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ARD und ZDF wollen Zahlungen an Kabelnetzer 2013 einstellen

Dieses Thema im Forum "DF-Newsfeed" wurde erstellt von DF-Newsteam, 19. Januar 2012.

  1. liebe_jung

    liebe_jung Foren-Gott

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    AW: ARD und ZDF wollen Zahlungen an Kabelnetzer 2013 einstellen

    Es ging um die Zahlungen an den Kabelanbieter und nicht um notwendige Endgeräte! Wieso Du nun mit Fernseher und Receiver argumentierst erschliesst sich mir genauso wenig, wie deine Aussage, dass das Kabel für den Empfang der ÖR kostenlos sei!
     
  2. Gast 144780

    Gast 144780 Guest

    AW: ARD und ZDF wollen Zahlungen an Kabelnetzer 2013 einstellen

    Mischobo, würde das aber nicht zu Veränderungen der "Must-Carry-Regelungen bedeuten? Und das dann bei jeder Landesmedienanstalt? Gut dort geht es noch um die analogen Programmplätze.... Zeigt natürlich, dass die Gesetzeslage nicht mehr den aktuellen Bedürfnissen zeitgemäß ist. Dort müsste es mindestens, wenn überhaupt, um digitale SD Plätze gehen.

    Sicher gebe ich dir recht, dass dies auch zu Veränderungen an ganz anderen "Plätzen" hervor rufen könnte. Gerade TK-Anbieter, was ja auch die Kabler sind, klagen ja oft über die regulierten TAL Entgelte. Und wenn die sich dann auch "quer stellen".....

    Beim Strom sicher ähnlich, keine Frage. Wobei hier perspektivisch sowieso zwischen Netz-und Kraftwerksbetreiber aufgeteilt werden soll. Gas das Selbe

    Was die ganze Sache der Multiplexhoheit soll, ist mir in der heutigen Zeit eh fraglich (allerdings klar aus Sicht eines-hier ö.r.- Fernsehanbieters). Denn vor Ort lässt es sich bestimmt besser entscheiden, was rein kommt und was draußen bleibt, schon aus Kapazitätsgründen u.U., zumindest da wo nicht ausgebaut ist.
    Auch muss nicht in jeden Bundesland ein 3.Programm von weit her eingespeist werden. Also z.B. in Bremen den BR? Aber das ist meine persönliche Meinung dazu.
     
  3. Hammerharter

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    AW: ARD und ZDF wollen Zahlungen an Kabelnetzer 2013 einstellen

    Das hätte was gutes!
    Nur ob das die ARD & ZDF will?
     
  4. ElimGarak

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    AW: ARD und ZDF wollen Zahlungen an Kabelnetzer 2013 einstellen

    Ach das wäre gar nicht so schlimm!

    Denn bevor Opa Willi und Oma Erna zu RTL umschalten
    lassen sie sich lieber vom Enkel einen digitalen
    Receiver oder einen neuen Fernseher hinstellen

    Favoritenliste erstellt und voila es kann weiterhin
    ARD, ZDF und die dritten gekuckt werden!:p
     
  5. LHB

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    AW: ARD und ZDF wollen Zahlungen an Kabelnetzer 2013 einstellen

    ich schaue die dritten auch und bin noch lange kein opa!
     
  6. Gorcon

    Gorcon Kanzler Premium

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    AW: ARD und ZDF wollen Zahlungen an Kabelnetzer 2013 einstellen

    Warum sollen sie dafür bezahlen? eigentlich müssten sie dafür sogar Geld bekommen!
     
  7. Theo.Lingen

    Theo.Lingen Silber Member

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    AW: ARD und ZDF wollen Zahlungen an Kabelnetzer 2013 einstellen

    Aber nur, bis die Haushaltsabgabe greift ...
     
  8. Gorcon

    Gorcon Kanzler Premium

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    AW: ARD und ZDF wollen Zahlungen an Kabelnetzer 2013 einstellen

    Auch jetzt schon!;)
     
  9. mischobo

    mischobo Lexikon

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    AW: ARD und ZDF wollen Zahlungen an Kabelnetzer 2013 einstellen

    ... "Must Carry" bedeutet, dass die Kabelnetzbetreiber Kapazitäten für entsprechende Programme vorzuhalten haben. Die Programmveranstalter können dagegen frei entscheiden, ob und bei wem sie ihren Must-Carry-Status ausnutzen wollen.
    "Must-Carry" bedeutet aber nicht, dass die Einspeisung in Kabelnetzen entgeltfrei zu erfolgen hat. Wie auch alle anderen Programmveranstlater müssen auch die Veranstalter von "Must-Carry"-Programmen mit dem jeweiligen Kabelnetzbetreiber einen Einspeisevertrag aushandeln.

    Die ÖR verabschieden sich ab Mai 2012 grundsätzlich von der analogen Verbreitung ihrer Programme verabschieden, auch im Kabel. Entsprechend werden die ÖR hier auch keine Einspeiseentgelte mehr an die Kabelnetzbetreiber zahlen. Ob die KNB weiterhin ÖR-Programme weiterverbreitet, ist dann einzig und allein deren Sache.

    Um Platz für die neuen HD-Multiplexe der ÖR zu schaffen, könnte man einfach ein analoges ÖR-Programm abschalten und die frei gewordene Kapazität für ein HD-Multiplex genutzt werden.
    Wie gesagt könnte. Aktuell in NRW: die nicht für NRW gesetzlich bestimmten ARD-Dritten haben kein Interesse mehr an einem analogen Must-Carry-Status. Damit werden Kapazitäten frei, die die LfM-NRW neu auszuschreiben hat, was sie auch getan hat. Ausgeschrieben wurde für diese Kapazität für ein "sontiges Programm" oder ein Telemediendienst.
    Hier in Bonn hat SWR Fernsehen RP noch als "grenzüberschreitendes Programm" einen Must-Carry-Status. Wenn die LfM-NRW ihre Rangfolgentscheidung getroffen hat, wird der "Must-Carry-Status" von SWR Fernsehen RP wegfallen und ein anderes Programm übernimmt den Sendeplatz. Es könnte also sein, das SWR Fernsheen RP hier durch einen Sender wie z.B. Bibel TV oder einem Teleshoppingkanal ersetzt wird.
    Bekommt dagegen ein Sender den Zuschlag, der bislang ohne Must-Carry-Status analog eingespeist wird, stünden die analogen Kapazitäten von SWR Fernsehen RP für die Digitalsierung des Kanals zur Verfügung.

    Die ARD hat in 2008 das KCC ins Leben gerufen, dass für die digitale Verbreitung ihrer Sender in den Kabelnetzen zuständig ist. Dazu wurden Leitungskapazitäten bei diversen Kabelnetzbetreiber angemietet, über die die ÖR-Programme verbreitet werden. Da ARD-Stern eine Redundanz für den ZDF-Uplink darstellt, lag es auch Nahe, die ZDF-Programme über das KCC in den Kabelnetze zu verteilen. Im welchem Umfang das ARD-KCC Dienstleistungen für das ZDF erbringt, ist mir nicht bekannt. Wäre natürlich denkbar, dass das ZDF das ARD-KCC mit der Verbreitung ihrer Programme in den großen Kabelnetzen beauftragt hat.

    Meiner Ansicht ist die Presse einem Irrtum unterlegen, denn die Quelle, dass die ÖR keine Zahlungen an die Kabelnetzbetreiber mehr leisten wollen, ist einzig und allein eine Tabelle aus dem 18. KEF-Bericht, in dem die Kabelverbreitungskosten ab der nächsten Gebührenperiode mit 0 Mio. Euro angegeben werden.
    Wenn die ÖR selbst Leitungskapazitäten anmieten, dann zahlen die ÖR für die Verbreitung ihrer Programme im Kabel auch keine Einspeiseentgelte.
    Da das ARD-KCC offensichtlich auch die Kabelverbreitung der digitalen ZDF-Programme übernimmt, kann dieser Kostenfaktor nicht mehr als Kabelverbreitungskosten für die ARD-Programme aufgeführt werden.
    Ab der nächsten Gebührenperiode werden diese Kosten deshalb in den "Sonstige Leitungen ond Leitungsnetzen", die ebenfalls zu den Verbreitungskosten gehören, aufgeführt. Dass der Betrag etwas höher angebenen wird als die bisherigen Kabelverbreitungskosten, dürfte damit zusammenhängen, dass auch die Kosten für die Verbreitung von linearem Fernsehen über IP-Netze (IPTV) mit in diesen Posten einfliessen.
    Macht auch Sinn, denn die KNB erhalten die Multiplexe der ÖR auch IP-basiert ...
     
  10. zyz

    zyz Talk-König

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    AW: ARD und ZDF wollen Zahlungen an Kabelnetzer 2013 einstellen

    Das ist falsch:

    Das ist ja wohl eine klare Ansage.