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Vater erschlägt vergewaltiger

Dieses Thema im Forum "Small Talk" wurde erstellt von Ceraton, 21. Juni 2012.

  1. Schnellfuß

    Schnellfuß Guest

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    AW: Vater erschlägt vergewaltiger

    Genau.

    Von daher halte ich übrigens für Schwachsinn, noch einen Orden verleihen zu wollen...

    In dem Fall würde wohl jeder Vater versuchen, sein Kind zu retten und mögliche Folgen für den Täter weit in den Hintergrund stellen.
    Verständlich und vom Gericht auch so bewertet.
     
  2. Ceraton

    Ceraton Guest

    AW: Vater erschlägt vergewaltiger

    Das kann wohl niemand, der sich nicht in einer solchen Extremsituation befunden hat.
    Schwierig, verdammt schwierig.
    Ich würde das aber trotzdem als Totschlag bewerten, aber die genauen Details wissen wir glücklicherwiese nicht.
     
  3. Walnuss

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    AW: Vater erschlägt vergewaltiger

    Ich eher nicht.
    Wenn er den Vergewaltiger, später, also nach der Tat erschlagen hätte, wäre Ich deiner Meinung.
    Aber er hat Ihn auf seiner Tochter vorgefunden, das ist für mich der springende Punkt!
     
  4. Gag Halfrunt

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    AW: Vater erschlägt vergewaltiger

    Das ist wie bei allen Tötungsdelikten: Lag eine Tötungsabsicht vor?

    Und hier im speziellen Fall muss eben noch die Frage gestellt werden, welches Mittel "erforderlich" ist, um diesen Angriff nachhaltig abzuwehren.

    Wenn mir einer eins in die Fresse haut und ich schubs ihn von mir weg, dann ist das eine Notehrsituation. Selbst dann, wenn er rückwärts stolpert und so unglücklich stürzt, dass er stirbt.

    Wenn ich ihn aber als Reaktion so vermöble, dass er direkt daran zu Tode kommt, dann dürfte zumindest hierzulande das Gericht unangenehme Fragen stellen. Denn um die unmittelbare Gefahr abzuwenden, wäre es nicht erforderlich gewesen, ihn zu töten.

    Ich hab keine Ahnung, wie die Gerichte das hierzulande bei Vergewaltigung sehen.
     
  5. Ceraton

    Ceraton Guest

    AW: Vater erschlägt vergewaltiger

    Die Frage ist ob er dann einfach weitergeprügelt hat, der Text klingt wenigstens so. Wenn nicht bin ich Deiner Meinung.

    Bei soetwas muss das Gericht höllisch aufpassen keine Büchse der Pandora zu öffnen.
     
  6. Walnuss

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    AW: Vater erschlägt vergewaltiger

    Hätte Ich an seiner stelle wohl auch, vor Wut und Panik!
     
  7. Ceraton

    Ceraton Guest

    AW: Vater erschlägt vergewaltiger

    Ja, ich wohl auch.
     
  8. Tranquilizer

    Tranquilizer Guest

    AW: Vater erschlägt vergewaltiger

    "Der Vorfall ereignete sich vor gut zwei Wochen auf der Ranch der Familie des Vaters in der Nähe der Ortschaft Shiner. US-Medienberichten zufolge zerrte der 47-jährige Jesus Mora Flores das kleine Mädchen in einen Stall. Demnach hörte der Vater seine fünfjährige Tochter schreien. Bei seinem Eintreffen habe er Flores erwischt, wie er sich an dem Mädchen verging, hieß es. Dann habe er auf den Mann eingeprügelt..."

    Nach deutschem Recht war das für mich:

    Rechtfertigender Notstand
    Wer in einer gegenwärtigen, nicht anders abwendbaren Gefahr für Leben, Leib, Freiheit, Ehre, Eigentum oder ein anderes Rechtsgut eine Tat begeht, um die Gefahr von sich oder einem anderen abzuwenden, handelt nicht rechtswidrig, wenn bei Abwägung der widerstreitenden Interessen, namentlich der betroffenen Rechtsgüter und des Grades der ihnen drohenden Gefahren, das geschützte Interesse das beeinträchtigte wesentlich überwiegt. Dies gilt jedoch nur, soweit die Tat ein angemessenes Mittel ist, die Gefahr abzuwenden.

    § 34 StGB Rechtfertigender Notstand - dejure.org

    P.S.: Für mich wäre ein unabsichtlicher "Schlag zuviel" in einer solchen Situation durchaus verständlich und im Rahmen dieses Paragraphen vertretbar.

    Meine Meinung: Freispruch auch in Deutschland!
     
    Zuletzt von einem Moderator bearbeitet: 21. Juni 2012
  9. Gag Halfrunt

    Gag Halfrunt Lexikon

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    AW: Vater erschlägt vergewaltiger

    Der rechtfertigende Notstand betrifft andere Fälle. Nämlich immer dann, wenn in das Rechtsgut Dritter eingegriffen wird, um eine Notsituation abzuwenden. Du darfst z.B. die Scheibe eines in der prallen Sonne geparkten Autos einschlagen (=Sachbeschädigung), um das darin befindliche Kleinkind vor dem sicheren Tod zu bewahren.

    Von Notwehr und Nothilfe spricht man immer dann, wenn die Tat gegen einen Angreifer gerichtet ist, um seinen Angriff auf dich (Notwehr) oder eine andere Person (Nothilfe) abzuwehren.
     
  10. Creep

    Creep Guest

    AW: Vater erschlägt vergewaltiger

    Und genau bei der Notwehr muß die Tat auch nicht mehr angemessen, sondern nur noch geeignet sein. Und, wie bei dejure auch zu lesen ist, wird eine Überschreitung aus Furcht, Verwirrung etc. auch nicht bestraft.