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Deutschland - Ein Land, in dem die Straftäter noch Entschädigt werden.

Dieses Thema im Forum "Politik" wurde erstellt von Tacheles, 25. April 2012.

  1. Gag Halfrunt

    Gag Halfrunt Lexikon

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    AW: Deutschland - Ein Land, in dem die Straftäter noch Entschädigt werden.

    Bedauerlicherweise haben unsere Gründerväter versäumt, Artikel 5, Absatz 1 unseres Grundgesetzes mit der Pflicht zu versehen, dass man sich zuvor sachkundig zu machen hat.
     
  2. Monte

    Monte Talk-König

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    AW: Deutschland - Ein Land, in dem die Straftäter noch Entschädigt werden.

    Ja, der Satz gefällt mir.
     
  3. Nexus1

    Nexus1 Neuling

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    AW: Deutschland - Ein Land, in dem die Straftäter noch Entschädigt werden.

    Auch_Verbrecher_haben_Rechte....
    Ich_würde_dagegen_nichts_sagen_wenn_ich_du_wäre_dass_könnte_ganz_schnell_als_Volksverhetzung_nach_§130_StGB_ausgelegt_werden
     
  4. Schnellfuß

    Schnellfuß Guest

    AW: Deutschland - Ein Land, in dem die Straftäter noch Entschädigt werden.

    Das wird mit dem Verzicht auf das letztgenannte Recht in Absatz 2 ausgeglichen. :)
     
  5. Eike

    Eike von Repgow Premium

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    AW: Deutschland - Ein Land, in dem die Straftäter noch Entschädigt werden.

    Ganz nebenbei und wenn "sie" dann sowohl Gefängnis als auch Sicherheitsverwahrung überstanden haben ziehen sie in mittelalterliches Dorf und müssen täglich Demos mit Hilfe von Nazis vorm Haus ertragen obwohl sie eben ihre Strafe abgesessen haben... Sie den Fall Insel in Sachsen-Anhalt.
     
  6. Eisenbahnfan

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    AW: Deutschland - Ein Land, in dem die Straftäter noch Entschädigt werden.

    Ja und? "Die Strafe abgesessen" bedeutet leider nicht, dass von ihnen danach keine Gefahr mehr ausgeht.
     
  7. hopper

    hopper Lexikon

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    AW: Deutschland - Ein Land, in dem die Straftäter noch Entschädigt werden.

    Natürlich nicht. Allerdings denke ich, man sollte Dich langsam auch in Sicherheitsverwahrung nehmen. Du stellst ein erhebliches Gefahrenpotential für die Gesellschaft da. Wer weiß, wann Du mal selbst das Gesetz in die Hand nimmst und möglicherweise Unschuldige triffst.

    Den letzten Lynchmob gab es doch erst. Die haben nachher auch alle mit den Schultern gezuckt und niemand sich entschuldigt. Warum auch, Verbrecher sind ja eh immer nur die anderen. Ist es nicht bedenklich, dass falsch Beschuldigte nachher in Schutzhaft genommen werden müssen, um vor Dir beschützt zu werden? Schutzhaft entspricht nebenbei der Sicherheitsverwahrung - ist die gleiche Zelle. Mit der gleichen Ausstattung. Eigentlich müßte der Lynchmob in Sicherheitsverwahrung genommen werden - und da Du dazu gehören möchtest, gehörst Du eben selbst ins Gefängnis.
     
  8. sunday2

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    u.a.
    AW: Deutschland - Ein Land, in dem die Straftäter noch Entschädigt werden.

    @hopper: Mir ist es unverständlich, warum du deine ursprünglich sachliche Art, die du mit guten Argumenten vorgetragen hast, völlig verlassen hast, und nun solchen agressiven Unsinn von dir gibst.

    Ich war auch an anderer Stelle mal anderer Meinung wie Eisenbahnfan und kann auch seine Argumentation nur eng begrenzt nachvollziehen, aber ich kann nicht erkennen, dass er zu Lynchjustiz aufgerufen hat.

    Dass du jemand, der sich hartnäckig deiner Meinung widersetzt am liebsten in Sicherungsverwahrung nehmen würdest, zeigt nun bei dir äußerst bedenkliche Tendenzen, die alles andere als demokratisch sind.

    Es scheint mir auch äußerst bedenklich zu sein, wenn man Schwerkriminalität mit Verkehsdelikten vergleicht.
     
  9. Worringer

    Worringer Guest

    AW: Deutschland - Ein Land, in dem die Straftäter noch Entschädigt werden.

    Ich halte nichts von Sicherungsverwahrung und halte sie für ein völlig überzogenens Instrument (auch in der Rechtslehre ist sie nicht unumstritten).
    Der Grund dafür ist folgender:
    Die Begründung einer Sicherungsverwahrung ist immer im Konjunktiv. Der Staat begründet die Anordnung einer Sicherungsverwahrung immer damit, daß etwas passieren KÖNNTE. Man unterstellt dem Sicherungsverwahrten also, daß er möglicherweise wieder eine solche Tat begehen könnte. Das halte ich für eine völlige Umkehr des Rechtsstaatlichkeitsprinzips und hat nicht viel mehr Wert, als ein Blick in die Glaskugel.

    Ich bin der Meinung, daß es besser wäre, das Strafmaß entweder auszuschöpfen oder die Gesetze zu ändern, so daß auch längere Haftstrafen als 15 Jahre möglich sind. Auch die Tatsache, daß einer Sicherungsverwahrung nachträglich angeordnet werden kann, halte ich für absolut unangemessen, denn man setzt den von einer Sicherheitsverwahrung bedrohten, einem immensen psychischen Druck aus (es könnte ja jederzeit ein Brief vom Gericht kommen, der eine Sicherungsverwahrung anordnet).
    Da bin ich doch für eine klare Linie: Jemand wird verurteilt und muß dann für n Jahre ins Gefängnis. Dann weiß jeder woran er ist, aber nicht dieses Damoklesschwert über dem Kopf des Verurteilten.

    Das wäre genauso, als wenn man hier vorsorglich jemanden sperrt, weil er möglicherweise wieder gegen die Forenregeln verstoßen KÖNNTE.

    Und wer meint, daß es Sicherungsverwahrung nur für Mörder, Vergewaltiger und Kinderschänder gibt, der irrt gewaltig (siehe §66 StGB).
     
  10. Gag Halfrunt

    Gag Halfrunt Lexikon

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    AW: Deutschland - Ein Land, in dem die Straftäter noch Entschädigt werden.

    Ich kann deine Gedanken nachvollziehen, teile sie jedoch nicht. Man muss klar zwischen der Strafe für eine konrete Tat und dem Schutz der Öffentlichkeit trennen. Ich denke, dass wir uns einig darin sind, dass es effektiver ist, eine potenziell gefährliche Person festzusetzen, als 80 Millionen Menschen Personenschutz zu geben.

    Die Sicherungsverwahrung wird nach meinem Verständnis nur dann angewendet, wenn aufgrund von psychologischen Bewertungen von einem hohen Gefahrenpotenzial auszugehen ist -- z.B. bei Triebtätern. Im Grunde muss die Person hier auch vor sich selbst geschützt werden.

    In unserem Rechtsstaat gibt ja auch die Möglichkeit der Unterbringung -- also der Zwangseinweisung von Personen, die aufgrund psychischer Dispositionen sich und andere gefährden. Hier zu Handeln, halte ich für absolut gerechtfertigt.

    Im gleichen Maße muss man auch mit Triebtätern umgehen können dürfen, auch dann, wenn es keinen Erfolg auf den positiven Ausgang einer Therapie gibt.

    Eine Erhöhung bzw. Ausschöpfung des Straßmaßes ist hier der falsche Ansatz. Denn hier wird ja eine konkrete Tat bestraft, die man tatsächlich begangen hat. Danach gilt man als rehabilitiert -- und dann?

    Hinzu kommt ja, dass Triebtäter aufgrund unseres Rechtsverständnisses ja nur eingeschränkt schuldfähig sind, da sie ihre Taten nicht im vollen Maße bewusst und willentlich begangen haben. Da dies nun wiederum strafmindern gilt, so wie bei jedem anderen vermindert Schuldfähigen, wäre das Strafmaß gering. Wir hätten die groteskte Situation, dass ein Mörder "lebenslang" hinter Gittern säße, ein Triebtäter hingegen dann nach X Jahren frei käme. Während bei Mördern, die z.B. aus materiellen Gründen oder einer Beziehungstat gemordet haben, die Wiederholungstat gering ist, würde er dennoch bis auf Ewigkeiten weggesperrt, während der Triebtäter mit der hohen Rückfallgefahr wieder auf freien Fuß käme.

    Deshalb gibt es die Sicherungsverwahrung, um die Diskrepanz zwischen der Freiheitsstrafe und dem Schutz der Bevolkerung (und vor sich selbst!) zu vermindern.