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Sky AGB, Pairing, Neue Hardware

Dieses Thema im Forum "Sky - Technik/Allgemein" wurde erstellt von Eike, 27. November 2014.

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  1. Medienmogul

    Medienmogul Großkapitalist

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    AW: Sky AGB, Pairing, Neue Hardware

    Es ist nicht deine Aufgabe, das zu entscheiden. Ich habe gestern in mein Alphacrypt eine aktuelle, frei geschaltete Smart Card hinein getan und damit attraktive TV-Sendungen in deutscher Sprache geguckt.

    Diese Möglichkeit hast du nicht, weil du Kabel-Kunde bist. Siehe oben.

    Jahrelang steckte in meinen AC - ganz legal - eine Sky-Karte (Nagravision).

    Sky hat mir keine V14 angeboten.

    Die hätte ich - 100% AGB-konform - in meinen Humax HD1000 getan, der den Riesenvorteil hat, dass er zusätzlich das AC frißt.

    Was der Sky-Receiver nicht kann. Ehrlich gesagt nervt es mich, dass du ständig behauptest, der Humax HD 1000 hätte keine Vorteile.

    Das ist deine verkabelte Weltsicht. Ich finde es einen Riesenvorteil, mit einem Receiver verschiedene verschlüsselte Programme gucken zu können.

    Dazu muss man natürlich Sat-Kunde sein, um überhaupt die Auswahl zu haben.

    Sky hat meine Nagra-Karte abgeschaltet und sich geweigert, mir eine einzelne, nicht gepairte Ersatzkarte zu schicken.

    Ich glaube nicht, dass sie damit vor Gericht durchkommen. Im Gegensatz zu MarcBush verlange ich nicht, Sky ungepairt weiter gucken zu dürfen.

    Gegenstand meines Rechtsstreites ist die Wirksamkeit meiner fristlosen Kündigung. Sky sagt zwar, dass sie kein Sonderkündigungsrecht einräumen. Dadurch wird meine Kündigung aber nicht unwirksam.

    Da ich die Zahlungen eingestellt habe, können sie nur an mein Geld kommen, indem sie mich verklagen.

    Sollten sie das tun, wird ein Gericht klären, ob meine Kündigung wirksam war.

    Bis dahin steht Aussae gegen Aussage. :winken:
     
  2. gArea

    gArea Senior Member

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    AW: Sky AGB, Pairing, Neue Hardware

    Da stimme ich dir auch zu. Nur diejenigen, die auf Sky nicht verzichten möchten, werden sich damit abfinden müssen, dass Sky nur den Empfang für die Dienstleistung sicherstellen muss, die sie auch anbieten.
     
  3. MarcBush

    MarcBush Guest

    AW: Sky AGB, Pairing, Neue Hardware

    Ein User berichtete gerade heute, dass Sky nach Widerspruch gegen den Mahnbescheid NICHT vor Gericht geht, sondern wieder über Inkasso mahnt.
    Also ich glaub nicht daran, dass Sky wegen der fristlosen Kündigung des Kunden (wegen Pairing oder wegen Sperre S02) einen Richter besuchen will.
     
  4. MarcBush

    MarcBush Guest

    AW: Sky AGB, Pairing, Neue Hardware

    Das ist so nicht 100 % richtig. Im letzten Jahr wurde ausführlich ausdiskutiert, welche Pflichten Sky als Plattformbetreiber in Deutschland hat, so auch die Darstellung aller unverschlüsselten Programme nach Festlegung der Landesmedienanstalten. Auch wettbewerbsrechtlich muss Sky (durch das Sky-Modul) sicherstellen, dass der Kunde auch alternative Hardware nutzen kann, nur dass das Sky-Modul alle Pay-TV-Aufnahmen unterbindet, ist ein Problem.

    § 52c RStV – Technische Zugangsfreiheit
    (1) Anbieter von Plattformen, die Rundfunk und vergleichbare Telemedien verbreiten, haben zu gewährleisten, dass die eingesetzte Technik ein vielfältiges Angebot ermöglicht. ...



    § 42 TKG
    Missbräuchliches Verhalten eines Unternehmens mit beträchtlicher Marktmacht
    (1) Ein Anbieter von Telekommunikationsdiensten, von Leistungen nach § 78 Absatz 2 Nummer 4 und 5 oder von telekommunikationsgestützten Diensten, der über beträchtliche Marktmacht verfügt, oder ein Betreiber eines öffentlichen Telekommunikationsnetzes, der über beträchtliche Marktmacht verfügt, darf seine Stellung nicht missbräuchlich ausnutzen. Ein Missbrauch liegt insbesondere vor, wenn andere Unternehmen unmittelbar oder mittelbar unbillig behindert oder deren Wettbewerbsmöglichkeiten ohne sachlich gerechtfertigten Grund erheblich beeinträchtigt werden. ...


    Nachtrag:
    §§ 49, 50 TKG auch mal anlesen, wen es interessiert...
    http://dejure.org/gesetze/TKG/50.html
     
    Zuletzt von einem Moderator bearbeitet: 23. Januar 2015
  5. SMan

    SMan Gold Member

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    AW: Sky AGB, Pairing, Neue Hardware

    Jetzt hat mir SKY den vierten Standardbrief zur Zwangshardware geschickt. Das macht natürlich sehr viel Sinn.:wüt:
     
  6. Feller6098

    Feller6098 Platin Member

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    AW: Sky AGB, Pairing, Neue Hardware

    Wenn der User Klarheit haben möchte, braucht er nur den Gferichtskostenvorschuss einzahlen. Schneller und bequemer kann er kaum zu einem Gerichtstermin kommen.
     
  7. gArea

    gArea Senior Member

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    AW: Sky AGB, Pairing, Neue Hardware

    Inwiefern hindert Sky mich, dich oder sonst wen daran, weiterhin sein altes Gerät für den Empfang von Nicht-Sky-Programmen zu verwenden?
    Klar, es ist nicht gerade komfortabel und aus dem Grund werden sich die meisten damit abfinden, nur die Skybox zu verwenden.

    Es geht aber nicht um "irgendwie". Dafür, dass Sky gerechtfertigtes Interesse daran hat, seinen Service vor der illegalen Verbreitung zu schützen, muss doch jeder Verständnis haben. Und konsequentes "Pairing" ist da nun mal die eindeutig sicherste und effektivste Variante.
     
  8. MarcBush

    MarcBush Guest

    AW: Sky AGB, Pairing, Neue Hardware

    Und deshalb gibt man weiter solo V14 aus, verlängert Verträge mit S02 ohne Leihgerät und paired die Kunden mit Leihreceiver nicht Anfang 2014, sondern in vielen Fällen erst 2016? Sehr konsequent...

    Ich hätte 2013 alle informiert mit Stichtag 01.01.2016, das wäre ehrlich.
     
  9. gArea

    gArea Senior Member

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    AW: Sky AGB, Pairing, Neue Hardware

    Okay und dieser Verpflichtung kommt Sky ja auch nach. Ich kann auch alle unveschlüsselten Programme mit dem Sky-Receiver empfangen
     
  10. MarcBush

    MarcBush Guest

    AW: Sky AGB, Pairing, Neue Hardware

    Ich denke, er wartet, bis Sky ihn ausbucht...
     
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