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Nutzung der Frequenzressourcen

Dieses Thema im Forum "Digital TV über die Hausantenne (DVB-T/DVB-T2)" wurde erstellt von Manfred Z, 7. Juli 2007.

  1. TV_WW

    TV_WW Lexikon

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    AW: Nutzung der Frequenzressourcen

    Klassischer Rundfunk ist der Definition nach frei zugänglich, also ohne Mobilfunkvertrag nutzbar, was bei LTE ja nicht der Fall ist.
     
  2. Manfred Z

    Manfred Z Board Ikone

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    AW: Nutzung der Frequenzressourcen

    Technisch betrachtet gibt es Unterschiede: Hörfunk via LTE ist kein Broadcast, sondern Multicast, da es einen Rückkanal zur Authentifizierung (= Überwachung) der Nutzer gibt.

    Vom juristischen Standpunkt betrachtet ist diese Unterscheidung irrelevant. Private Programmveranstalter, die via LTE senden, werden selbstverständlich von den Landesmedienanstalten reguliert - soweit ihre Programminhalte betroffen sind.
     
    Zuletzt bearbeitet: 9. Oktober 2010
  3. Franz Brazda

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    AW: Nutzung der Frequenzressourcen

    Also für den normalen Zuhörer ist es gänzlich egal (UKW, Internet, etc.) wie er sein Radioprogramm hört. Die Gesetze müssen vom Gesetzgeber (Regierung) natürlich angepasst und somit der Zugang für den Hörer kostengünstig bis frei ermöglicht werden. Die Medienanstalten müssen dann auch nicht mehr die Frequenzregulierung entscheiden. Für Streams ist dass dann nicht mehr notwendig da es keine Frequenzengpässe mehr gibt. Auch dass medienpolitsche Bevorzugen entfällt damit. Die Regulierung bezieht sich dann nur mehr auf Ethische bzw. Menschenrechts, Jugendschutz etc. Verletzungen womit dann falls Notwendig etwa der Stream gesperrt werden könnte. Ähnlich kann dass auch beim TV funktionieren.
    LG
    Franz aus Wien :winken:
     
  4. TV_WW

    TV_WW Lexikon

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    AW: Nutzung der Frequenzressourcen

    Die privaten Anbieter von Hörfunk und TV können die Konditionen zu denen diese nutzbar sind selber festlegen.
    Der öffentlich-rechtliche Rundfunk muss allerdings frei nutzbar sein, also auch ohne Mobilfunkvertrag, von daher kommt eine Verbreitung von öffentlich-rechtlichem Rundfunk über LTE-Mobilfunknetze nicht in Frage und benötigt dann einen eigenen Verbreitungsweg. Vermutlich werden auch größere Private ihr Programm nicht ausschliesslich über LTE verbreiten wollen. Und natürlich ist noch unklar ob sich die privaten Programmanbieter mit den Mobilfunkanbietern einigen können über die Konditionen der Programmverbreitung über die LTE Netze.
     
    Zuletzt bearbeitet: 9. Oktober 2010
  5. Franz Brazda

    Franz Brazda Gold Member

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    AW: Nutzung der Frequenzressourcen

    Ob Öffentlich-rechtlich oder Privat, beide müssen jetzt finanziert über Sender(anstalten - ORS in Österreich) ausgestrahlt werden. Dass entfällt dann via Internet.
    LG
    Franz aus Wien ;)
     
  6. Manfred Z

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    AW: Nutzung der Frequenzressourcen

    @ Franz Brazda

    In Deutschland sind die Landesmedienanstalten nach dem jeweiligen Landesmediengesetz tätig, was hauptsächlich folgendes betrifft:
    - allgemeine Zulassung von privaten Programmanbietern
    - Überwachung ihrer Programminhalte
    - Ausschreibung und Zuweisung von freien Programmplätzen (digital) oder Frequenzen (analog) an private Anbieter (solange es sich nicht um Pay-Angebote und andere Plattformbetriebe handelt)

    Die ersten zwei Punkte gelten prinzipiell auch bei LTE und gestreamten Internetradios

    Die Frequenzregulierung ist Bundessache und wird durch die Bundesnetzagentur ausgeübt; sie reguliert die Netzbetreiber, aber nicht die Programmanbieter.
     
  7. Franz Brazda

    Franz Brazda Gold Member

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    AW: Nutzung der Frequenzressourcen

    Danke für Infos !
    Zum ersten Punkt: Wie kann man einen von den Landesmedienanstalten nicht zugelassenen Sender (Stream) verhindern ?
    LG
    Franz aus Wien :confused:
     
  8. TV_WW

    TV_WW Lexikon

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    AW: Nutzung der Frequenzressourcen

    "Senden" über Mobilfunknetze (LTE) = Multicast. Darüber bestimmt der Mobilfunkanbieter was per Multicast übertragen wird. Die Landesmedienanstalten können mitreden was die Mobilfunkanbieter über Multicast übertragen.
    Was Nutzer hingegen individuell abrufen (= IP-Einzelverbindung) da haben die Landesmedienanstalten kein Mitspracherecht.
    Aus Sicht der Netzauslastung sind allerdings datenintensive individuelle Streams für die Mobilfunkanbieter eher ungünstig, weswegen es in den Mobilfunknetzen (jedenfalls in Deutschland) Einschränkungen gibt (Drosselung der Datenmenge bezogen auf einen best. Zeitraum)
     
  9. Manfred Z

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    AW: Nutzung der Frequenzressourcen

    Die Zulassungspflicht für Internetradios (mind. 500 Streams gleichzeitig) ist aufgehoben worden.

    Von der Website der ALM:

    Von der Website der BLM:

     
  10. TV_WW

    TV_WW Lexikon

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    AW: Nutzung der Frequenzressourcen

    Technisch gesehen unterstützt LTE {mit dem Multicast Broadcast Multimedia Service (MBMS)} sowohl Broadcast (ohne Anmeldung des Nutzers, ohne Rückkanal) als auch Multicast (mit Anmeldung, mit Rückkanal).
    Nur aus welchem Grund sollten die Mobilfunkanbieter Nutzern kostenfreien Zugang zu ihren Netzen und den darüber übertragenen Inhalten gewähren?