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BGH: Wunsch nach HDTV kein Argument für Sat-Schüssel

Dieses Thema im Forum "DF-Newsfeed" wurde erstellt von DF-Newsteam, 13. November 2010.

  1. madmaxx2

    madmaxx2 Senior Member

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    AW: BGH: Wunsch nach HDTV kein Argument für Sat-Schüssel

    Recht bekommen jene, die stärker sind, in diesem Fall die Kabel- und Immobilienlobby. Ich würde mir nach Möglichkeit mit einer getarnten Flachantenne behelfen.
     
  2. Nelli22.08

    Nelli22.08 Lexikon

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    AW: BGH: Wunsch nach HDTV kein Argument für Sat-Schüssel

    Man sollte auch beachten, wer das Urteil rausgekramt hat.
    Da scheint der Mieter wohl etwas übertrieben haben.

     
  3. Johnny 23

    Johnny 23 Guest

    AW: BGH: Wunsch nach HDTV kein Argument für Sat-Schüssel

    Nein.

    Recht bekommt der EU Bürger mit einer Klage vor dem europäischen Gerichtshof. Das Urteil des BGH verstößt gegen EU Recht.

    Hier weiterlesen:

    Quelle
     
    Zuletzt von einem Moderator bearbeitet: 13. November 2010
  4. Gorcon

    Gorcon Kanzler Premium

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    AW: BGH: Wunsch nach HDTV kein Argument für Sat-Schüssel

    Nein, das machen (wie bei Kabel oft auch) externe Firmen.
    Und genau das ist eben nicht der Fall wie man ja sieht. Die Häuser mit Südseite haben hier zu über 50% alle eine Schüssel auf dem Balkon (und das sind keine Ausländer), selbst schuld wenn man es nur billig haben will.
     
  5. suniboy

    suniboy Talk-König

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    AW: BGH: Wunsch nach HDTV kein Argument für Sat-Schüssel



    Tja, da gibt es aber soo viele "wenn" und "aber", da hätte sich der gute Mann alles sparen können. Nur 2 Sätze als Beispiel

    "...wenn die beabsichtigte Art und Weise ihrer Anbringung eine Gefährdung der öffentlichen Sicherheit befürchten läßt. Der Integrität von Leib und Leben sowie dem Schutz fremden Sacheigentums ist dann der Vorrang vor der Informationsfreiheit einzuräumen."

    Damit können Vermieter machen was sie wollen und wie sie wollen.


    Nein, das bringt uns hier nicht weiter. ;)
     
  6. dergiss

    dergiss Board Ikone

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    AW: BGH: Wunsch nach HDTV kein Argument für Sat-Schüssel

    Dann wäre es aber wieder ein NE4 Betreiber, der dafür auch wieder Gebühren verlangt. Also defacto auch wieder ein Kabelbetreiber, der nur eine SatZF betreibt.
    In deinem Beispiel bist du aber auf die Vermieter gegangen, daher meine Antwort.

    Wo kein Kläger, da kein Richter. Wenn der Vermieter es duldet, geht es ja. Meistens ist es doch so, wenn der Mieter es mit dem Vermieter bespricht, haben diese häufig nichts dagegen. Wenn der Vermieter allerdings deswegen vor Gericht zieht, bekommt er meist recht.
     
  7. docfred

    docfred Foren-Gott

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    AW: BGH: Wunsch nach HDTV kein Argument für Sat-Schüssel

    Wäre auch noch schöner, wenn Eigentümer mit ihrem Eigentum nicht mehr machen könnten, was sie wollen, hm?
     
  8. docfred

    docfred Foren-Gott

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    AW: BGH: Wunsch nach HDTV kein Argument für Sat-Schüssel

    Kann mir diese furchtbare Fassage schon vorstellen. Vor allem wenn du wirklich in so einem "100" oder "250" Wohnungen Betonwohnklo haust, wie weiter oben beschrieben.
     
  9. rabbe

    rabbe Wasserfall

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    AW: BGH: Wunsch nach HDTV kein Argument für Sat-Schüssel

    Wenn es wirklich ein solches "Betonwohnklo" ist, dann stellen die vielen Satschüsseln sogar eine optische Aufwertung dar ;). Aber mal im Ernst, es wurde ja schon gesagt, worauf man achten sollte, wenn man auf einen Südbalkon eine Satschüssel installiert. Ob da letztendlich eine Satschüssel zu sehen ist ,ein von Motten zerfressener und Vogelexkrementen verzierter Sonnenschirm bzw. ein Wäscheständer voll mit Bremsspuren versehener Unterwäsche steht, ist doch letztendlich egal.
     
  10. docfred

    docfred Foren-Gott

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    AW: BGH: Wunsch nach HDTV kein Argument für Sat-Schüssel

    Das mag durchaus sein :D


    Aber ich als Hauseigentümers eines ggf. gerade frisch sanierten anständigen Gebäudes würde mich auch dagegen wehren, dass da jeder meint, er müsse sich da eine Schüssel auf den Balkon stellen. Es sieht nicht nur furchtbar aus, es ist eben auch ein Eingriff in die Substanz meines Eigentums und vor allem kann es sich durchaus wertmindernd auswirken, wenn man so einen Schüsselwald an der Wand hat.