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Diskussion:Sky-Streit, DVB-T 2, ÖR HD, Einspeisegebühr, Entertain, Internet bei UM

Dieses Thema im Forum "Unitymedia (Kabel BW)" wurde erstellt von billyboy9999, 10. April 2012.

  1. liebe_jung

    liebe_jung Foren-Gott

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    AW: Diskussion:Sky-Streit, Monopol, ÖR HD, Einspeisegebühr, Entertain, Internet bei U


    Das würde UM bestimmt sehr gefallen, denn wenn ich mich richtig an die Zahlen erinner, wäre das ein vielfaches von dem, was sie bisher von den ÖR zur Einspeisung bekommen haben.
     
    Zuletzt bearbeitet: 25. April 2015
  2. zyz

    zyz Talk-König

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    AW: Diskussion:Sky-Streit, Monopol, ÖR HD, Einspeisegebühr, Entertain, Internet bei U

    Nochmal: Wenn UM die Kosten für die Kabelverbreitung der ÖR zu hoch sind, können sie diese ja ohne Probleme ausspeisen. Es gibt ja keinen Einspeisevertrag mehr. Wenn es also ein Kostenproblem ist, warum speist UM die ÖR nicht aus?
     
  3. mischobo

    mischobo Lexikon

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    AW: Diskussion:Sky-Streit, Monopol, ÖR HD, Einspeisegebühr, Entertain, Internet bei U

    @mgkoeln

    ...das ist aber das Problem der ÖR nicht der Politik. Die ÖR hatten entscheiden, keine Einspeiseentgelte zu zahlen und hatten so auch keinen entsprechenden Bedarf angemeldet.
    Und wo ist der Zusammenhang zwischen Einspeiseentgelte und Beitragssenkung?
    Das hat überhaupt nichts miteinander zu tun. Der Beitrag wurde gesenkt, weil die Umstellung von GEZ auf Haushaltsabgabe zu nicht unerheblich Mehreinnahmen führte. Da den ÖR die zusätzlichen Einnahmen nicht zustehen, wurde der Beitrag gesenkt.

    Es geht im Übrigen nicht nur um die Einspeisung der ÖR-HD-Sender, sondern auch um die ÖR-SD-Sender.
    Das BGH will in Bezug auf die Verfahren Kabel Deutschland gegen BR und Kabel Deutschland gegen SWR ein Urteil fällen. Dieses Urteilbezieht sich primär auch nur auf diese beiden Verfahren. Allerdings dürfte das Urteil einen Grundsatzcharakter haben, was Gerichte in ähnlich gelagerten Verfahren berücksichtigen werden. Gem. Runfunkstaatsvertrag haben weder die Kabelanbieter einen grundsätzlichen Rechtsanspruch auf Einspeiseentgelte, noch haben ARD und ZDF einen grundsätzlichen Rechtsanspruch auf eine unentgeltiche Einspeisung in die Kabelnetze.
    Letztendlich wird es sicherlich darauf hinauslaufen, dass sich die Parteien einigen sollen, was zwangsläufig zu Kompromissen führen muss. Die Kabelanbieter werden den ÖR mit Sicherheit keine Kapazitäten ohne Gegenleistungen zur Verfügung stellen.
    Sollte es zu Einigungen kommen, werden diese vom Bundeskartellamt im Rahmen des Ermittlungsverfahren gegen ARD und ZDF geprüft ...
     
  4. mischobo

    mischobo Lexikon

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    AW: Diskussion:Sky-Streit, Monopol, ÖR HD, Einspeisegebühr, Entertain, Internet bei U

    ... nochmal: die Kündigung der Einspeiseverträge ist nach Ansicht von Unitymedia unwirksam, da diese aufgrund vermuteter Absprachen der Vertragsparnter erfolgte. Bestärkt wird das noch vom Ermittlungsverfahren des Bundeskartellamt gegen ARD und ZDF, weil sie hinter dem "Paradigmenwechsel" widerrechtliche Absprachen vermuten.
    Solange das mit der Unwirksamkeit der Kündigung nicht eindeutig geklärt ist, bestehen die Verträge weiterhin und bilden bilden auch die Rechtsgrundlage für die Einspeisung der ÖR-Programme.
    Natürlich werden die ÖR mit ihren Zahlungen im Rückstand sein, weil sie von der Wirksamkeit der Kündigung überzeugt sind.
    Ob diesem Zahlungsrückstand der ÖR ist es auch fraglich, dass Unitymedia Urheberentgelte, die ebenfalls in den Einspeiseverträgen geregelt wird/wurde , an die ÖR zahlt.

    Die Gerichte sind der Ansicht, dass Kabelanbieter durchaus einen Anspruch auf Einspeiseentgelte haben, allerdings nur dann wenn ein Kontrahierungszwang besteht. Ein solcher Kontrahierungszwang hatten die Gerichte nicht feststellen können. Aber die Gerichte haben sich nur auf den Rundfunkstaatsvertrag bezogen. Landesrechtliche Bestimmungen blieben unberücksichtigt. So sind zumindest in NRW die Kabelanbieter ab einer gewissen zum Abschluss von Einspeiseverträge verpflichtet.
    Darin sehen Unitymedia aber auch Netcologne einen Kontrahierungszwang, aus dem dann ein Anspruch auf Einspeiseentgelte resultiert ...
     
  5. chrissaso780

    chrissaso780 Wasserfall

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    AW: Diskussion:Sky-Streit, Monopol, ÖR HD, Einspeisegebühr, Entertain, Internet bei U

    Sollen die mal die SD Sender ausspeisen. Mal sehen was die Genossenschaften dazu sagen. Die werden dann auch sauer auf die sein.

    Wenn die Genossenschaften ihre Verträge Kündigen dann gibt es mit Sicherheit kein Kartellamt das wegen Illegale Markabsprache ermittelt.

    Die Zahlungen von den ÖR machen noch nicht mal 1% des Umsatz bei UM aus.
    Warum sollen die ÖR ihre Einspeisverträge nicht Kündigen dürfen.

    Die ÖR wollen keine Einspeisentgelder mehr Zahlen und das werden die in der Zukunft auch nicht. Das Kartellamt wird mit Sicherheit nicht sagen du darfst dein Vertrag nicht kündigen.
     
  6. mischobo

    mischobo Lexikon

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    AW: Diskussion:Sky-Streit, Monopol, ÖR HD, Einspeisegebühr, Entertain, Internet bei U

    @Chrissaso780

    Verfahren mit dem Aktenzeichen B7-20/12:
    Quelle: Bundeskartellamt -Tätigkeitsbericht 2012
     
  7. chrissaso780

    chrissaso780 Wasserfall

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    AW: Diskussion:Sky-Streit, Monopol, ÖR HD, Einspeisegebühr, Entertain, Internet bei U

    Die Ermittlung Ruhen seit 30 Monate. Da passiert gar nichts mehr.
    Die Ermittlung wird irgendwann mal Offizielle eingestellt.

    Da UM offenbar auch nicht vor Gericht gezogen ist ist die Kündigung doch Rechtskräftig. Die Verjährungsfrist um gegen die Kündigung zu klagen ist wahrscheinlich auch schon abgelaufen.

    Können hoffen das der BGH ein schönes Urteil fällt mit einer schönen Begründung das neue Verhandlungsoptionen eröffnet.

    Wenn das alles nicht hilft.
    Irgendwann wird UM in den Sauren Apfel beißen müssen.
    Die ÖR Sender sind doch sehr beliebt und die HD Versionen nicht im Netz zuhaben ist ein Defizit das die anderen Anbieter mit Freuden Ausnutzen werden.
     
    Zuletzt bearbeitet: 25. April 2015
  8. berry

    berry Gold Member

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    AW: Diskussion:Sky-Streit, Monopol, ÖR HD, Einspeisegebühr, Entertain, Internet bei U

    Und wo bleibt in deinen Ausführungen der Fernsehzuschauer? Es kann doch nicht angehen, dass die Interessen von privaten Kabelnetzbetreibern wichtiger sind als die der Fernsehzuschauer. Man soll sich auch mal bewusst werden, dass die Kabelnetzbetreiber nur Dienstleister für die Endverbraucher sind.
     
  9. twen-fm

    twen-fm Silber Member

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    AW: Diskussion:Sky-Streit, Monopol, ÖR HD, Einspeisegebühr, Entertain, Internet bei U

    Eigentlich bin ich KDG Kunde und lese in diesem Thema nur mit. Trotzdem möchte ich diese kurze Info, welche ich gerade im inoff. KDG Forum geschrieben habe, hier weitergeben:

    Bibel TV HD startet am 01.07.2015 bei UM

    Quelle ist das brandneue "Bibel TV" Programmheft für den Monat Mai. Damit schließt Bibel TV HD eine weitere Lücke und wird bei UM in NRW, Hessen und BW im HD Basisangebot eingespeist. Analog wird der Sender zum selben Zeitpunkt bei UM entfernt.

    Grüße aus Berlin :winken:
     
  10. ash1

    ash1 Senior Member

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    AW: Diskussion:Sky-Streit, Monopol, ÖR HD, Einspeisegebühr, Entertain, Internet bei U

    wenn das keine HD Offensive ist,dann falle ich bei Bibel TV HD vom Glauben ab und kaufe mir nen Rosenquarz Anhänger bei QVC HD.