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Pairing - AGB, Kündigungen, Technik

Dieses Thema im Forum "Sky - Technik/Allgemein" wurde erstellt von Eike, 25. Juli 2014.

Status des Themas:
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  1. MarcBush

    MarcBush Guest

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    AW: Pairing - AGB, Kündigungen, Technik

    Es kann keine Frage beantworten, oh je.
    Es gibt eigenen Receiver oder Leihreceiver. Eigenen Receiver hab ich gemäß 2.1.1. Das ist meine Obliegenheit, mit meinem Receiver das Programm zu entschlüsseln. Leihreceiver muss ich nicht nutzen, nur wenn ich das möchte. Sky darf mich nicht hindern, das Programm zu sehen. Crom, dafür braucht man einen Receiver. Aber es steht da nicht, dass ich On oder Off drücken muss auf der FB. Aber dass es meine Aufgabe ist, den Receiver zu stellen. LESEN!

    Ungepairte Karte habe ich. Sky darf pairen nach 1.4.4 mit dem Receiver im KC. Sky macht das so oder lässt es sein, mir ist das egal.

    Zertifizierte Receiver gibt es nicht in AGB oder Vertrag, wo steht was davon. Frag mich doch, ob Sky garantieren muss, dass ich grüne Receiver mit Eierkocher nutzen darf.
     
  2. MarcBush

    MarcBush Guest

    AW: Pairing - AGB, Kündigungen, Technik

    Da er keine einzige Frage beantworten kann, während ich alles an §§ belege und erläutere, er nur schwachsinnige Gegenfragen stellt, konnte sich jeder ein Bild machen.
    Ich kenn das, arbeite im Behindertenrecht.
     
  3. Poffel

    Poffel Senior Member

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    26
    AW: Pairing - AGB, Kündigungen, Technik

    Ja, das befürchte ich auch.
     
  4. NzHawk

    NzHawk Silber Member

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    AW: Pairing - AGB, Kündigungen, Technik

    Ich schätze deine Ausdauer sehr, jenem User geduldig und haarklein alles erklären zu müssen.
    Jedoch denke ich, du solltest den letzten Satz noch einmal überdenken und gegebenfalls editieren.
    ;)
     
  5. MarcBush

    MarcBush Guest

    AW: Pairing - AGB, Kündigungen, Technik

    Ich bin ein Schaumschläger nach der Meinung von c.
    Du lobst meine Geduld mit, wie ich finde, abstrusen, wirren Fragen.
    Ich hab nur erklärt, woher ich diese Geduld hab, aus der Arbeit mit Behinderten.
    Da ist man in vielen anderen Bereichen gut gewappnet.
     
    Zuletzt von einem Moderator bearbeitet: 28. August 2014
  6. MarcBush

    MarcBush Guest

    AW: Pairing - AGB, Kündigungen, Technik

    Und warum macht Sky das?

    Nachfolgend ein Entwurf der Zusammenfassung hier herausgearbeiteter rechtlicher Argumente, um nicht immer Wiederholungen bringen zu müssen, als Meinungsäußerung, nicht als absolute Wahrheit gepostet. Korrekturhinweise mit Begründung erwünscht.
     
    Zuletzt von einem Moderator bearbeitet: 28. August 2014
  7. MarcBush

    MarcBush Guest

    AW: Pairing - AGB, Kündigungen, Technik

    Zusammenfassung mit Schwerpunkt rechtlicher Aspekte zum Pairing

    als Ergänzung zu http://forum.digitalfernsehen.de/forum/6650525-post2566.html


    Seit 2009 in AGB als § 1.3.5 oder 1.4.4:
    Sky kann die Smartcard dem Receiver zuordnen, der in den Kundendaten hinterlegt ist, also nur mit einem Receiver/Modul, das der Kunde besitzt.
    Diese Zuordnung wird als Pairing bezeichnet, die Smartcard funktioniert nur noch genau in dem einen Receiver oder Modul.

    Bisher erfolgt Pairing nur im Bereich SAT und KNB mit Leihreceivern/Modulen von Sky, viele Kunden haben solch Hardware. Mit eigener Hardware erfolgt bislang kein Pairing, könnte aber mit Sky-zertifizierten Receivern möglich sein, wenn Sky die Serienummer erfährt.

    Um Pairing und einheitliche Hardware der Kunden zu erreichen, will Sky jedem einen Leihreceiver als Leihvertrag aufbürden, doch Leihvertrag ist zweiseitiger Vertrag, dem der Kunde zustimmen muss, zumal er auch trotz Hausratversicherung für den Leihreceiver haftet.

    Daher ist wesentliche Frage hier, welchen Receiver darf der Kunde für Sky-Empfang nutzen, und besteht eine Pflicht zum Leihvertrag?

    Nach § 2.1.1 ist es Aufgabe des Kunden, den Receiver zu stellen. Es muss ein von Sky zugelassener, für SAT-Empfang kompatibler Receiver sein gemäß 1.1.1. Mehr fordern AGB und Abo-Vertrag nicht. Sky behauptet gern anderes und spricht von zertifizierten Sky-Receivern, auch auf seiner Homepage, doch rechtlich relevant sind für die Position von Sky nur die AGB und der Vertrag, und die verweisen auch nicht auf die Homepage oder auf sonstige Eigenschaften des Receivers wie "Geeignet für premiere". Also gibt es keine Vorgaben zur Art des Receivers. Damit ist der Kunde frei in der Wahl seiner Hardware. Auf der Homepage findet sich sogar seit Jahren ein Hinweis von Sky, dass das CI-Modul von Alphacrypt toleriert wird, man dabei lediglich mit technischen Einschränkungen rechnen muss bezüglich Freischaltszenario, HD-Feeds...

    Eine Pflicht, Sky über seine Hardware zu informieren oder Seriennummern mitzuteilen, mitten im laufenden Vertrag, besteht nicht, hier gilt Datenschutz.

    Nach 1.2.4/1.3.1 kann der Kunde auch einen Leihreceiver oder ein Leih-Modul von Sky leihen. (Mit Modul keine Aufnahmen möglich, Festplattenreceiver kostet bis zu 318 EUR "Servicegebühr"). "Kann" bedeutet rechtlich, dass der Kunde es nicht muss, sondern auf Wunsch sich leihen kann.

    Welches Gerät der Kunde im Ergebnis also nutzt, richtet sich nach den AGB zu "Empfangsgerät" und nicht zu den AGB zu "Smartcard" (1.4.4). Es steht im Ermessen des Kunden.

    Will man Pairing vermeiden, gilt es derzeit, Leihgeräte nicht anzunehmen oder vorhandene Leihgeräte an Sky zurück zu senden und aus den Kundendaten austragen zu lassen. Den schon bestehenden Leihvertrag kann der Kunde gemäß § 604 Abs. 2 BGB jederzeit kündigen.

    Mit eigenem Gerät dritter Anbieter ist Pairing wohl nicht möglich.

    Als eigene Hardware kann man auch Sky-Kaufreceiver angeben, die mit NDS in HD und Karte V14 klarkommen: Humax PDR iCord 250 HD / Humax PR HD 1000. Hier ist mit Seriennummer ein Pairing wohl zu befürchten.

    Allerdings stellt sich Sky zunehmend quer, doch viele Kunden berichten, eine einzelne V14 erhalten zu haben, die ohne Receiver geliefert wird und in dem eigenen Receiver funktioniert.

    Notlösung: V14 aus dem Sky-Paket entnehmen, Receiver zurückschicken und aus den Kundendaten austragen lassen, erst dann die V14 nutzen. Dabei die Vertragsänderung widerrufen mit Mail an den Kundenservice und auf die Nutzung eigener passender Hardware für eine V14 hinweisen.


    Wer anwaltlich beraten ist oder sich selbst gut durchsetzen kann, fordert Vertragserfüllung mit der bisherigen Hardware und S02-Karte oder ein Sonderkündigungsrecht.

    Soweit als erste Argumentationshilfe in rechtlicher Hinsicht. Nicht irritieren lassen von Behauptungen der Sky-Mitarbeiter, die Kunden oft falsch informieren!
     
    Zuletzt von einem Moderator bearbeitet: 28. August 2014
  8. Bavarian72

    Bavarian72 Senior Member

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    AW: Pairing - AGB, Kündigungen, Technik

    macht es beim pairing eigentlich einen unterschied ob man kabel oder satelit kunde ist?
     
  9. MarcBush

    MarcBush Guest

    AW: Pairing - AGB, Kündigungen, Technik

    Derzeit werden Kunden über Satellit und in kleinen Kabelnetzne (KNB) gepaired, in großen Kabelnetzen ist bislang nichts dazu Neues angekündigt.
     
  10. wavetime

    wavetime Silber Member

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    AW: Pairing - AGB, Kündigungen, Technik

    @Crom und MarcBush
    Sagt mal....könnt ihr eure Diskussion nicht per PN austragen ?
    Ihr dreht euch ständig im Kreis und wirklich Wissenswertes kommt dabei auch nicht heraus.
     
Status des Themas:
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