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Verbot von Außenantennen zulässig?

Dieses Thema im Forum "Digital TV über Satellit (DVB-S)" wurde erstellt von Wu-mc, 9. April 2011.

  1. Vodka-Redbull

    Vodka-Redbull Senior Member

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    AW: Verbot von Außenantennen zulässig?

    am billigsten wäre es, wenn du dich von einem Anwalt der Verbraucherzentrale beraten lässt. Die Erstberatung ist relativ günstig.

    Zum Thema:
    Der am Anfang genannte Paragraph dient doch eigentlich dazu Fassaden zu schützen und das Erscheindungsbild einer Wohngegend. In deinem Fall ist es aber ein Einfamilienhaus und z.B. kein Reihenhaus und wahrscheinlich sehen bei euch doch sowieso alle Häuser anders aus. Daher könnte ich mir gut vorstellen, dass in diesem Fall so eine Klausel nicht rechtens ist.

    Ansonsten könnte man auch mal beim Amt nachfragen, die sollen diese Klausel mal begründen. Ohne Grund kann man sowas ja wohl nicht in den Bebauungsplan rein schreiben.
     
  2. starhunter71

    starhunter71 Silber Member

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    AW: Verbot von Außenantennen zulässig?

    Ich habe auf dem Balkon auch eine SAT-Antenne (sichtbar von der Straße aus) stehen, eigentlich nicht erlaubt.
    Seit vielen Jahren (14) ist das so und bis heute hat sich der Eigentümer diesbezüglich nicht gemeldet. Wir bekommen zwar jedes Jahr zum Jahreswechsel ein Schreiben mit Notrufnummern für die Feiertage, darin steht auch jedesmal, dass alle Mieter unverzüglich ihre Antennen entfernen sollen.
    Dabei bleibt es dann aber auch .... nichts wird so heiß gegessen wie es gekocht wird ;)

    Mach Dir mal vorher nicht so viele Gedanken ... versuche die Antenne so unauffällig wie möglich zu platzieren, dass klappt schon.
     
  3. BartS

    BartS Wasserfall

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    AW: Verbot von Außenantennen zulässig?

    @starhunter71:
    Vor ein paar Tagen hat jemand einen ähnlich unpassenden Vergleich gebracht. Du redest von der Beziehung Mieter <-> Vermieter = Eigentümer. Darum geht es bei dem Problem des Fragestellers jedoch nicht. Es geht darum, dass die Gemeinde(!) dem Eigentümer(!!!) die Errichtung einer Satellitenanlage verbieten und ihn ggf. sogar zwingen will, sich an das Kabel anschließen zu lassen.

    Und beides halte ich für rechtlich völlig unhaltbar, m.E. hätte so was vor keinem deutschen Gericht Bestand, da solche Zwänge immer gute Gründe haben müssen. Gerade in Deutschland sind die Rechte des Hausbesitzers quasi "heilig".

    Hätte ich finanziell die freie Wahl, würde ich der Gemeinde höflich, aber bestimmt zu verstehen geben, dass ich dankend auf den Kauf verzichte...
     
  4. starhunter71

    starhunter71 Silber Member

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    AW: Verbot von Außenantennen zulässig?

    Mir ging es lediglich darum, nicht vorher die Pferde scheu zu machen .... es wird doch auf einem Grundstück möglich sein eine SAT-Antenne unauffällig zu positionieren. Zur Not nimmt man, wie hier schon vorgeschlagen, eine Cubsat oder ähnliches.

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  5. spocky83

    spocky83 Platin Member

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    AW: Verbot von Außenantennen zulässig?

    Ich denke da kann man schon irgendwo den Hebel ansetzen, aber ich befürchte, dass das ohne Fachanwalt wohl recht schwer werden könnte (und ohne Rechtsschutz auch teuer).

    Was mich fast noch mehr irritiert als ein Bebauungsplan bei dem zumindest auf den ersten Blick "Spezlwirtschaft" ein Begriff ist, der einen schon Mal durch den Kopf schießen kann ist, dass hier manche User dem TE Ratschläge (vielleicht auch gut gemeint) über Sinn und Unsinn des Grundstückkaufes geben. Das ist doch kein Sat-Receiver, den er sich da zulegen möchte und ich unterstelle ihm mal, dass er sich das schon recht genau überlegt hat. Meinungen gibt es viele, aber das Gewäsch mancher ist im besten Falle OT...

    Zurück zum Thema:
    Ich bin natürlich keine Fachperson was rechtliche Dinge betrifft, von Baurecht im Speziellen ganz zu schweigen, aber ich sehe hier mehrere Ansatzpunkte:

    1. Ist eine derartige Einschränkung durch die Bebauungsvorschriften überhaupt zulässig und mit den Bundesgesetzen vereinbar (rein formal und auch hinsichtlich der "Dachfarben-Geschichte".)?

    2. Ist diese Gemeinschaftsanlage überhaupt so wie sie da steht zulässig (habe vorhin was von privater Hand gelesen, was anscheinend rechtlich bedenklich ist)?

    3. Spätestens jetzt könnts länger dauern: entspricht ein Antennenverbot für Satellitenantennen überhaupt dem Sinn des Gesetzes, soll heißen, ist diese Verordnung überhaupt auf den Fall der 60cm Parabolantenne anzuwenden, weil das Ding sich z.B. auf gewisse Monstrositäten der 1980er Jahre bezog? Der Verdacht liegt da schon ein wenig nahe, da ja scheinbar (so ein Vorposter, dem ich das mal unüberprüft glaube) UMTS Antennen angebracht werden dürfen.

    4. Des Weiteren muss man auch fragen, ob eine Satantenne denn überhaupt den "ländlichen Charakter" stört: gerade im ländlichen Gebiet, weit abseits der Koaxkabel des Teufels, sind Satellitenantennen doch eher die Regel als die Ausnahme, müsste man nicht sogar (ketzerisch gefragt) inzwischen davon ausgehen, dass Parabolantennen ein wesentliches Element des ländlichen Charakters sind?

    5. In diesem Sinne weitergedacht: wie begründet die Gemeinde denn diesen Eingriff in die Privatsache und, falls überhaupt, ist diese Begründung eine Zulässige ("gefällt mir nicht" ist wohl kaum legitim - mir gefällt auch einiges nicht, was hierzulande gemacht wird...)?

    6. Falls in allen Fällen im Sinne der Gemeinde: welche Möglichkeiten gibt es, diese Verordnung zu umgehen, d.h. Ausnahmegenehmigungen wie z.B. der gesonderte Informationsbedarf bei Journalisten (der ja hier wohl auch greifen dürfte, hier scheint mir der Rückgriff auf die anders gelagerten Fälle beim Mietrecht sogar plausibel)?


    Meinung: mir persönlich scheint dieses Verbot auf extrem wackeligen Beinen zu stehen. Argumentativ sowie rein vom Grundverständnis unseres Grundgesetzes ist das natürlich der blanke Hohn und es drängt sich, wie bereits gesagt, schon ein wenig der Verdacht auf, dass man zwar im Prinzip eine sinnvolle Sache planen wollte, dabei aber "leider" gemerkt hat, dass man damit Geld scheffeln kann und einige technophobe (vermutlich ältere) Herren immer noch Parabolantennen mit Mitbürgern mit Migrationshintergrund (<-- ich mag die Formulierung auch nicht, aber es ist nun einmal die Offizielle) assoziieren.

    Ich hoffe immer noch auf den Tag, an dem ein Gericht den Breitbandkabelanschluss als unzumutbar deklariert ;)
     
  6. anton551

    anton551 Platin Member

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    AW: Verbot von Außenantennen zulässig?

    Wenn man soweit geht, zu sagen, der entsprechende Passus im Bebauungsplan sei rechtens, dann könnte man noch argumentieren, Antennen seien nur verboten, soweit eine Empfangsmöglichkeit per Kabel besteht, und hinsichtlich BBC und anderer ausländischer Programme besteht sie mit Sicherheit nicht. Für diese Programme darf man dann eine eigene Antenne installieren. Wenn die dann noch ARD, ZDF, RTL und wie sie alle heißen, mitempfängt, dann ist das nur eine Nebenwirkung.
     
  7. LizenzZumLöten

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    AW: Verbot von Außenantennen zulässig?

    Inwieweit man ein Recht darauf hat ausländische Programme zu empfangen steht erst mal auf einem anderen Blatt, seitens des Baurechts wird dieses Vorhaben schon schwierig wenn eine Parabolantenne "der größeren Art" für den Empfang dieser Programme zwingend von Nöten ist.
    In vielen Bauordnung der Länder finden sich für Parabolantennen mit Reflektorschalen bis zu einem Durchmesser von 1,20 m Bauvorschriften; über diesem Durchmesser wird oftmals sogar eine Baugenehmigung erforderlich.
     
  8. Discone

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    AW: Verbot von Außenantennen zulässig?

    Nach deinen aufschlussreichen Bildern über getarnte SAT-Antennen (CubSat) ist mir wieder ein alter Thread eingefallen, wo das Thema auch schon diskutiert wurde:
    http://forum.digitalfernsehen.de/forum/3969329-post12.html

    Nachdem Technisat in der Vergangenheit einen SAT-Stuhl vogestellt hatte:
    http://www.technisat-daun-fs.de/downloads/magazine/TTM/partikel/TT10-09_S46-47_Sat-Stuhl.pdf
    gibt es jetzt in der aktuellen Infosat (Heft 5) auf Seite 70 von der Firma A.S.SAT Infos zu einem "SAT-CHAIR", da ist bei einem Stuhl aus Metallrohr die Rückenlehne vermutlich eine Selfsat und die Sitzfläche eine Betonplatte. Ich habe leider über Google kein Bild vom SAT-CHAIR gefunden.

    Überschrift von Infosat: Nie mehr Ärger mit dem Vermieter
    - Die Weltneuheit von A.S.SAT der "SAT-CHAIR"

    Der SAT-Chair ist eine gelungene Konstrukion (AngaCable Halle 10.2, Stand D40)

    Discone
    :winken:
     
  9. qay57

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    AW: Verbot von Außenantennen zulässig?

    ... und jetzt hat auch die SATVISION die "Pressemeldung" - sogar mit gleicher Überschrift :rolleyes: :eek: übernommen ... wenigstens MIT Bild vom "Sat-Chair" ...

    ... zu finden in der aktuellen Ausgabe 06/11 auf Seite 16 ...
     
  10. Discone

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    AW: Verbot von Außenantennen zulässig?

    Da ist er dann, der Sat-Chair:
    [​IMG]
    SAT-Chair Komplettset | Getarnte Sat-Antennen | PRECON Medien Shop :D.

    Kommentar vom Händler:
    Somit geraten selbst Mieter in Großstädten nicht in Konflikt mit strengen Vorschriften und Verordnungen der Eigentümer und haben die Möglichkeit die Vorzüge des Satellitenempfangs in vollen Zügen genießen.

    Die Betonplatte / "Sitzfläche" muss dann aber selbst beschafft werden
    (Gewicht und Versandkosten), Mann und Frau sollten aber die SAT-Antenne nicht zum Sitzen
    "oder für sportliche Aktivitäten" benutzen :rolleyes:.

    Discone
    :winken: