinen Sinn, dagegen anzugehen (Daraus folgert: Wer die V14 oder V13 schon hat lässt sich keinesfalls nachträglich einen Receiver schicken, sofern er das nicht möchte).
    • Es gibt derzeit dafür aber auch kein Recht (von Sky), einen Receiver 'durchdrücken'
      zu können, was sie in Verbindung mit dem Smartcardwechsel anstreben.
      Wer den also ablehnt, sollte imfalle des üblichen Paketversandes die neue Karte entnehmen und den Receiver (auf Kosten von Sky / Retourenschein!) umgehend zurücksenden.
      Nicht
      das komplette Paket verweigern, da man dann nicht die neue Karte hat.
    • Anschließend Austragung aus den Kundendaten verlangen, nicht auf telefonische Diskussionen einlassen (bringt nix, regt nur auf). Kommunikation nur schriftlich.
    • Bei wem sich Sky weigern sollte, die V14 Karte freizuschalten ('geht nicht, weil...' oder ähnliche Geschichten) – Anwalt. Ein Schreiben reicht dafür normalerweise. Wie ich erfahren habe wurden mehrere Fälle bei Gericht terminiert und stets (z.T. unmittelbar vorher) von Sky abgeblasen, wobei dem Kunden (ohne Anerkennung einer Rechtspflicht, blabla) die geforderten Zugeständnisse gemacht wurden, z.T. sogar mit weitergehenden Entschädigungen seitens Sky (!).
    • DF Forum (u.a.) beobachten, es wird mittlerweile (siehe 21.4.15) berichtet, dass Sky (wieder) die Verwendung eigener Receiver zulässt; auch in diesem Falle gilt: Nicht telefonieren, keine S/N nennen, schriftlich kommunizieren (bei Chats ggf mit Screenshots).
    • Verlängerungstelefonate o.ä. unter Zeugen führen: Name des CCA notieren nebst Uhrzeit etc, Gesprächsprotokoll anlegen (zumindest in Stichworten). Gemachte Zusagen sind nämlich sehrwohl bindend, erst recht, wenn keine gegenteilige (schriftliche) Vertragsbestätigung folgt, auch im Bezug auf Receiverhardware. Auch wenn es hier anderslautende Posts gibt: Selbstverständlich sind (zumal wenn auf Nachfrage) gemachte technische Zusagen Vertragsbestandteil; es kann daher nicht einfach ohne Berücksichtigung der Kundenwünsche kurzfristig ein Receiver hinterhergeschickt werden, von dem dann zwingend verlangt wird, ihn einzusetzen.
    • Aufmerksam dieses Forum verfolgen bzgl Neuentwicklungen; nicht an Pairing 2 o.ä. glauben, solange noch nicht mal 'normales' Pairing rechtlich machbar ist.
      Siehe Punkt 4.
    • Eine gepairte Karte kann mit keinem Modul außer dem Sky+ Modul (oder Sky Receiver) entschlüsselt werden; weder Alphacrypt, noch Unicam etc. nützen in diesem Falle etwas.
      Unicam und Deltacam (nicht aber jegliches Alphacrypt Modul) können evtl. vor Pairing schützen; allerdings ist das nicht sicher. Fachforen hierzu besuchen, speziell bezügl. der Alternativmöglichkeit Linux Receiver. Ungepairte V14 Karten entschlüsseln (u.a.) Alphacrypt One4all (nicht aber - light, -classic, -TC), Unicam 4.0 etc (ggf über Google Links suchen und einlesen).
    Und nochmal die Unterschiede Sky Receiver – Sky+ Modul:
    Gemeinsam haben beide: Nervige JS Pin ist einzugeben.
    Sky Receiver: Wenn mit Festplatte – Aufnahme möglich (kann aber nicht exportiert oder gebrannt werden); alle Aufnahmen sind bei Rückgabe der Hardware an Sky verloren. Keine Entschlüsselung weiterer (fremder) codierter Programme, da CI Einschub fehlt.
    Veraltete Spezifikationen, Restriktionen bei Programmlisten. Festplatte (ohne Verhandlungsgeschick) teuer und dafür sogar nur geliehen.
    Modul: Keine Aufnahme offiziell möglich (siehe aber diesbezüglich u.a. Ausführungen von User Discone zu Alternativreceivern mit CI+ Aufnahmemöglichkeit); Betrieb nur in kundenunfreundlichen CI+ Geräten möglich.
    Für reine Sportkunden wohl die bessere Lösung.

     
    Zuletzt bearbeitet: 20. Mai 2015
  2. wolli_m

    wolli_m Senior Member

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    AW: Sky AGB, Pairing, Neue Hardware (III)

    Forenmitglied Offox ist es aber so ergangen. Er hatte 2x V14 in PR HD1000 laufen. Ihm wurde Skyhardware zugeschickt, die er nicht angenommen hatte. Daraufhin wurden seine V14 mit den Skyreceivern im Lager gepairt. Das Pairing wurde nicht aufgehoben und die Receiver nicht im KC ausgetragen.
    Ich denke mal das dies jetzt allen Solo V14 Besitzern so ergehen wird, mich eingeschlossen.
     
    Zuletzt bearbeitet: 20. Mai 2015
  3. optimizer

    optimizer Gold Member

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    AW: Sky AGB, Pairing, Neue Hardware (III)

    Siehe aber Punkt 4.
    Es ist immer eine Frage, wie man darauf reagiert.
    Eine Rechtsposition ergibt sich nicht automatisch daraus, weil man (Sky) einfach etwas macht - und die schwanzeinziehende (öfter schon erwähnte) Reaktion von Sky dokumentiert ja, dass man sich offenbar nicht im Recht sieht.
    Ich finde es nur ätzend, peinlich und kundenfeindlich, dass ein zahlender Kunde mit einem Anwalt kommen muß, um fernsehen zu können...
     
  4. Eike

    Eike von Repgow Premium

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  5. wolli_m

    wolli_m Senior Member

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    AW: Sky AGB, Pairing, Neue Hardware (III)

    @optimizer,

    stimmt. Das Einzige was man erreichen kann ist die Beendigung des Vertrages, nicht aber die "Entpairung".
     
  6. black rider

    black rider Silber Member

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    AW: Sky AGB, Pairing, Neue Hardware (III)

    Es sei denn man zieht die Nummer halt mal bis zum Ende durch. Die Chancen stünden nicht schlecht meiner Meinung nach.

    Die Tatsache, dass Sky Gerichtsverhandlungen zu dem Thema scheinbar scheut wie der Teufel das Weihwasser und den Kunden vorher lieber außerordentlich aus dem Vertrag entlässt, spricht jedenfalls Bände.
     
  7. Ludwig II

    Ludwig II Board Ikone

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    Da Telekom Entertain-Kunde keine Sky-Hardware,
    aber alle Sky-Programme auf einem Telekom MR 400 und vier Telekom MR 200.
    AW: Sky AGB, Pairing, Neue Hardware (III)

    Das geht aber bestenfalls nur bis zum ordentlichen Vertragsende!
    Einen Rechtsanspruch, mit dem man durchsetzen könnte, dass Sky jedermann als Kunde akzeptieren muss(1), gibt es m.W. nicht.
     
  8. black rider

    black rider Silber Member

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    AW: Sky AGB, Pairing, Neue Hardware (III)

    Das ist klar.
    Nur will Sky offenbar mit allen Mitteln vermeiden, das Altmetall beim Vertragsabschluss zur Bedingung zu machen. Aus gutem Grund.:LOL:
     
  9. Silvercirclesrf

    Silvercirclesrf Silber Member

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    AW: Sky AGB, Pairing, Neue Hardware (III)

    Nein regelmäßig erst 14 Tage nach Vertragsabschluß, nach verstreichen der sogenannten Wiederspruchsfrist.
    Dumm wenn man weiterhin Verträge verlängert oder neu Abschließt die den alten Konditionen entsprechen.

    @LudwigII
    Das etwas nicht existiert bedeutet nicht Grundsätzlich das das Gegenteil der Tatsache entspricht. Beides ist offen... rechtlich ungeklärt.
    Nachtrag: Es ging auch nie darum das ein Unternehmen mich als Kunde akzeptieren muss. Bisher ging es nur darum das sich beide Seiten an die Vertraglichen Absprachen halten.
    Die sind allerdings weiterhin breit Gefächert.

    Bez VZ, sie machen insofern genügend, das sie jedes Problem zwischen SKY und dem Kunden lösen.
    Jedem Kunden der dort hin geht wird geholfen. Alles wird mit dem Kunden abgesprochen.
    Was braucht man da schriftliches?
    Es gibt kein Grundsatzurteil und es wird "imo" auch keines geben. So funktioniert das nicht, das ich etwas für "dich" erklagen kann und du das dann nur noch kopieren brauchst, das Unternehmen dann im selben Sinne das bei dir automatisch akzeptiert. Schreiben doch auch genügend Leute "es wurde zu meiner zufriedenheit geklärt". Da braucht man nichts schriftliches oder öffentliches. Warum auch?!?
     
    Zuletzt bearbeitet: 20. Mai 2015
  10. black rider

    black rider Silber Member

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    AW: Sky AGB, Pairing, Neue Hardware (III)

    Und genau da hätte man gute Chancen vor Gericht zu gewinnen. Sky muss das direkt bei Vertragsabschluss machen und nicht erst nach Ablauf der Widerrufsfrist.
     
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