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Sky AGB, Pairing, Neue Hardware (II)

Dieses Thema im Forum "Sky - Technik/Allgemein" wurde erstellt von horud, 26. Februar 2015.

Status des Themas:
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  1. Medienmogul

    Medienmogul Großkapitalist

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    AW: Sky AGB, Pairing, Neue Hardware (II)

    Hatte ich nicht eine Tafel Schokolade angeboten ... ? :D

    (für den Fall, dass es anders gewesen wäre)

    Braucht ein Profi-DXer, dessen Satelliten-Konfiguration Tausenden von Usern als Vorlage dient, wirklich ein Sky-Abo?
     
  2. MarcBush

    MarcBush Guest

    AW: Sky AGB, Pairing, Neue Hardware (II)

    EMM-UA musst du vorübergehend deaktivieren, damit Freischaltsignal durchkommt.

    Auch wenn Verlängerungssignal später notwendig ist, dann wieder EMM-UA für 2 Stunden deaktivieren
     
  3. MarcBush

    MarcBush Guest

    AW: Sky AGB, Pairing, Neue Hardware (II)

    Aber jeder soll doch gepaired werden. Nur kann Sky nicht jeden pairen.
    Daher ist bei Neuabo oder Verlängerung die entscheidende Frage, was im Vertrag und in der AB steht. Erst mit Erhalt dieser beginnt die Widerrufsfrist.
    Und wer den Leihreceiver nicht ins Haus lässt, kann nicht gepaired werden.
     
  4. MarcBush

    MarcBush Guest

    AW: Sky AGB, Pairing, Neue Hardware (II)

    Hier nochmals mein Vertrag, hoffe, leserlich.
    Ganz unter die Vertragsklausel zum Jugendschutz und der Hardware, ohne Hinweis auf zertifizierte Receiver oder "Geeignet für Sky". Mag auch andere Verträge geben, aber Pairing 2 geht erst, wenn alle Kunden passende AGB und Verträge haben, also zum Laufzeitende muss Sky allen ordentlich kündigen und nur so verlängern, also bis 2017 alle umstellen für Pairing 2.

    https://www.dropbox.com/s/g1h6t6g2fc3qm4m/Sky Vertrag 2013.pdf?dl=0



    .
     
    Zuletzt von einem Moderator bearbeitet: 27. Februar 2015
  5. Eike

    Eike von Repgow Premium

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    AW: Sky AGB, Pairing, Neue Hardware (II)


    Eben, Du sollst einen geeigneten und für die Programmanbeote zugelassenen Receiver verwenden.
    Haben wir aber schon. Du deutest es halt in Deinem Sinne um, kann man machen aber nicht so öffentlich.

    Und mal Hand aufs Herz, würde dort die Einschrünkung stehen "Geeignet für..." würdest Du Dich auf den ollen Humax berufen stimmts?
     
  6. leeken

    leeken Junior Member

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    AW: Sky AGB, Pairing, Neue Hardware (II)

    Hallo Magnesium,

    mach mal am 16.05.2015 einen Sendersuchlauf, ab 15 Uhr, dann findest Du
    auch Sky Bundesliga 2 bis 10.

    MfG. leeken
     
  7. MarcBush

    MarcBush Guest

    AW: Sky AGB, Pairing, Neue Hardware (II)

    "Geeigneter Receiver" ist in meinem Vertrag nicht vereinbart.
    Ein für Sky zugelassener Receiver (und zu SAT oder Kabel kompatibel).

    Sky Select kann genutzt werden, soweit der Abonnent einen zugelassenen Receiver nutzt. SOWEIT.


    "von Sky Zugelassen" ist keine technische Norm, sondern eine vertragliche Einwilligung/Zustimmung von Sky. Sky hat weder Seriennummer noch Modell wissen wollen.

    Richtig ist, dass ich auch Vodafone TV Center und HD1000 (2x) besitze, alles Sky-zertifizierte Hardware.

    Alle Geräte und meine Module sind für Jugendschutz geeignet, hab auch Unicam 4.0 für Kabel-Box (G09).

    Für die Zusatzdienste zugelassenen Receiver nutzt man ja nicht, wenn man das Modul nutzt. (Sky-Modul/Alphacrypt-Modul oder was sonst auf sky.de stand mit all diesen Einschränkungen zu den beiden Modulen.) Anytime geht auch mit Sky-Modul nicht, auch nicht mit HD1000 oder dem neuen Sky-Receiver ohne Festplatte, auch nicht mit iCord 250 HD.

    Wenn etwas mich verpflichten soll (zu einem Leihvertrag z.B.), dann muss es unmissverständlich vertraglich vereinbart sein (im Vertrag oder AGB). Das darf man von einem Milliarden-Konzern fordern. Wenn etwas unklar formuliert ist und gedeutet werden soll, dann muss es zu Gunsten des Verbrauchers ausgelegt werden.

    Der Kunde muss doch nicht sein Fachwissen über Sat-Hardware und Verschlüsselungssysteme und Module einbringen und die Satzung zum Jugendschutz der Privat-Fernsehen-Veranstalter kennen... Einfach Vertrag lesen, bei Vertragsschluss sagt Sky schon, was noch wichtig ist, und dann ist gut. Und wenn Sky später was ändern möchte, guckt man in den Vertrag, ob man dazu verpflichtet ist, plötzlich Leihgerät zu nutzen.

    "Zugelassen" ist nicht wortgleich/bedeutungsgleich "zertifiziert" und auch nicht wortgleich "Leihreceiver". Kein Synonym dafür! Im Zweifel für den Kunden, aber wo sind hier Zweifel?
     
    Zuletzt von einem Moderator bearbeitet: 27. Februar 2015
  8. Zodac

    Zodac Foren-Gott

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    AW: Sky AGB, Pairing, Neue Hardware (II)

    Hallo zusammen,

    Sky hat mich per E-Mail darüber informiert, dass ich in einigen Wochen kostenfrei einen HD-Leihreceiver zugesandt bekomme (Neueste Technik gratis von Sky).

    Ich habe derzeit ein V14 Karte in der VU+ Duo2 - EMMs sind geblockt und alles läuft prima. Ich habe an einem Sky Receiver überhaupt kein Interesse. Sky Go kann ich über den Amazon Fire TV nutzen am Fernseher. Den neuen AGB, welche vor einigen Wochen schon zugesandt wurden, habe ich schriftlich widersprochen. Seitdem nichts mehr gehört.

    Wie verhalte ich mich nun am Besten? Ich möchte den Receiver am Liebsten gar nicht erhalten. Mein Abo ist ohnehin auf den Herbst gekündigt und ich möchte abwarten wie sich alles weiter entwickelt. Als Optionen gibt es ja noch die CI+ im Enigma2-Receiver Lösung sowie den Wechsel auf DVB-C mit Sky (Kabel BW). Notfalls geht es auch ohne Sky.

    Also - wie gehe ich am Besten vor?

    Danke für Tipps!

    Greets
    Zodac
     
  9. optimizer

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    AW: Sky AGB, Pairing, Neue Hardware (II)

    Du sendest schriftlich einen Widerspruch und nimmst die Sendung nicht an.
    Nicht telefonieren, nervt nur.
    Dann kann Dir nichts passieren.

    Ggf. auch diese Punkte rekapitulieren (habe ich im geschlossenen Vorgängerthread schon gepostet):

    Hier mal eine Zusammenfassung / Ratschläge für häufig gestellte Fragen:


    • Es gibt kein Anrecht auf eine Wunschverschlüsselung; wer also eine S02 (o.ä.) Karte hat muß den Tausch gegen eine V14 Karte zulassen. Es macht keinen Sinn, dagegen anzugehen (Daraus folgert: Wer die V14 schon hat lässt sich keinesfalls nachträglich einen Receiver schicken, sofern er das nicht möchte).
    • Es gibt derzeit dafür aber auch kein Recht (von Sky), einen Receiver 'durchdrücken'
      zu können. Wer den also ablehnt, sollte imfalle des üblichen Paketversandes die Karte entnehmen und den Receiver (auf Kosten von Sky / Retourenschein!) umgehend zurücksenden.
    • Anschließend Austragung aus den Kundendaten verlangen, nicht auf weitere telefonische Diskussionen einlassen (bringt nix, regt nur auf).
    • Bei wem sich Sky weigern solte, die V14 Karte freizuschalten ('geht nicht, weil...' oder ähnliche Lügen) – Anwalt. Ein Schreiben reicht, und es geht sofort.
    • Verlängerungstelefonate o.ä. unter Zeugen führen: Name des CCA notieren nebst Uhrzeit etc, Gesprächsprotokoll anlegen (zumindest in Stichworten). Ggf gemachte Zusagen sind nämlich sehrwohl bindend, erst recht, wenn keine gegenteilige (schriftliche) Vertragsbestätigung folgt.
    • Aufmerksam dieses Forum verfolgen bzgl Neuentwicklungen; nicht an Pairing 2 o.ä. Geplapper glauben, solange noch nicht mal 'normales' Pairing rechtlich machbar ist.
     
    Zuletzt bearbeitet: 27. Februar 2015
  10. Zodac

    Zodac Foren-Gott

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    AW: Sky AGB, Pairing, Neue Hardware (II)

    Danke für die schnelle Antwort.

    Eine Wunschverschlüsselung will ich ja gar nicht. Und ich habe ja bereits eine laufende V14 - insofern fällt auch das mit "Karte rausnehmen" etc. weg.
    Das heißt ich formuliere heute Nachmittag einen schriftlichen Widerspruch? Schick ich den per Post (Einschreiben?) oder per Mail? Wie sind da eure Erfahrungen?

    Greets
    Zodac
     
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